1Und der HERR redete mit Mose in den Steppen Moabs gegenüber Jericho und sprach: (Jos 21,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie von ihren Erbteilen den Leviten Städte zur Wohnung geben. Auch Weideland um die Städte her sollt ihr den Leviten geben, (3Mo 25,32; 4Mo 18,20)3dass sie in den Städten wohnen und auf den Weiden ihr Vieh und ihre Herden und alle ihre Tiere haben.4Das Weideland aber vor den Städten, die ihr den Leviten gebt, soll sich tausend Ellen weit draußen um die Stadtmauer herum erstrecken.5So sollt ihr nun abmessen außerhalb der Stadt auf der Seite nach Osten zweitausend Ellen und auf der Seite nach Süden zweitausend Ellen und auf der Seite nach Westen zweitausend Ellen und auf der Seite nach Norden zweitausend Ellen, dass die Stadt in der Mitte sei. Das soll ihnen als Weide bei den Städten gehören.6Und von den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs zu Freistädten bestimmen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat. Dazu aber sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2Mo 21,13)7dass alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihrem Weideland.8Ihr sollt mehr geben an Städten vom Besitz derer, die viel besitzen unter den Israeliten, und weniger vom Besitz derer, die wenig besitzen; ein jeder Stamm soll nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, den Leviten Städte geben. (4Mo 26,54)9Und der HERR redete mit Mose und sprach: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt,11sollt ihr Städte auswählen, dass sie für euch Freistädte seien, wohin fliehen soll, wer einen Totschlag aus Versehen tut.12Und es sollen unter euch diese Städte eine Zuflucht sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben muss, der einen Totschlag getan hat, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und die Städte, die ihr zu Freistädten bestimmt, sollen sechs sein.14Drei sollt ihr bestimmen diesseits des Jordans und drei im Lande Kanaan.15Das sind die sechs Freistädte für die Israeliten und für die Fremdlinge und die Beisassen unter euch, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat aus Versehen.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16Wer jemand mit einem Eisen schlägt, dass er stirbt, der ist ein Mörder und soll des Todes sterben. (5Mo 19,4)17Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand getötet werden kann, dass er daran stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.18Schlägt er ihn mit einem Holz, mit dem jemand totgeschlagen werden kann, dass er stirbt, so ist er ein Mörder und soll des Todes sterben.19Der Bluträcher soll den Mörder zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten.20Stößt er jemand aus Hass oder wirft er etwas auf ihn mit Hinterlist, dass er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, dass er stirbt, so soll der des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.22Wenn er ihn aber aus Versehen stößt ohne Feindschaft oder wirft irgendetwas auf ihn ohne Absicht23oder wirft irgendeinen Stein auf ihn, woran man sterben kann, aber er hat’s nicht gesehen, sodass jener stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch nichts Böses antun wollen,24so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsordnungen.25Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten aus der Hand des Bluträchers und soll ihn zurückbringen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war. Und er soll dort bleiben, bis der Hohepriester stirbt, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3Mo 21,10)26Geht aber der Totschläger über die Grenze seiner Freistadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters und nach dem Tod des Hohenpriesters in das Land seines Erbbesitzes zurückkehren.29Das soll euch Gesetz und Recht für immer sein, überall, wo ihr wohnt.30Wer einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund von Zeugen hin. Ein einzelner Zeuge aber soll keine Aussage machen, um einen Menschen zum Tode zu bringen. (5Mo 17,6; 5Mo 19,15)31Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für das Leben des Mörders; denn er ist des Todes schuldig und soll des Todes sterben. (Ps 49,8)32Und ihr sollt kein Sühnegeld nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, dass er zurückkehren darf, um im Lande zu wohnen, bis der Priester stirbt.33Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnt; denn wer des Blutes schuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann nicht entsühnt werden vom Blut, das darin vergossen wird, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1Mo 9,6)34Macht das Land nicht unrein, darin ihr wohnt, darin auch ich wohne; denn ich bin der HERR, der mitten unter den Israeliten wohnt. (2Mo 29,45; 3Mo 18,24)
4.Mose 35
Neue evangelistische Übersetzung
Leviten- und Asylstädte
1Im moabitischen Steppengebiet der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte Jahwe zu Mose:2"Befiehl den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland soll um die Städte herum sein.3Die Städte sollen ihnen als Wohnsitz gehören und die dazugehörenden Weideflächen sollen für ihr Vieh, ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein.4Die Weideflächen, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus jeweils etwa 500 Meter[1] hinaus reichen.5Dann messt ihr außerhalb der Stadt parallel zur Ost-, Süd-, West- und Nordseite je 1000 Meter[2] ab, sodass die Stadt in der Mitte dieser Fläche liegt. Das alles soll den Leviten als Weidefläche[3] vor den Städten dienen.6Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Asylstädte sein, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. 42 andere Städte müsst ihr ihnen noch geben,7insgesamt also 48 Städte mit ihren Weideflächen.8Wenn ihr die Städte an die Leviten abgebt, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend der Größe seines Erbbesitzes Städte an die Leviten abgeben."9Jahwe befahl Mose,10den Israeliten zu sagen: "Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan zieht,11sollt ihr Asylstädte bestimmen, in die jeder fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat.12Die Städte sollen als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen, damit der Totschläger nicht umgebracht wird, bevor er in der Gemeinschaft vor Gericht gestanden hat.13Sechs Asylstädte sollt ihr haben,14drei diesseits des Jordan und drei im Land Kanaan.15Diese Städte sollen sowohl einem Israeliten als auch einem Fremden als Zuflucht dienen. Jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, soll dahin fliehen können.16Wenn aber jemand einen anderen mit einem eisernen Gegenstand schlägt, sodass dieser daran stirbt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.17Ebenso ist es, wenn er einen Stein in die Hand nimmt, durch den man sterben kann, und ihn damit schlägt18oder mit einem Gegenstand aus Holz, durch den man sterben kann. Wenn der Geschlagene stirbt, ist der Schläger ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden.19Der Bluträcher[4] soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.20Wer einen anderen aus Hass stößt oder ihm in böser Absicht etwas nachwirft, sodass er stirbt,21oder wer ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, sobald er ihn trifft.22Wenn er ihn aber aus Unachtsamkeit ohne feindliche Absicht gestoßen oder ohne Hintergedanken einen Gegenstand auf ihn geworfen hat,23oder wenn er, ohne ihn zu sehen, einen Stein auf ihn fallen ließ, der einen Menschen töten kann, sodass er starb, obwohl er nicht sein Feind war und ihn nicht schädigen wollte,24dann soll die Gemeinschaft zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.25Die Gemeinschaft soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Asylstadt zurückbringen, in die er geflohen ist. In ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl salbte.26Verlässt der Totschläger aber das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,27und der Bluträcher findet ihn und tötet ihn dort, dann lädt er keine Blutschuld auf sich.28Denn der Totschläger muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Asylstadt bleiben. Erst danach darf er auf seinen Grund und Boden zurückkehren.29Das soll als Rechtsordnung für euch gelten in jeder Generation und überall, wo ihr wohnt.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Doch durch die Aussage eines einzigen Zeugen darf niemand sterben.31Ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, er muss hingerichtet werden.32Auch von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld annehmen, damit er noch vor dem Tod des ‹Hohen› Priesters nach Hause zurückkehren kann.33Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht entweihen! Denn Blut entweiht das Land. Und dem Land kann für einen Mord keine Sühne erwirkt werden, außer durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat.34Lasst das Land, in dem ihr lebt, nicht unrein werden! Denn auch ich, Jahwe, wohne mitten unter euch."
4.Mose 35
Zürcher Bibel
Leviten- und Asylstädte
1Und der HERR sprach zu Mose in den Steppen von Moab, am Jordan bei Jericho: (4Mo 22,1)2Gebiete den Israeliten, dass sie den Leviten von ihrem erblichen Landbesitz Städte zum Wohnen geben. Auch Weideland im Umkreis der Städte sollt ihr den Leviten geben. (3Mo 25,32; Jos 14,4; 1Chr 6,39; Hes 45,5)3Und die Städte sollen ihnen als Wohnsitz dienen, und ihre Weideflächen sollen für ihr Vieh und ihre Herden und für alle ihre Tiere bestimmt sein.4Und die Weideflächen bei den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sich von der Stadtmauer aus ringsum tausend Ellen weit erstrecken.5Und ihr sollt ausserhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, ebenso auf der Südseite zweitausend Ellen, auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, so dass die Stadt in der Mitte liegt. Das soll ihnen als Weideflächen vor den Städten dienen.6Die Städte aber, die ihr den Leviten gebt, sollen die sechs Asylstädte sein, die ihr dazu bestimmt, dass ein Totschläger dorthin fliehen kann, und zu diesen sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben. (2Mo 21,13; 4Mo 35,11; Jos 20,2)7Insgesamt sollt ihr den Leviten achtundvierzig Städte samt ihren Weideflächen geben. (Jos 21,41)8Und wenn ihr die Städte vom Landbesitz der Israeliten abgebt, sollt ihr von einem grossen Stamm viele nehmen und von einem kleinen wenige. Jeder Stamm soll entsprechend seinem Erbbesitz, den er erhält, von seinen Städten an die Leviten abgeben. (4Mo 26,54)9Und der HERR sprach zu Mose: (5Mo 4,41; 5Mo 19,1; Jos 20,1)10Rede zu den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,11sollt ihr euch Städte auswählen, die euch als Asylstädte dienen. Dorthin soll ein Totschläger fliehen, der einen Menschen unabsichtlich erschlagen hat. (4Mo 35,6)12Und die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen. Und wer getötet hat, soll nicht sterben, bevor er in der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Sechs Städte sollen es sein, die ihr zu Asylstädten bestimmt.14Drei der Städte sollt ihr jenseits des Jordan bestimmen, und die andern drei Städte sollt ihr im Land Kanaan bestimmen. Es sollen Asylstädte sein.15Den Israeliten wie dem Fremden und dem Beisassen bei ihnen sollen diese sechs Städte als Asyl dienen, damit jeder dorthin fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen erschlagen hat.16Schlägt er ihn aber mit einem eisernen Gerät, und er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder muss getötet werden.17Schlägt er ihn mit einem Stein in der Hand, durch den einer getötet werden kann, und er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder muss getötet werden. (1Mo 9,6; 2Mo 21,12)18Oder schlägt er ihn mit einem hölzernen Gegenstand in der Hand, durch den einer getötet werden kann, und er stirbt, so ist er ein Mörder. Der Mörder muss getötet werden.19Der Bluträcher soll den Mörder töten. Wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. (Ri 8,19; 2Sam 3,27; 2Sam 14,11)20Versetzt er ihm aus Hass einen Stoss oder wirft er in heimtückischer Absicht etwas nach ihm, und er stirbt,21oder schlägt er ihn in Feindschaft mit seiner Hand, und er stirbt, dann muss der, der geschlagen hat, getötet werden, er ist ein Mörder. Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft.22Versetzt er ihm aber unversehens einen Stoss, nicht aus Feindschaft, oder wirft er einen Gegenstand auf ihn ohne heimtückische Absicht23oder lässt er, ohne es zu sehen, einen Stein, durch den einer getötet werden kann, auf ihn fallen, und er stirbt, obgleich er nicht sein Feind war und ihm nicht übel wollte,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden:25Die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers retten, und die Gemeinde soll ihn zurückbringen in seine Asylstadt, in die er geflohen war. Und in ihr soll er bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.26Verlässt aber der Totschläger das Gebiet seiner Asylstadt, in die er geflohen ist,27und findet ihn der Bluträcher ausserhalb des Gebietes seiner Asylstadt und tötet dann der Bluträcher den Totschläger, so hat er keine Blutschuld.28Denn jener muss in seiner Asylstadt bleiben bis zum Tod des Hohen Priesters. Nach dem Tod des Hohen Priesters aber darf der Totschläger auf seinen Grund und Boden zurückkehren.29Dies soll für euch als Rechtsordnung gelten von Generation zu Generation an allen euren Wohnstätten.30Wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll man auf die Aussage von Zeugen hin den Mörder töten. Ein Zeuge allein aber kann nicht gegen einen Menschen aussagen, so dass er sterben muss. (5Mo 17,6; Mt 26,60)31Und ihr dürft kein Lösegeld annehmen für das Leben eines Mörders, der des Todes schuldig ist, denn er muss getötet werden. (Ps 49,8)32Auch dürft ihr von einem, der in seine Asylstadt geflohen ist, kein Lösegeld dafür annehmen, dass er vor dem Tod des Hohen Priesters zurückkehren und im Land wohnen darf.33Und ihr dürft das Land, in dem ihr seid, nicht entweihen, denn das Blut entweiht das Land, und dem Land kann keine Sühne erwirkt werden für das Blut, das darin vergossen wurde, ausser durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (5Mo 19,13; 2Kön 24,4; Ps 106,38)34So sollst du das Land nicht verunreinigen, in dem ihr wohnt, in dessen Mitte ich wohne, denn ich, der HERR, wohne mitten unter den Israeliten. (2Mo 29,45; 5Mo 16,3; 5Mo 21,23)