1Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10)2Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,3samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,6über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27)8sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler9samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder10und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11)12Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34)13und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder15und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler18samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.20Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.23Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.26Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.29Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,31dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.32Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.35Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun36und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.39Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
4.Mose 29
Hoffnung für alle
Die Opfer am Neujahrsfest und am Versöhnungstag
1»Auch der 1. Tag des 7. Monats soll ein Feiertag sein, an dem ihr nicht wie gewöhnlich arbeitet, sondern euch versammelt, um mir zu dienen. An diesem Tag sollt ihr die Hörner blasen (3Mo 23,23)2und zu meiner Ehre einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Nehmt dafür nur fehlerlose Tiere. Solche wohlriechenden Opfer habe ich gern.3Bringt zusätzlich zum Stier 4 Kilogramm feines Weizenmehl dar, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb4und zu jedem Lamm eineinhalb Kilogramm.5Opfert einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich euch eure Schuld vergebe.6Vergesst auch nicht das tägliche und das monatliche Brandopfer mit den dazugehörigen Gaben an Mehl und Wein, wie ich sie euch aufgetragen habe. Denn diese Opfer gefallen mir.7Der 10. Tag des 7. Monats ist der große Versöhnungstag. Dann sollt ihr euch wieder versammeln, um mir zu dienen. Verrichtet an diesem Tag keinerlei Arbeit, sondern fastet und beugt euch vor mir!8-11Erfreut mich mit derselben Menge an wohlriechenden Brand-, Speise- und Trankopfern wie zum Neujahrsfest. Ihr sollt jedoch nicht nur einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, sondern noch einen zweiten Bock schlachten, der euch mit mir versöhnt. Dazu kommt das tägliche Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.«
Die Opfer am Laubhüttenfest
12»Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! (3Mo 23,33)13Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein14-15und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören.16Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen.17-34Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer!35Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten.36Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer,37begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.38Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben.39Diese Gaben sollt ihr mir, dem HERRN, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«
4.Mose 29
Elberfelder Bibel
Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des ⟨Horn⟩blasens soll es für euch sein. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35; Neh 8,2)2Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1] für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; (3Mo 1,3; Esr 3,6)3und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[2] mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock[3] als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken; (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[4], ein Feueropfer für den HERRN. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26; 4Mo 15,4)7Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[5] demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[6]: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; (3Mo 1,3)9und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[7] mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11⟨und⟩ einen Ziegenbock[8] als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. (3Mo 23,33)12Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[9] für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; (3Mo 1,3)14und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[10] mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock[11] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. (4Mo 28,15)17Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;18und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock[12] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;21und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Ziegenbock[13] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.23Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;24das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock[14] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.26Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;27und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Ziegenbock[15] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.29Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;30und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Ziegenbock[16] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;33und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Ziegenbock[17] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4Mo 29,1; Joh 7,37)36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[18] für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;37das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Ziegenbock[19] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festtagen[20] dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[21] und an Trankopfern und an Heilsopfern[22]. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2; Esr 3,4)