5.Mose 23

Menge Bibel

1 Niemand darf die[1] Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.« (5Mo 27,20)2 »Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.3 Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. –4 Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden,5 deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche. (4Mo 24,5)6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb.7 Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –8 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt.9 Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.«10 »Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten.11 Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen;12 gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.13 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz[2] haben, wohin du austreten kannst;14 und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst.15 Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.«16 »Einen Knecht[3], der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern:17 er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! –18 Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne[4] geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben.19 Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. –20 Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann.21 Von einem Ausländer[5] magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben.23 Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu;24 nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –25 Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun.26 Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –

5.Mose 23

Schlachter 2000

1 Niemand soll die Frau seines Vaters nehmen und so die Decke seines Vaters aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)2 Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 21,17; Neh 13,1; Jes 56,3)3 Es soll auch kein Bastard[1] in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation seiner Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Ri 11,1)4 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch die zehnte Generation ihrer Nachkommen soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen auf ewig, (Neh 13,1; Kla 1,10)5 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid, und dazu Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Aram-Naharajim gegen euch in Lohn genommen haben, damit er dich verfluche. (4Mo 22,5; Jos 24,9; Mt 10,42; Mt 25,45; Jak 4,17)6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. (5Mo 7,7; Jos 24,10; Mi 6,5; Joh 11,3)7 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, alle deine Tage, ewiglich. (Esr 9,12)8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Land ein Fremdling gewesen. (2Mo 22,21; 2Mo 23,9; 3Mo 19,34; 4Mo 20,14; 5Mo 10,19; Ob 1,10; Ob 1,12)9 Von ihnen dürfen Kinder, die ihnen in der dritten Generation geboren werden, in die Gemeinde des HERRN kommen. (3Mo 11,43; Jes 19,18)10 Wenn du im Heerlager gegen deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen. (Jos 6,18; Hebr 12,1)11 Ist jemand bei dir infolge eines nächtlichen Vorfalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; (3Mo 15,16; 4Mo 5,2)12 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, darf er wieder in das Lager hineinkommen. (3Mo 15,5)13 Und du sollst außerhalb des Lagers einen Ort haben, wohin du [zur Notdurft] hinausgehst.14 Und du sollst einen Spaten unter deinem Gerät haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit ein Loch graben und dich umdrehen und zuscharren, was von dir gegangen ist.15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nichts Schändliches an dir sieht und sich nicht von dir abwendet. (3Mo 26,12; 5Mo 20,4; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,5; Zef 3,17; 2Kor 6,16)16 Du sollst den Knecht, der sich von seinem Herrn weg zu dir gerettet hat, seinem Herrn nicht ausliefern. (1Sam 30,13; Phlm 1,11)17 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht bedrücken. (2Mo 22,21)18 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (1Mo 19,4; 3Mo 19,29; 5Mo 22,21; 1Kön 14,24; Röm 1,26)19 Du sollst keinen Hurenlohn, noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (Spr 26,11; Jes 66,3; Hes 16,33; Mt 7,6; Phil 3,2)20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. (2Mo 22,25; Ps 15,5; Hes 18,8; Hes 18,17; Hes 22,12; Lk 6,34)21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (5Mo 15,3; 5Mo 15,10; Spr 19,17)22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiss von dir fordern, und es würde eine Sünde für dich sein. (4Mo 30,3; 5Mo 12,6; 5Mo 12,26; Pred 5,3)23 Wenn du es aber unterlässt, zu geloben, so ist es keine Sünde für dich. (Pred 5,3; Mt 5,33; Apg 5,4)24 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten und tun, so wie du es dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast; das, was du mit deinem Mund versprochen hast. (Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 12,36)25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten gehst, so darfst du Trauben essen, so viel du willst, bis du satt bist; aber du sollst nichts in dein Gefäß tun. (Röm 12,13; Hebr 13,5)26 Wenn du durch das Getreidefeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreidefeld deines Nächsten schwingen! (Mt 12,1; Mk 2,23)