1Der HERR sagte zu Mose:2»Die folgenden Anweisungen gelten für einen Menschen, der an Aussatz[1] gelitten hat und nun wieder für rein erklärt werden soll. Man soll ihn dem Priester vorstellen, (3Mo 13,2)3der dazu vor das Lager hinausgeht. Stellt der Priester fest, dass der Aussatz abgeheilt ist,4dann lässt er für den, der gereinigt werden soll, Folgendes bringen: zwei wildlebende, reine Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinrote Wolle[2] und Ysop.5Der Priester lässt einen der Vögel über einem Tongefäß mit frischem Wasser[3] schlachten.6Dann nimmt er den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels.7Mit dem blutvermischten Wasser besprengt er siebenmal die Person, die vom Aussatz genesen ist[4], und reinigt sie so. Den lebenden Vogel lässt er fliegen.8Der Geheilte muss seine Kleidung waschen, seine Haare vollständig abrasieren und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er wieder rein und darf ins Lager zurückkommen, soll aber noch sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten.9Am siebten Tag soll er erneut alle Haare abrasieren: Kopfhaare, Barthaare, Augenbrauen und die gesamte Körperbehaarung. Anschließend wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Dann ist er rein, muss aber dem HERRN noch ein Reinigungsopfer bringen.10Am achten Tag sucht er zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm aus. Zusätzlich bringt er drei Kilogramm[5] mit Öl vermischtes Weizenmehl für das Speiseopfer sowie einen Becher[6] Öl.11Der Priester, der die Reinigung vollzieht, führt die Person mitsamt den Opfergaben zum Eingang des Begegnungszeltes und stellt ihn vor den HERRN.12Eins der männlichen Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester bietet beides zunächst dem HERRN als Schwingopfer dar13und schlachtet dann das Lamm vor dem Heiligtum an der Stelle, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Genau wie das Sündopfer fällt das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig.14Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe.15Aus dem Becher mit Öl gießt er sich etwas in die linke Hand,16taucht seinen rechten Zeigefinger hinein und sprengt es siebenmal in Richtung des Altars[7].17Anschließend streicht er etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat.18Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen, um für ihn Sühne beim HERRN zu erwirken.19Anschließend bringt der Priester das weibliche Lamm als Sündopfer dar, um Sühne für den Genesenen zu erwirken und ihn von seiner Unreinheit zu befreien. Danach schlachtet er das zweite männliche Lamm für das Brandopfer20und verbrennt es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. Durch all dies erwirkt der Priester Sühne für den Genesenen. Er ist dann endgültig rein.21Wenn jemand zu arm ist und diese Gaben nicht aufbringen kann, dann fallen seine Opfergaben geringer aus: Für das Schuldopfer bringt er ein männliches Lamm, das dem HERRN zunächst als Schwingopfer dargeboten wird. Dann wird es geschlachtet, um Sühne für den Genesenen zu erwirken. Als Speiseopfer genügt ein Kilogramm[8] mit Öl vermischtes Weizenmehl. Dazu kommt ein Becher[9] Öl.22Außerdem soll er entsprechend seinen Möglichkeiten zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben bringen. Eine ist für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer bestimmt.23Am achten Tag, an dem er gereinigt werden soll, bringt er alle seine Gaben zum Priester an den Eingang des Begegnungszeltes und tritt damit vor den HERRN.24Der Priester nimmt das männliche Lamm, das für das Schuldopfer bestimmt ist, und den Becher[10] mit Öl und bietet beides dem HERRN als Schwingopfer dar.25Dann schlachtet er das Lamm und streicht etwas von dem Blut an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll.26Anschließend gießt sich der Priester Öl in die linke Hand27und sprengt mit dem rechten Zeigefinger etwas davon siebenmal in Richtung des Altars.28Von dem Öl in seiner Hand streicht er außerdem ein wenig an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe dessen, der gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Schuldopfertieres getan hat.29Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen. So erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für ihn.30Entsprechend seinen Möglichkeiten opfert der Genesene entweder zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben,31die eine für das Sündopfer und die andere für das Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Durch all dies erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für die Person, die gereinigt werden soll.32Nach diesen Anweisungen ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um die für seine Reinigung vorgeschriebenen Opfer zu bezahlen.«
Gesetz über Schimmel an Häusern
33Der HERR sagte zu Mose und Aaron:34»Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz geben werde, und ich lasse dort an einem Haus Schimmel entstehen[11],35dann soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: ›Wahrscheinlich ist mein Haus von Schimmel befallen.‹36Bevor der Priester sich den Befall anschaut, lässt er das Haus ausräumen. Denn sonst müsste, wenn sich der Verdacht bestätigt, alles im Haus für unrein erklärt werden. Erst wenn alles ausgeräumt ist, betritt der Priester das Haus, um es zu untersuchen.37Entdeckt er an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken, die tiefer zu gehen scheinen als der Putz[12],38dann soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen.39Am siebten Tag soll er wiederkommen und das Haus erneut begutachten. Hat der Befall sich weiter ausgebreitet,40dann lässt er die befallenen Steine herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Die Innenwände des Hauses werden vollständig abgekratzt und der abgekratzte Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort geschüttet.42Dann werden neue Steine geholt und anstelle der alten eingesetzt. Anschließend verputzt man das Haus mit neuem Lehm.43Kommen erneut Flecken zum Vorschein, nachdem man die befallenen Steine herausgerissen, die Wände abgekratzt und alles neu verputzt hat,44dann soll der Priester wieder kommen und das Haus begutachten. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen fressenden Schimmel und das Haus ist unrein.45Man muss es abreißen und die Steine, die Balken und den Lehmputz an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend.47Wer darin schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleidung waschen.48Wenn der Priester zur Besichtigung kommt, nachdem das Haus neu verputzt wurde, und feststellt, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, soll er das Haus für rein erklären. Denn der Schimmel ist beseitigt.49Um die Reinigung des Hauses endgültig zu vollziehen, besorgt der Priester zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und Ysop.50Er schlachtet den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser.51Dann nimmt der Priester den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zederholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. Mit dem blutvermischten Wasser besprengt er siebenmal das Haus.52So[13] befreit er es von der Unreinheit, die auf ihm lastet.53Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. Durch all dies erwirkt der Priester Sühne für das Haus, und es ist wieder rein.«
Abschließende Bemerkungen
54Dies sind die Anweisungen über den Umgang mit Aussatz und Hautflechten[14], (3Mo 13,30)55über Schimmelbefall an Kleidung und an Häusern,56über Schwellungen, Ausschlag und helle Flecken auf der Haut.57Mit Hilfe dieser Anweisungen kann man beurteilen, wann ein Mensch oder ein Gegenstand rein oder unrein ist. Es ist das Gesetz über Aussatz und Schimmelbefall.[15] (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)
3.Mose 14
Lutherbibel 2017
Die Reinigung von Aussätzigen
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)
Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.