1Angenommen, ein Mann heiratet eine Frau, aber dann gefällt sie ihm nicht mehr, weil er etwas Anstößiges an ihr findet. Er stellt ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie fort.2Sie verlässt sein Haus und heiratet einen anderen,3doch auch dieser Mann liebt sie irgendwann nicht mehr und schickt sie mit einer Scheidungsurkunde fort. Oder aber der zweite Ehemann stirbt.4In beiden Fällen darf ihr erster Mann sie nicht erneut zur Frau nehmen. Denn für ihn ist sie unrein geworden, und er würde tun, was der HERR verabscheut. Lasst nicht zu, dass eine solche Sünde in dem Land geschieht, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben wird.
Verschiedene Schutzbestimmungen
5Ein frisch verheirateter Mann wird ein Jahr lang vom Kriegsdienst und von allen öffentlichen Verpflichtungen befreit. Er soll zu Hause bleiben und seine Frau glücklich machen.6Wenn euch jemand etwas schuldet, dürft ihr nicht seine Handmühle oder seinen Mühlstein als Pfand nehmen. Denn damit nehmt ihr ihm, was er zum Leben braucht.[1]7Wenn ihr herausfindet, dass jemand einen anderen Israeliten – einen seiner Landsleute – entführt hat und ihn als Sklaven hält oder verkauft, dann muss der Entführer sterben. Entfernt das Böse aus eurer Mitte!8Wenn jemand unter euch an Aussatz[2] leidet, dann müsst ihr die Anweisungen der Priester aus dem Stamm Levi genau befolgen. Haltet euch an alles, was ich den Priestern für einen solchen Fall befohlen habe. (3Mo 13,2)9Erinnert euch, wie Mirjam das Lager verlassen und sich reinigen musste, als der HERR sie nach eurem Auszug aus Ägypten für ihre Auflehnung mit Aussatz strafte.[3]
Schutz der Schwachen
10Wenn du einem anderen etwas leihst, dann geh nicht in sein Haus, um dir selbst ein Pfand auszusuchen.11Warte draußen, bis er dir ein Pfand herausbringt.12Ist der Betreffende so arm, dass er sein Obergewand verpfänden muss, dann behalte das Gewand nicht über Nacht.13Gib es ihm auf jeden Fall bei Sonnenuntergang zurück, damit er darin schlafen kann. Er wird dich dafür segnen, und du hast dich vor dem HERRN, deinem Gott, richtig und gut verhalten[4].14Arme und bedürftige Menschen, die als Tagelöhner arbeiten müssen, dürft ihr nicht ausbeuten, ganz gleich, ob es sich dabei um Israeliten[5] oder um Ausländer handelt, die bei euch leben.15Zahlt ihnen ihren Lohn noch vor Sonnenuntergang. Denn sie sind dringend auf ihn angewiesen.[6] Tut ihr dies nicht, dann beklagen sie sich euretwegen vielleicht beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da[7].16Eltern dürfen nicht für die Schuld ihrer Kinder getötet werden und Kinder nicht für die Schuld ihrer Eltern. Jeder soll nur für seine eigene Schuld bestraft werden.17Verweigert Ausländern und Waisen nicht ihr Recht und fordert von einer Witwe nicht ihr Obergewand als Pfand.18Erinnert euch immer daran, dass ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat. Darum fordere ich euch auf, die Schwachen zu schützen[8].19Wenn ihr bei der Getreideernte eine Garbe auf dem Feld vergesst, dann geht nicht zurück, um sie zu holen. Überlasst sie den Ausländern, den Waisen und den Witwen. Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt.20Wenn ihr Oliven von euren Bäumen schüttelt, dann sucht nicht hinterher noch die Zweige ab. Der Rest soll den Ausländern, Waisen und Witwen gehören.21Wenn ihr in eurem Weinberg die Trauben erntet, dann verzichtet auf die Nachlese. Der Rest soll den Ausländern, Waisen und Witwen gehören.22Erinnert euch immer daran, dass ihr einmal Sklaven in Ägypten wart. Darum fordere ich euch auf, die Schwachen zu schützen.
5.Mose 24
Lutherbibel 2017
Weitere Ehegesetze
1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt (Mt 5,31)2und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau3und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Das Recht der Schwachen und Armen
6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust. (2Mo 21,16)8Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun. (3Mo 13,1)9Bedenke, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,11sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 22,6; Am 2,8)14Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)15sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2Kön 14,6)17Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 22,21; 2Mo 23,6; 2Mo 23,9)18Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.21Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.22Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.