Schlachtung von Opfertieren ausschließlich am Heiligtum
1Der HERR sagte zu Mose:2»Richte Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten Folgendes aus: ›Hört, was der HERR angeordnet hat!3Jeder Israelit, der ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege irgendwo im Lager oder außerhalb des Lagers schlachtet,4anstatt sie am Eingang des Begegnungszeltes zu schlachten und sie dort dem HERRN als Opfer darzubringen, begeht eine Bluttat, die nicht ungesühnt bleiben darf[1]. Weil er unberechtigterweise Blut vergossen hat, muss er aus dem Volk ausgestoßen werden und sterben.5Darum sollen die Israeliten die Opfertiere, die sie bisher auf freiem Feld geschlachtet haben, von nun an zum Begegnungszelt[2] vor den HERRN bringen. Dort soll man sie dem Priester übergeben und als Gemeinschaftsopfer für den HERRN schlachten.6Der Priester sprengt das Blut des Opfertieres an den Altar, der vor dem Eingang des Begegnungszeltes steht. Die Fettstücke verbrennt er als ein Opfer, dessen Geruch den HERRN gnädig stimmt.7Die Israeliten dürfen ihre Opfer in Zukunft nicht mehr den Dämonen darbringen und so dem HERRN die Treue brechen[3]. Diese Ordnung gilt für alle Generationen.8Weiter sollst du den Israeliten ausrichten: Diese Bestimmung gilt für jeden Israeliten und für jeden Fremden, der unter euch lebt. Wenn jemand ein Brandopfer oder ein anderes Opfer darbringen möchte,9dann muss er es zum Begegnungszelt bringen und es dort dem HERRN opfern. Tut er es nicht, wird er aus dem Volk ausgestoßen und muss sterben.
Verbot von Blutgenuss
10Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der bei euch lebt, Blut in irgendeiner Form verzehrt, dann wende ich, der HERR, mich gegen ihn[4]: Ich nehme ihm das Recht, weiterzuleben und Teil meines Volkes zu sein.[5]11Denn im Blut ist das Leben.[6] Ich habe es dazu bestimmt, dass es auf dem Altar dargebracht wird, um Sühne für euch zu erwirken. Das Blut schafft Sühne, weil in ihm das Leben ist.12Darum habe ich zu euch gesagt: Niemand von euch Israeliten soll Blut verzehren, auch die Fremden nicht, die bei euch leben.13Wenn ein Israelit oder ein Fremder Wildtiere oder Vögel jagt, die man essen darf, dann muss er sie völlig ausbluten lassen und das Blut mit Erde bedecken.14Denn im Blut ist das Leben. Deshalb habe ich euch verboten, Blut zu verzehren. Das Leben jedes Lebewesens ist in seinem Blut, und jeder, der Blut verzehrt, muss sterben.15Wer ein verendetes oder gerissenes Tier verzehrt, muss seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen. Das gilt gleichermaßen für Einheimische wie für Fremde. Bis zum Abend bleibt er unrein, danach ist er wieder rein.16Wäscht er seine Kleidung nicht und spült seinen Körper nicht mit Wasser ab, muss er die Folgen seiner Schuld tragen.‹«
3.Mose 17
Lutherbibel 2017
Von der Stätte des Opfers
1Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 12,1)2Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Dies ist’s, was der HERR geboten hat.3Wer aus dem Haus Israel einen Stier, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager4und sie nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, dass sie dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen und ein solcher Mensch soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (1Mo 9,6)5Darum sollen die Israeliten ihre Schlachttiere, die sie auf freiem Feld schlachten wollen, dem HERRN bringen vor den Eingang der Stiftshütte zum Priester und sie dort als Dankopfer dem HERRN opfern.6Und der Priester soll das Blut an den Altar des HERRN sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HERRN.7Und sie sollen ihre Opfer nicht mehr den Bocksgeistern opfern, mit denen sie Hurerei treiben. Das soll ihnen eine ewige Ordnung sein von Geschlecht zu Geschlecht. (5Mo 32,17)8Darum sollst du zu ihnen sagen: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen, die unter euch sind, ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringt9und bringt es nicht vor den Eingang der Stiftshütte, um es dem HERRN zu opfern, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk. (5Mo 12,14)
Verbot des Genusses von Blut und verendeten Tieren
10Und wer vom Haus Israel oder von den Fremdlingen unter euch irgendwelches Blut isst, gegen den will ich mein Antlitz kehren und will ihn aus seinem Volk ausrotten. (3Mo 3,17)11Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, dass ihr damit entsühnt werdet. Denn das Blut wirkt Entsühnung, weil das Leben in ihm ist. (Hebr 9,22)12Darum habe ich den Israeliten gesagt: Keiner unter euch soll Blut essen, auch kein Fremdling, der unter euch wohnt.13Und wer von den Israeliten oder von den Fremdlingen unter euch auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde zuscharren.14Denn des Leibes Leben ist in seinem Blut, und ich habe den Israeliten gesagt: Ihr sollt keines Leibes Blut essen; denn des Leibes Leben ist in seinem Blut. Wer es isst, der wird ausgerottet werden. (1Mo 9,4)15Und wer ein gefallenes oder zerrissenes Tier isst, er sei ein Einheimischer oder Fremdling, der soll sein Kleid waschen und sich mit Wasser abwaschen und unrein sein bis zum Abend; dann ist er rein. (2Mo 21,33; 2Mo 22,30; 3Mo 11,40; 3Mo 22,8; Apg 15,20)16Wenn er seine Kleider nicht wäscht und sich nicht abwäscht, so muss er seine Schuld tragen.