1Der HERR sagte zu Mose und Aaron:2»Wenn bei einem Menschen auf der Haut eine Schwellung, ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck auftritt und der Verdacht auf Aussatz besteht[1], dann soll der Erkrankte zu einem Priester gebracht werden, zu Aaron oder zu einem seiner Söhne.3Der Priester untersucht den Hautausschlag. Hat sich das Haar an den befallenen Stellen weiß verfärbt und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester dies festgestellt hat, muss er den Kranken für unrein erklären.4Wenn der Fleck weiß ist, aber nicht tiefer erscheint als die übrige Haut und die Behaarung sich nicht weiß verfärbt hat, dann soll der Priester den Kranken für sieben Tage isolieren.5Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Wenn der Fleck auf der Haut unverändert ist und der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, soll der Priester den Erkrankten noch einmal für sieben Tage isolieren.6Danach begutachtet er ihn ein weiteres Mal. Hat die Verfärbung der befallenen Stelle nachgelassen und der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet, soll der Priester die Person für rein erklären, denn es handelt sich um einen harmlosen Ausschlag. Der Betreffende muss nur noch seine Kleidung waschen, dann gilt er wieder als rein.7Sollte sich der Ausschlag doch wieder ausbreiten, nachdem der Erkrankte vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, muss er sich erneut dem Priester zeigen.8Stellt dieser fest, dass der Ausschlag tatsächlich weiter um sich gegriffen hat, muss er den Erkrankten für unrein erklären. Denn dann handelt es sich um Aussatz.9Jeder, bei dem der Verdacht auf Aussatz besteht, muss zum Priester gebracht werden,10damit dieser den Erkrankten untersucht. Ist auf der Haut eine weiße Schwellung mit weiß verfärbten Haaren zu sehen und wuchert dort wildes Fleisch,11dann handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss den Betreffenden sofort für unrein erklären. Er braucht ihn nicht mehr zur Beobachtung zu isolieren, denn der Befund ist eindeutig.12Wenn sich der Aussatz rasch ausbreitet und – soweit der Priester erkennen kann – den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt,13dann muss der Priester den Kranken genau untersuchen. Betrifft der Aussatz tatsächlich den ganzen Körper, soll er den Kranken für rein erklären. Der Betreffende gilt als rein, weil die ganze Haut weiß geworden ist.14Sobald jedoch irgendwo an seinem Körper wildes Fleisch wuchert, ist er unrein.15Der Priester muss ihn, sobald er es sieht, für unrein erklären. Die Wucherung ist unrein, denn sie ist ein Zeichen für Aussatz.16Bildet sich die Wucherung wieder zurück und wird die Stelle wieder weiß, soll der Betreffende erneut den Priester aufsuchen17und sich untersuchen lassen. Ist die Stelle tatsächlich wieder weiß geworden, erklärt der Priester die Person für rein.18Bildet sich auf der Haut eines Menschen ein Geschwür und heilt dann wieder ab,19aber es entsteht an derselben Stelle eine weiße Schwellung oder ein weiß-rötlicher Fleck, muss der Betreffende sich dem Priester zeigen20und sich untersuchen lassen. Erscheint der Fleck tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, muss der Priester den Betreffenden für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der an der Stelle ausgebrochen ist, wo vorher das Geschwür war.21Entdeckt der Priester bei seiner Untersuchung keine weiße Behaarung an der betroffenen Stelle und der Fleck erscheint nicht tiefer als die umgebende Haut und die Verfärbung ist zurückgegangen, dann soll der Priester den Erkrankten für sieben Tage isolieren.22Greift der Ausschlag in dieser Zeit weiter um sich, muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn es handelt sich um Aussatz.23Bleibt der Fleck dagegen unverändert und wird nicht größer, dann handelt es sich um die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll den Betreffenden für rein erklären.24Hat jemand eine Brandwunde, in der sich ein weiß-rötlicher oder ein weißer Fleck bildet,25dann soll der Priester die Wunde untersuchen. Ist die Behaarung dort weiß geworden und erscheint die Stelle tiefer als die umgebende Haut, dann ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen, und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären.[2]26Stellt der Priester jedoch fest, dass die betroffene Stelle verblasst und nicht mehr vertieft ist und dass keine weiße Behaarung mehr zu sehen ist, dann soll er den Erkrankten für sieben Tage isolieren.27Am siebten Tag untersucht er ihn erneut. Hat sich der Fleck weiter ausgebreitet, muss der Priester die Person für unrein erklären. Denn es handelt sich um Aussatz.28Bleibt der Fleck aber unverändert, wird nicht größer und sieht weiterhin nicht verfärbt aus, dann ist es nur eine Schwellung der Brandwunde. Der Priester soll die Person für rein erklären, weil es sich um eine vernarbte Brandwunde handelt.29Bekommt ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag unter dem Kopfhaar[3] oder ein Mann unter dem Bart,30soll der Priester sich die Stelle anschauen. Erscheint diese tiefer als die umgebende Haut und das Haar dort ist gelblich und dünn, dann erklärt der Priester den Erkrankten für unrein. Es handelt sich um eine Flechte[4], also um Aussatz unter dem Kopfhaar oder unter dem Bart.31Es kann auch vorkommen[5], dass die befallene Stelle zwar nicht tiefer erscheint als die umgebende Haut, aber das Haar dort gelblich geworden ist[6]. Der Priester soll den Kranken für sieben Tage isolieren32und ihn dann wieder untersuchen. Haben sich die Flechte und die gelblichen Haare nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,33dann soll der Erkrankte das Haar rings um die befallene Stelle rasieren. Anschließend isoliert der Priester den Betreffenden für weitere sieben Tage34und sieht sich die Stelle danach wieder an. Hat sich die Flechte nicht weiter ausgebreitet und erscheint die Stelle auch nicht vertieft, soll der Priester den Betreffenden für rein erklären. Dieser muss nur noch seine Kleidung waschen, damit er von jedem Anschein der Unreinheit gereinigt ist.35Sollte sich die Flechte doch wieder ausbreiten, nachdem der Betreffende für rein erklärt wurde,36muss der Priester ihn erneut untersuchen. Hat sich der Ausschlag tatsächlich ausgebreitet, dann braucht man nicht noch nach gelblicher Behaarung zu suchen. Der Fall ist klar: Der Kranke ist unrein.37Stellt der Priester keine Ausbreitung der Flechte fest und sieht er, dass die Haare an der betroffenen Stelle wieder ihre natürliche Farbe haben[7], dann ist der Ausschlag abgeheilt. Der Betreffende ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39dann soll der Priester die Person untersuchen. Sind die Flecken nur leicht weißlich, dann handelt es sich um einen harmlosen Ausschlag, und die Person ist rein.40Wenn ein Mann die Haare auf dem Hinterkopf verliert und eine Glatze bekommt, wird er dadurch nicht unrein[8].41Fallen seine Haare an der Vorderseite aus und er bekommt eine Stirnglatze, bleibt er ebenso rein.42Bildet sich aber an den kahlen Stellen ein weiß-rötlicher Ausschlag, dann ist möglicherweise Aussatz ausgebrochen.43Der Priester soll den Erkrankten untersuchen. Wenn der weiß-rötliche Ausschlag angeschwollen ist und so ähnlich aussieht wie Aussatz am Körper,44dann muss der Priester den Kranken für unrein erklären, denn sein Kopf ist von Aussatz befallen.
Das Verhalten von Menschen mit Aussatz
45Alle, die an Aussatz leiden, müssen zerrissene Kleider tragen. Sie dürfen ihr Haar nicht schneiden und kämmen, und Männer müssen ihren Bart verhüllen. Jeder Erkrankte muss andere, die in seine Nähe kommen, mit dem Ruf ›Unrein! Unrein!‹ warnen.46Solange er an Aussatz leidet, gilt er als unrein. Er muss abgesondert wohnen und sich außerhalb des Lagers aufhalten.
Gesetz über Schimmel an Stoff und Leder
47Wie Menschen von Aussatz befallen werden können, so kann an Kleidern Schimmel entstehen.[9] Dies betrifft Kleidungsstücke aus Wolle oder Leinen,48Stoffe aus Wolle oder Leinen, gegerbte Felle sowie alles, das aus Leder gemacht ist.49Wenn sich an einem solchen Gegenstand ein grünlicher oder rötlicher Fleck bildet, dann besteht der Verdacht auf Schimmel, und man muss ihn dem Priester zeigen.50Dieser begutachtet die befallene Stelle und hält den Gegenstand für sieben Tage unter Verschluss.51Stellt er am siebten Tag fest, dass der Fleck[10] sich weiter ausgebreitet hat, dann handelt es sich um fressenden Schimmel, und der Gegenstand ist unrein.52Weil der Schimmel um sich frisst, muss der Priester den Gegenstand verbrennen – ganz gleich, ob er aus Wolle, Leinen oder Leder ist.53Sieht der Priester jedoch, dass der Fleck sich nicht weiter vergrößert hat,54dann lässt er den befallenen Gegenstand waschen und hält ihn noch einmal für sieben Tage unter Verschluss.55Stellt der Priester danach fest, dass der Fleck zwar nicht größer geworden ist, aber immer noch so aussieht wie vorher, dann ist der Gegenstand unrein und muss verbrannt werden. Denn der Schimmel hat sich tief eingefressen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Befall an der Außen- oder Innenseite begonnen hat.56Stellt der Priester fest, dass der Fleck durch das Waschen verblasst ist, soll er das befallene Stück aus dem Stoff oder Leder heraustrennen.57Tritt der Befall danach wieder auf, muss der ganze Gegenstand verbrannt werden, denn der Schimmel hat sich bereits überall ausgebreitet.58Ist der Fleck nach dem Waschen verschwunden, dann soll der Gegenstand ein zweites Mal gewaschen werden. Anschließend gilt er als rein.«59Dies sind die Anweisungen zum Schimmel an Kleidungsstücken und Stoffen aus Wolle oder Leinen sowie an allem, das aus Leder hergestellt ist. Nach diesen Regeln kann der Priester entscheiden, ob der befallene Gegenstand rein oder unrein ist.
3.Mose 13
Lutherbibel 2017
Aussatz bei Menschen
1Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5Mo 24,8)2Wenn bei einem Menschen an seiner Haut eine Erhöhung oder ein Ausschlag oder ein weißer Flecken entsteht und zu einer aussätzigen Stelle an der Haut wird, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem seiner Söhne, den Priestern. (4Mo 12,10; Hi 18,13)3Und wenn der Priester die Stelle an der Haut sieht, dass die Haare dort weiß geworden sind und die Stelle tiefer ist als die übrige Haut, so ist es Aussatz. Wenn der Priester das an ihm sieht, soll er ihn für unrein erklären.4Wenn aber ein weißer Flecken an seiner Haut ist und doch die Stelle nicht tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und die Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den Kranken einschließen sieben Tage5und am siebenten Tage besehen. Sieht er aber, dass die Stelle geblieben ist, wie er sie zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen auf der Haut, so soll ihn der Priester abermals sieben Tage einschließen.6Und wenn er ihn erneut nach sieben Tagen besieht und findet, dass die Stelle blass geworden ist und nicht weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für rein erklären; denn es ist nur ein Ausschlag. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.7Wenn aber der Ausschlag weiterfrisst auf der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und er wird nun erneut vom Priester besehen8und wenn der Priester dann sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.9Wenn an einem Menschen eine aussätzige Stelle ist, so soll man ihn zum Priester bringen.10Wenn der sieht und findet, dass eine weiße Erhöhung auf der Haut ist und die Haare dort weiß geworden sind und wildes Fleisch in der Erhöhung ist,11so ist es schon alter Aussatz auf seiner Haut. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht erst einschließen; denn er ist schon unrein.12Wenn aber Aussatz ausbricht auf der Haut und bedeckt die ganze Haut, vom Kopf bis zum Fuß, alles, was dem Priester vor Augen ist,13und wenn der Priester ihn dann besieht und findet, dass der Aussatz den ganzen Leib bedeckt hat, so soll er den Kranken für rein erklären, weil alles an ihm weiß geworden ist; er ist rein.14Findet sich aber wildes Fleisch an dem Tage, da er besehen wird, so ist er unrein.15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären, denn das wilde Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.16Verändert sich aber das wilde Fleisch und wird wieder weiß, so soll er zum Priester kommen.17Und wenn ihn der Priester sieht und findet, dass die Stelle weiß geworden ist, soll er ihn für rein erklären; er ist rein.18Wenn jemand auf der Haut ein Geschwür bekommt und es heilt wieder,19danach aber an derselben Stelle eine weiße Erhöhung oder ein weißrötlicher Flecken entsteht, so soll er vom Priester besehen werden.20Wenn dann der Priester sieht, dass die Stelle tiefer anzusehen ist als die übrige Haut und das Haar dort weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz, der in dem Geschwür ausgebrochen ist.21Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und die Stelle nicht tiefer ist als die übrige Haut und blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen.22Frisst es weiter auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.23Bleibt aber der weiße Flecken so stehen und frisst nicht weiter, so ist es die Narbe von einem Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.24Wenn jemand an der Haut ein Brandmal hat und das Mal wird weißrötlich oder weiß25und der Priester es besieht und findet das Haar weiß geworden an dem Brandmal und die Stelle erscheint tiefer als die übrige Haut, so ist es Aussatz, der in dem Brandmal ausgebrochen ist. Darum soll ihn der Priester für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.26Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht weiß geworden sind und es nicht tiefer ist als die übrige Haut und dazu blass geworden ist, so soll er ihn sieben Tage einschließen27und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat es weitergefressen auf der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; es ist eine aussätzige Stelle.28Ist aber der Flecken stehen geblieben und hat nicht weitergefressen auf der Haut und ist dazu blass geworden, so ist es nur die Erhöhung eines Brandmals. Und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe eines Brandmals.29Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Kopf oder am Bart eine Stelle hat30und der Priester die Stelle besieht und findet, dass sie tiefer aussieht als die übrige Haut und das Haar dort goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist eine Flechte, das ist der Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Sieht aber der Priester, dass die Flechte nicht tiefer anzusehen ist als die Haut, aber das Haar dort nicht schwarz ist, soll er den Kranken sieben Tage einschließen.32Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat und kein goldgelbes Haar da ist und die Flechte nicht tiefer aussieht als die übrige Haut,33so soll er sich scheren, doch so, dass er die Flechte nicht schere; und der Priester soll ihn abermals sieben Tage einschließen.34Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass die Flechte sich nicht ausgebreitet hat auf der Haut und nicht tiefer aussieht als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.35Breitet sich aber die Flechte weiter auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36und der Priester besieht ihn und findet, dass die Flechte sich ausgebreitet hat auf der Haut, so soll er nicht mehr danach fragen, ob die Haare goldgelb sind; denn er ist unrein.37Sieht er aber, dass die Flechte stehen geblieben ist und schwarzes Haar dort wächst, so ist die Flechte abgeheilt und er ist rein. Darum soll ihn der Priester für rein erklären.38Wenn bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut weiße Flecken entstehen39und der Priester besieht es und es sind blasse weiße Flecken, so ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; er ist rein.40Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er am Hinterkopf kahl wird, der ist rein.41Fallen sie ihm vorn am Kopf aus und entsteht eine Glatze, so ist er rein.42Bildet sich aber an der Glatze hinten oder vorne eine weißrötliche Stelle, so ist bei ihm Aussatz an der Glatze ausgebrochen.43Wenn ihn der Priester nun besieht und findet, dass eine weißrötliche Erhöhung an seiner Glatze ist, dass es aussieht wie sonst Aussatz auf der Haut,44so ist er aussätzig und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er hat Aussatz an seinem Kopf.45Wer nun aussätzig ist, soll zerrissene Kleider tragen und das Haar lose und den Bart verhüllt und soll rufen: Unrein, unrein!46Und solange die Stelle an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5)
Aussatz an Kleidern
47Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen,48an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird,49und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen.50Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage.51Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz, und es ist unrein.52Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.53Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk,54so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage.55Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein, und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen.56Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten.57Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz, und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist.58Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein.59Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie für rein oder unrein zu erklären sind.