1Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose:2»Befiehl den Israeliten, den Leviten von ihrem Stammesgebiet Städte zu überlassen, in denen sie wohnen können. Auch das Weideland ringsum soll den Leviten gehören.3Sie sollen sich in den Städten niederlassen und die Weiden für ihre Rinder-, Schaf- und Ziegenherden und all ihre anderen Tiere nutzen.4Die Weidefläche soll sich von der Stadtmauer aus in alle Richtungen fünfhundert Meter[1] weit erstrecken.5Wenn man also die Weidefläche auf einer Seite der Stadt mit der Weidefläche auf der gegenüberliegenden Seite zusammenzählt, dann ist das Weideland insgesamt tausend Meter breit – das gilt in alle Richtungen.[2]6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs als Zufluchtsstädte dienen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. Darüber hinaus sollt ihr ihnen 42 weitere Städte zuweisen,7sodass die Leviten von euch insgesamt 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland erhalten.8Dabei soll die Anzahl der Städte, die jeder Stamm abgibt, der Größe seines Gebiets entsprechen: Die Stämme mit einem großen Gebiet müssen mehr Städte an die Leviten abtreten als die Stämme mit einem kleinen Gebiet.«
Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache
9Weiter sagte der HERR zu Mose:10»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr den Jordan überquert und in das Land Kanaan kommt,11dann sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat,12um Schutz vor dem Bluträcher[3] zu finden. Er darf nicht getötet werden, bevor sein Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung untersucht wurde. (3Mo 25,25; 3Mo 25,48)13Insgesamt sollt ihr sechs Zufluchtsstädte aussuchen –14drei auf der Ostseite des Jordans und drei auf der Westseite im Land Kanaan.15Sie sollen jedem, der in eurem Land lebt, Schutz bieten, wenn er unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat – den Ausländern, die bei euch Zuflucht gesucht oder sich bei euch niedergelassen haben, genauso wie euch Israeliten.16Wenn aber jemand einen Menschen mit einem Gegenstand aus Eisen erschlägt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.17Auch wer einen Stein als Waffe benutzt und jemand damit erschlägt, ist ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.18Dasselbe gilt bei einem tödlichen Hieb mit einem Gegenstand aus Holz.19Der nächste Verwandte des Opfers[4] soll den Mörder töten, sobald er ihn findet.20Auch wer einen anderen tötet, indem er ihn aus Hass umstößt, in böser Absicht einen Gegenstand nach ihm wirft21oder ihm aus Feindschaft einen Faustschlag versetzt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder, und der nächste Verwandte des Opfers soll ihn töten, sobald er ihn findet.22Anders sieht es aus, wenn jemand versehentlich und ohne feindliche Absicht einen anderen umstößt, ihn mit einem Wurfgeschoss trifft23oder einen großen Stein[5] auf ihn fallen lässt, ohne ihn bemerkt zu haben. Wenn der Täter allem Anschein nach mit dem Getöteten nicht verfeindet war und ihm keinen Schaden zufügen wollte,24dann sollen die führenden Männer aus seiner Stadt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung den Anspruch des Bluträchers prüfen und darüber urteilen, ob der Täter schuldig ist oder nicht[6]. Wird seine Unschuld festgestellt, muss Folgendes Gesetz angewandt werden:25Die führenden Männer der Stadt müssen[7] den Totschläger vor dem Bluträcher[8] schützen und ihn zurück in die Zufluchtsstadt bringen, in die er geflohen war. Dort soll er bleiben bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters[9].26Verlässt der Totschläger jedoch das Gebiet der Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet und tötet ihn, dann gilt seine Rache nicht als Mord und er lädt keine Blutschuld auf sich.28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst danach darf er zu seinem Grund und Boden zurückkehren.29Diese Ordnung gilt für euch in allen Generationen, wo immer ihr auch wohnt.30Ein Mörder[10] muss zum Tod verurteilt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein einzelner Zeuge reicht nicht aus, um ein Todesurteil zu fällen.31Ein Mörder, der schuldig gesprochen wurde, kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Lösegeld von ihm annehmen. Er muss hingerichtet werden!32Auch von jemand, der in eine Zufluchtsstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld dafür annehmen, dass er bereits vor dem Tod des amtierenden Hohenpriesters nach Hause zurückkehren kann.33Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Entweiht wird es durch das Blut eines Ermordeten, und es kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.34Lasst also nicht zu, dass das Land, in dem ihr wohnt, unrein wird. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch Israeliten.‹«
4.Mose 35
Lutherbibel 2017
Levitenstädte und Freistädte
1Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20)3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben.4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13)7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland.8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54)9Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut.12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein.14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4)17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen,24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren.29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15)31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8)32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6)34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24)