1Wird ein Dieb nachts beim Einbruch ertappt und in Notwehr getötet[1], dann lastet auf dem Täter keine Blutschuld.2Ist allerdings bereits die Sonne aufgegangen, liegt eine Blutschuld vor. Ein Dieb muss seine Strafe vollständig bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann soll man ihn als Sklaven verkaufen und mit dem Erlös das gestohlene Gut ersetzen.3Findet man das gestohlene Tier bei ihm und es lebt noch, dann soll er es zweifach erstatten. Das gilt für Rinder, Esel, Schafe und Ziegen gleichermaßen.
Haftung für fremdes Eigentum
4Wenn jemand sein Vieh auf seinem Feld oder Weinberg grasen lässt und nicht verhindert, dass seine Tiere ein benachbartes Grundstück abweiden, dann muss er den Schaden mit den besten Früchten seines Feldes oder Weinbergs ersetzen.5Wenn ein Feuer außer Kontrolle gerät, eine Dornenhecke erfasst und auf Getreidegarben, stehendes Getreide oder gar ein ganzes Feld übergreift, dann muss derjenige, der den Brand verursacht hat, vollständig für den Schaden aufkommen.6Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertgegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, dann gilt Folgendes: Wird der Dieb gefasst, muss er das Gestohlene doppelt erstatten.7Wird der Dieb nicht gefunden, dann soll man den Hausherrn ins Heiligtum vor Gott[2] bringen, damit man erfährt, ob nicht er selbst es war, der sich am Besitz seines Mitmenschen vergriffen hat.8Bei jedem Verdacht auf Veruntreuung eines Rindes, Esels, Schafs, Kleidungsstücks oder irgendeines anderen Gegenstands, den jemand vermisst[3], soll der Rechtsstreit vor Gott gebracht werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem anderen das Doppelte des Entwendeten erstatten.9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier in Obhut gibt und es in dieser Zeit stirbt, sich verletzt oder weggetrieben wird, ohne dass es jemand gesehen hat,10dann soll der Hüter dem Eigentümer im Namen des HERRN schwören, dass er sich nicht an dessen Eigentum vergriffen hat. Der Eigentümer muss das akzeptieren und darf keine Entschädigung verlangen.11Wurde das Tier nachweislich aus der Obhut des Hüters gestohlen, muss er es dem Eigentümer ersetzen.12Wurde es dagegen von einem Raubtier gerissen, soll er zum Beweis den Kadaver vorlegen. Dann braucht er keinen Ersatz zu leisten.13Wenn jemand von einem anderen ein Tier leiht und es wird verletzt oder stirbt, ohne dass der Eigentümer zugegen ist, dann muss derjenige, der das Tier geliehen hat, den Eigentümer vollständig entschädigen.14War der Eigentümer zugegen, muss das Tier nicht ersetzt werden. War das Tier gemietet, ist der Schaden durch den Mietpreis abgegolten.[4]
Verführung eines Mädchens
15Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, dann soll er den vollen Brautpreis zahlen und sie heiraten.16Verweigert ihr Vater die Zustimmung zur Ehe, dann soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau zahlen.
Weitere todeswürdige Vergehen
17Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen.18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, wird mit dem Tod bestraft.19Wer anderen Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, fällt unter den Bann und muss hingerichtet werden.
Schutzbestimmungen für die Schwachen
20Fremde sollt ihr nicht unterdrücken oder ausbeuten. Schließlich habt ihr selbst als Fremde in Ägypten gelebt.21Witwen und Waisen dürft ihr niemals benachteiligen.22Tut ihr es trotzdem und sie schreien zu mir um Hilfe, dann werde ich ihren Hilferuf ganz gewiss erhören.23Mein Zorn wird losbrechen, und ich werde euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Dann werden auch eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen.24Verleihst du Geld an einen bedürftigen Menschen aus meinem Volk, dann verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm.25Solltest du so weit gehen, das Obergewand deines Mitmenschen als Pfand zu fordern, dann gib es ihm vor Sonnenuntergang wieder zurück.26Sein Obergewand ist das Einzige, was er hat, um sich zuzudecken und sich zu wärmen.[5] Worin sonst sollte er schlafen? Wenn er zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören. Denn ich bin barmherzig.
Achtung vor Gott
27Du sollst Gott nicht lästern und ein Oberhaupt deines Volkes nicht verfluchen[6].28Meinen Anteil am Ertrag deiner Ernte und deiner Weinlese sollst du nicht zurückhalten.[7] Weihe mir[8] deinen erstgeborenen Sohn29und ebenso die Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen. Die Jungtiere dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben. Am achten Tag sollst du sie mir opfern[9].30Ihr sollt heilige Menschen sein, die allein mir gehören. Darum esst kein Aas, das auf freiem Feld gerissen wurde, sondern werft es den Hunden hin!
2.Mose 22
Menge Bibel
1Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord[1] anzusehen;2wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord[2] für ihn als vorliegend angenommen werden. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden.3Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten;4Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. –5Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«
Veruntreuung, Verlust oder Beschädigung anvertrauten Gutes
6»Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.7Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! – (2Mo 21,6)8Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. – (2Mo 21,6)9Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut[3] übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat,10so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.11Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.12Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. –13Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich[4] Ersatz leisten;14war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«
Mannigfache Vorschriften betreffend Gott, Sittlichkeit und Nächstenliebe
15»Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen.16Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.«17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. –18Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. –19Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen.20Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. –21Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken.22Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören,23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. –24Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. –25Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben;26denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. –27Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). –28Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.29Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. –30Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«