1Der HERR sagte zu Josua:2»Richte den Israeliten folgendes aus: ›Bestimmt nun Zufluchtsstädte, so wie ich es euch damals durch Mose befohlen habe.3Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unbeabsichtigt und ohne Vorsatz getötet hat, um Schutz vor dem Bluträcher zu finden.4Wer in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll beim Gerichtsplatz am Stadttor den führenden Männern seinen Fall schildern. Diese sollen ihn in der Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft zuweisen, in der er bleiben kann.5Wenn ein Verwandter des Getöteten[1] ihn bis dorthin verfolgt, dann darf der Beschuldigte nicht ausgeliefert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er seinen Mitmenschen tatsächlich ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat.6Er soll in der Stadt bleiben, bis sein Fall vor Gericht entschieden worden ist. Wenn er freigesprochen wird, soll er sich bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in der Zufluchtsstadt aufhalten. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.‹«7Die Israeliten bestimmten[2] folgende Zufluchtsstädte: Westlich des Jordans waren es Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraim und Kirjat-Arba – das heutige Hebron – im Bergland von Juda.8Östlich des Jordans[3] bestimmten sie Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Stammesgebiet von Gad sowie Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.9Diese Städte wurden für alle Israeliten und für die Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsstädte ausgewählt. Jeder, der unbeabsichtigt jemand getötet hatte, durfte dorthin fliehen. Hier war er vor dem Bluträcher sicher, bis das Gericht der Stadt über seinen Fall entschieden hatte[4].
Josua 20
Neue evangelistische Übersetzung
Die Asylstädte
1Jahwe sagte zu Josua:2"Bestimmt jetzt die Asylstädte, von denen ich durch Mose zu euch gesprochen habe.3Sie sollen demjenigen Schutz bieten, der aus Versehen, ohne Vorsatz, einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist er vor dem Bluträcher[1] sicher.4Er soll in eine dieser Städte fliehen und sich am Stadttor dem Ältestenrat stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5Wenn er von einem Bluträcher verfolgt wird, darf er nicht ausgeliefert werden, denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6Wenn seine Angaben vom Gericht der Gemeinschaft bestätigt wurden, soll er bis zum Tod des Hohen Priesters in dieser Stadt bleiben. Dann kann er in seine Heimatstadt, aus der er geflohen ist, zurückkehren."7Sie bestimmten dazu Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, außerdem Sichem auf dem Gebirge Efraïm und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, auf dem Gebirge Juda.8Im Ostjordanland bestimmten sie Bezer, das in der Wüste östlich von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, außerdem Ramot in Gilead, das zum Stamm Gad gehört, und Golan in Baschan, das zum Stamm Manasse gehört.9Das waren die Städte, die den Israeliten und den Fremden, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte dienten. Jeder, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte, konnte dorthin fliehen, damit er nicht vom Bluträcher getötet wurde, bevor er vor dem Gericht der Gemeinschaft gestanden hatte.