1Wird ein Dieb nachts beim Einbruch ertappt und in Notwehr getötet[1], dann lastet auf dem Täter keine Blutschuld.2Ist allerdings bereits die Sonne aufgegangen, liegt eine Blutschuld vor. Ein Dieb muss seine Strafe vollständig bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann soll man ihn als Sklaven verkaufen und mit dem Erlös das gestohlene Gut ersetzen.3Findet man das gestohlene Tier bei ihm und es lebt noch, dann soll er es zweifach erstatten. Das gilt für Rinder, Esel, Schafe und Ziegen gleichermaßen.
Haftung für fremdes Eigentum
4Wenn jemand sein Vieh auf seinem Feld oder Weinberg grasen lässt und nicht verhindert, dass seine Tiere ein benachbartes Grundstück abweiden, dann muss er den Schaden mit den besten Früchten seines Feldes oder Weinbergs ersetzen.5Wenn ein Feuer außer Kontrolle gerät, eine Dornenhecke erfasst und auf Getreidegarben, stehendes Getreide oder gar ein ganzes Feld übergreift, dann muss derjenige, der den Brand verursacht hat, vollständig für den Schaden aufkommen.6Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertgegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, dann gilt Folgendes: Wird der Dieb gefasst, muss er das Gestohlene doppelt erstatten.7Wird der Dieb nicht gefunden, dann soll man den Hausherrn ins Heiligtum vor Gott[2] bringen, damit man erfährt, ob nicht er selbst es war, der sich am Besitz seines Mitmenschen vergriffen hat.8Bei jedem Verdacht auf Veruntreuung eines Rindes, Esels, Schafs, Kleidungsstücks oder irgendeines anderen Gegenstands, den jemand vermisst[3], soll der Rechtsstreit vor Gott gebracht werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem anderen das Doppelte des Entwendeten erstatten.9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier in Obhut gibt und es in dieser Zeit stirbt, sich verletzt oder weggetrieben wird, ohne dass es jemand gesehen hat,10dann soll der Hüter dem Eigentümer im Namen des HERRN schwören, dass er sich nicht an dessen Eigentum vergriffen hat. Der Eigentümer muss das akzeptieren und darf keine Entschädigung verlangen.11Wurde das Tier nachweislich aus der Obhut des Hüters gestohlen, muss er es dem Eigentümer ersetzen.12Wurde es dagegen von einem Raubtier gerissen, soll er zum Beweis den Kadaver vorlegen. Dann braucht er keinen Ersatz zu leisten.13Wenn jemand von einem anderen ein Tier leiht und es wird verletzt oder stirbt, ohne dass der Eigentümer zugegen ist, dann muss derjenige, der das Tier geliehen hat, den Eigentümer vollständig entschädigen.14War der Eigentümer zugegen, muss das Tier nicht ersetzt werden. War das Tier gemietet, ist der Schaden durch den Mietpreis abgegolten.[4]
Verführung eines Mädchens
15Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, dann soll er den vollen Brautpreis zahlen und sie heiraten.16Verweigert ihr Vater die Zustimmung zur Ehe, dann soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau zahlen.
Weitere todeswürdige Vergehen
17Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen.18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, wird mit dem Tod bestraft.19Wer anderen Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, fällt unter den Bann und muss hingerichtet werden.
Schutzbestimmungen für die Schwachen
20Fremde sollt ihr nicht unterdrücken oder ausbeuten. Schließlich habt ihr selbst als Fremde in Ägypten gelebt.21Witwen und Waisen dürft ihr niemals benachteiligen.22Tut ihr es trotzdem und sie schreien zu mir um Hilfe, dann werde ich ihren Hilferuf ganz gewiss erhören.23Mein Zorn wird losbrechen, und ich werde euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Dann werden auch eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen.24Verleihst du Geld an einen bedürftigen Menschen aus meinem Volk, dann verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm.25Solltest du so weit gehen, das Obergewand deines Mitmenschen als Pfand zu fordern, dann gib es ihm vor Sonnenuntergang wieder zurück.26Sein Obergewand ist das Einzige, was er hat, um sich zuzudecken und sich zu wärmen.[5] Worin sonst sollte er schlafen? Wenn er zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören. Denn ich bin barmherzig.
Achtung vor Gott
27Du sollst Gott nicht lästern und ein Oberhaupt deines Volkes nicht verfluchen[6].28Meinen Anteil am Ertrag deiner Ernte und deiner Weinlese sollst du nicht zurückhalten.[7] Weihe mir[8] deinen erstgeborenen Sohn29und ebenso die Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen. Die Jungtiere dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben. Am achten Tag sollst du sie mir opfern[9].30Ihr sollt heilige Menschen sein, die allein mir gehören. Darum esst kein Aas, das auf freiem Feld gerissen wurde, sondern werft es den Hunden hin!
2.Mose 22
Neue evangelistische Übersetzung
1'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor.2War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft.3Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'
Schadenersatz bei Ernteschädigung
4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen.5Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'
Haftung für fremdes Eigentum
6Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird.7Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott[1] erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.8Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten.9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat,10dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.11Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten.12Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten.13Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war.14War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'
Verführung eines Mädchens
15Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten.16Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'
Todeswürdige Verbrechen
17Eine Zauberin[2] darfst du nicht am Leben lassen!18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden.19Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe allein, soll dem Bann verfallen.'[3]20'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen.21Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen.22Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören.23Dann wird mein Zorn auflodern und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm!25Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück,26denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'
Pflichten gegen Gott
27Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.[4] (Apg 23,5)28Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen.29Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen.30Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du den Hunden hinwerfen.'