5.Mose 19

Lutherbibel 2017

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, dass du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2 sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen. (5Mo 4,41)3 Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat.4 Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Hass gegen ihn gehabt,5 etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen löse sich vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;6 auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er vorher keinen Hass gegen ihn gehabt hat.7 Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben –9 wenn du dieses ganze Gebot halten wirst, dass du danach tust, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,10 auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.11 Wenn aber jemand Hass trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte,12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.13 Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, dass dir’s wohlgehe. (5Mo 21,8)14 Du sollst deines Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, es einzunehmen. (5Mo 27,17)15 Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Joh 8,17; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)16 Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17 so sollen die beiden Männer, die den Streit miteinander haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden,18 und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat,19 dann sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,20 auf dass die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte.21 Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,23)

5.Mose 19

Elberfelder Bibel

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst, (5Mo 12,29; Jos 24,13)2 dann sollst du dir drei Städte aussondern[1] mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)3 Du sollst dir den Weg ⟨dahin⟩ instand halten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen. Und es soll ⟨dazu⟩ geschehen, dass jeder Totschläger dahin fliehen ⟨kann⟩. (5Mo 4,21; 5Mo 26,1)4 Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlägt und ihn nicht schon vorher[3] hasste5 – ⟨etwa⟩ wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt –, der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,6 damit nicht der Bluträcher wutentbrannt[4] dem Totschläger nachjagt und ihn einholt, weil der Weg zu lang ist, und ihn totschlägt, obwohl ihn kein Todesurteil ⟨traf⟩, weil er ihn nicht schon vorher[5] hasste.7 Darum befehle ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern. – (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben zugesagt hat – (1Mo 15,18)9 wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und alle Tage auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du dir noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen, (5Mo 11,22)10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir ist. – (5Mo 4,21; 5Mo 26,1; Mt 27,25)11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, (Spr 28,17)12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn der Hand des Bluträchers übergeben, dass er stirbt. (1Mo 9,5; 2Mo 21,14; 5Mo 27,24; 2Sam 14,7)13 Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein[6], sondern du sollst unschuldig ⟨vergossenes⟩ Blut aus Israel wegschaffen, damit es dir gut geht. (4Mo 35,31; 5Mo 21,9; 1Kön 2,31)14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41; 5Mo 27,17; Spr 22,28)15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit[7] oder wegen irgendeiner Sünde, wegen irgendeiner Verfehlung, die er begeht. ⟨Nur⟩ auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache gültig sein[8]. – (5Mo 17,6; Offb 11,3)16 Wenn ein falscher Zeuge[9] gegen jemanden auftritt, um ihn des Ungehorsams[10] zu beschuldigen, (2Mo 23,1; 5Mo 5,20; Ps 27,12)17 dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. (2Mo 21,6; 5Mo 16,18)18 Und die Richter sollen ⟨die Sache⟩ genau untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein Lügenzeuge, hat er gegen seinen Bruder Lüge bezeugt,19 dann sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6; Spr 19,5; Dan 6,25)20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr länger eine solch böse Sache in deiner Mitte begehen. (5Mo 13,12)21 Und du sollst nicht schonen[11]: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2Mo 21,23)

5.Mose 19

Schlachter 2000

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, (5Mo 9,1; 5Mo 12,29; Jos 24,13)2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (2Mo 21,13; 4Mo 35,10; 5Mo 4,41; Jos 20,2)3 Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann. (Jos 20,4)4 Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben. (4Mo 35,22; 5Mo 4,42; Lk 23,34; Apg 3,17)5 Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt — dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; (4Mo 35,25; 2Kön 6,5; Jes 32,2)6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat. (4Mo 35,12; Jos 20,5; 2Sam 14,7; Jer 26,15)7 Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern.8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, (1Mo 15,18; 1Mo 17,8; 2Mo 23,31; 2Mo 34,24)9 wenn du nämlich darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, so sollst du dir noch drei weitere Städte zu diesen drei hinzufügen, (5Mo 11,22; Jos 20,7)10 damit nicht mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld auf dich kommt. (2Kön 24,4)11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, (5Mo 27,24; Spr 28,17)12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt. (2Mo 21,12; 2Mo 21,14; 4Mo 35,19)13 Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;[1] so wird es dir gut gehen. (1Mo 4,10; 1Mo 9,5; 4Mo 35,31; 5Mo 4,40; 5Mo 21,9)14 Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz geben will. (2Mo 20,15; 5Mo 27,17; Hi 24,2; Spr 19,5; Spr 19,9; Spr 22,28; Spr 23,10; Hos 5,10)15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)16 Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, (1Kön 21,9; Ps 27,12; Ps 35,11)17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden. (5Mo 17,8; 5Mo 21,5)18 Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, (5Mo 13,15; 5Mo 17,4; 2Chr 19,6; Hi 29,16)19 so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (5Mo 13,6; Spr 19,5; Spr 19,9; Dan 6,24)20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben. (5Mo 17,13)21 Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2Mo 21,23; 5Mo 7,16; 5Mo 19,13)

5.Mose 19

Zürcher Bibel

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, (5Mo 12,29)2 dann sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst. (5Mo 4,42)3 Du sollst den Weg abmessen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz zuweist, in drei Bezirke teilen, so dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.4 Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht und am Leben bleibt: Wenn einer seinen Nächsten ohne Vorsatz erschlägt, ohne dass er ihm feind war,5 wenn er mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, und dieser stirbt, dann soll er in eine dieser Städte fliehen und am Leben bleiben,6 sonst könnte der Bluträcher in der Hitze seines Zorns den Totschläger verfolgen und ihn einholen, weil der Weg zu weit ist, und ihn erschlagen, obwohl er nicht des Todes schuldig ist, denn er war dem Opfer nicht feind. (5Mo 19,12)7 Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vorfahren zu geben verheissen hat, (5Mo 12,20)9 wenn du dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst, und den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst, dann sollst du zu diesen drei Städten noch drei weitere hinzufügen, (5Mo 11,22)10 damit in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und nicht Blutschuld auf dich kommt. (Mt 27,25)11 Wenn aber jemand seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12 dann sollen die Ältesten seines Ortes ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher übergeben, und er soll sterben; (5Mo 19,6; 2Sam 14,7)13 du sollst kein Mitleid mit ihm kennen und das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dann wird es dir gut gehen. (5Mo 21,9; 1Kön 2,31; 1Kön 13,9)14 Du sollst die Grenze deines Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verschieben bei deinem Eigentum, das du als Erbe besitzen wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Hi 24,2; Spr 22,28)15 Ein einziger Zeuge soll nicht gegen jemanden den Ausschlag geben, wenn es um irgendeine Schuld geht oder um irgendeine Sünde oder um irgendeine Verfehlung, die einer begangen hat. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5Mo 17,6)16 Wenn aber ein Zeuge zu Unrecht gegen jemanden auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, (5Mo 5,20)17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5Mo 16,18)18 Die Richter aber sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein Lügenzeuge ist, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt. (5Mo 13,15)19 Dann sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (Spr 19,5)20 Die Übrigen aber sollen es hören und sich fürchten und nie mehr böse handeln in deiner Mitte. (5Mo 13,12)21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss. (2Mo 21,23)

5.Mose 19

Menge Bibel

1 »Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst,2 so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern.3 Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile[1] zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann.4 Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein –5 wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten,6 damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war.7 Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern.8 Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat9 - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen,10 damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. –11 Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht,12 so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet.13 Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.«14 »Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen[2] haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. –15 Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –16 Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen,17 so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten.18 Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat,19 so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.20 Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.21 Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«

5.Mose 19

Einheitsübersetzung 2016

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, niederstreckt und du ihren Besitz übernimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst, (2Mo 21,12; 4Mo 35,1; 5Mo 4,41; Jos 20,1)2 sollst du in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, drei Städten eine Sonderstellung zuweisen.3 Du sollst die Wegstrecken berechnen und die Fläche des Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, in drei Teile teilen. Dann kann jeder, der einen Menschen getötet hat, in diese Städte fliehen.4 Und so lautet die Bestimmung für einen, der jemand getötet hat und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Wenn er den andern ohne Vorsatz erschlagen hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist,5 zum Beispiel wenn er mit einem andern in den Wald gegangen ist, um Bäume zu fällen, seine Hand mit der Axt ausgeholt hat, um einen Baum umzuhauen, das Eisenblatt sich vom Stiel gelöst und den andern getroffen hat und dieser gestorben ist, dann kann er in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben.6 Es darf nicht sein, dass der Weg (zum Heiligtum) zu weit ist, damit nicht der Bluträcher, der aus Rachedurst den, der getötet hat, verfolgt, ihn einholt und tödlich trifft, obwohl kein Recht besteht, ihn zu töten, da er ja mit dem Getöteten nicht schon früher verfeindet war. (2Sam 14,7)7 Deshalb mache ich dir zur Pflicht: Du sollst drei Städten eine Sonderstellung zuweisen.8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet vergrößert, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land, von dem er gesagt hat, er werde es deinen Vätern geben, wirklich gibt, (5Mo 1,8; 5Mo 12,20)9 weil du dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und dein Leben lang auf seinen Wegen gehst, dann sollst du diese drei Städte um drei weitere vermehren. (5Mo 11,1)10 So soll verhindert werden, dass mitten in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld über dich kommt. (5Mo 19,13; 5Mo 21,7; 5Mo 22,8; 5Mo 27,25)11 Wenn es sich um einen Mann handelt, der mit einem andern verfeindet war, wenn er ihm auflauerte, ihn überfiel und tödlich traf, sodass er starb, und wenn er in eine dieser Städte floh,12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und in die Hand des Bluträchers geben und er soll sterben. (5Mo 21,1; 5Mo 22,13; 5Mo 25,5)13 Du sollst in dir kein Mitleid mit ihm aufsteigen lassen. Du sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen und es wird dir gut gehen. (5Mo 7,16; 5Mo 13,6; 5Mo 19,21; 5Mo 25,12; 1Kön 2,31)14 An deinem Erbbesitz, der dir in dem Land zugeteilt werden soll, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, sollst du die Grenzmarkierung zu deinem Nachbarn hin, die die Vorfahren errichtet haben, nicht verrücken. (5Mo 27,17)15 Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht, darf ein einzelner Belastungszeuge nicht Recht bekommen, welches Vergehen auch immer der Angeklagte begangen hat. Erst auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen darf eine Sache Recht bekommen. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16; Joh 8,17; 2Kor 13,1; 1Tim 5,19; Hebr 10,28)16 Wenn jemand vor Gericht geht und als Zeuge einen andern zu Unrecht der Anstiftung zum Aufruhr bezichtigt,[1] (2Mo 23,1; 5Mo 5,20)17 wenn die beiden Parteien mit ihrem Rechtsstreit vor den HERRN hintreten, vor die Priester und Richter, die dann amtieren,[2] (5Mo 17,9)18 wenn die Richter eine genaue Ermittlung anstellen und sich zeigt: Der Mann ist ein falscher Zeuge, er hat seinen Bruder fälschlich bezichtigt, (5Mo 13,15; 5Mo 17,4)19 dann sollt ihr mit ihm so verfahren, wie er mit seinem Bruder verfahren wollte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 21,21; 1Kor 5,13)20 Die Übrigen sollen davon hören, damit sie sich fürchten und nicht noch einmal ein solches Verbrechen in deiner Mitte begehen.21 Und du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen: Leben um Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2Mo 21,23; 3Mo 24,19; 5Mo 19,13; Mt 5,38)

5.Mose 19

Hoffnung für alle

1-2 Der HERR wird die Völker in dem Land, das er euch gibt, vernichten. Ihr werdet ihr Land in Besitz nehmen und in ihren Städten und Häusern leben. Drei von diesen Städten sollt ihr zu Zufluchtsorten erklären. (4Mo 35,9)3 Sie sollen in drei verschiedenen Teilen des Landes liegen und gut erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen anderen Menschen unabsichtlich getötet hat.4 Er ist in diesen Städten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich und aus Hass gehandelt hat.5 So etwas kann geschehen, wenn zwei Männer im Wald Bäume fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger sein eigenes Leben durch Flucht in eine der Zufluchtsstädte retten.6 Der Weg dorthin darf nicht zu lang sein. Denn der nächste Verwandte des Getöteten wird den Totschläger voller Zorn verfolgen, um den Tod zu rächen. Holt er ihn ein, dann bringt er ihn um. Dabei war der Verfolgte unschuldig, denn er hat nicht aus Hass getötet.7 Darum sollt ihr drei gut erreichbare Zufluchtsorte bestimmen.8 Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern. Das hat er euren Vorfahren geschworen. Ihr werdet dann das ganze Land besitzen, das er ihnen versprochen hat.9 Er schenkt es euch, wenn ihr alle seine Gebote genau beachtet, die ich euch heute weitergebe. Liebt den HERRN, euren Gott, und lebt jeden Tag so, wie es ihm gefällt. In dem neu dazugewonnenen Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen.10 Denn in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch schenken will, soll kein unschuldiges Blut vergossen werden. Sonst trägt euer ganzes Volk dafür die Verantwortung.11 Es kann aber auch sein, dass jemand aus Hass einem anderen auflauert, ihn ermordet und anschließend in einer der Zufluchtsstädte Schutz sucht.12 Dann sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn holen lassen und an den Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13 Habt kein Mitleid mit einem Mörder! Das Blut, das er in eurem Land vergossen hat, darf nicht ungesühnt bleiben! Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.14 Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann stehlt euren Nachbarn keinen Grund und Boden. Lasst die Grundstücksgrenzen so, wie eure Vorfahren sie gezogen haben!15 Ihr dürft niemanden verurteilen, wenn nur ein einziger Zeuge gegen ihn aussagt. Um welches Unrecht oder Verbrechen es auch geht, immer sind mindestens zwei oder drei Zeugen nötig, um eine Sache zu entscheiden.16 Wenn der Angeklagte seine Schuld bestreitet und einen Zeugen der Lüge bezichtigt,17 dann sollen beide ins Heiligtum vor den HERRN kommen und dort ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen.18 Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge tatsächlich gelogen und den anderen zu Unrecht beschuldigt hat,19 dann sollt ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hat. Duldet keine solche Hinterhältigkeit, sondern beseitigt das Böse aus eurem Volk!20 Ganz Israel soll von der Bestrafung erfahren, damit alle gewarnt sind und so eine Verleumdung nicht wieder bei euch vorkommt.21 In einem solchen Fall dürft ihr kein Erbarmen zeigen! Zur Festlegung der Strafe gilt der Grundsatz: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.

5.Mose 19

Gute Nachricht Bibel 2018

1-2 Wenn der HERR, euer Gott, die Völker vernichtet hat, deren Land er euch geben will, und ihr deren Städte und Häuser in Besitz genommen habt, dann sollt ihr drei Asylstädte auswählen. (4Mo 35,9)3 Achtet darauf, dass die Städte gleichmäßig über das Land verteilt sind, und teilt entsprechend das ganze Land in drei Bezirke ein.4-6 Die Städte sollen jedem als Zuflucht dienen, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Bäume zu fällen, und wenn er mit der Axt ausholt, gleitet ihm das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. Weil er ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat, kann er sein Leben vor dem Bluträcher retten, wenn er in einer der Asylstädte Schutz sucht. Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, sonst wird der Rächer in seiner Erbitterung den Totschläger einholen und umbringen, obwohl dieser keinen Mord begangen und den Tod nicht verdient hat.7 Ihr sollt also zunächst drei Städte als Zufluchtsorte bestimmen.8 Sie reichen aus, solange ihr erst einen Teil des Landes in Besitz genommen habt. Später aber wird der HERR euch das ganze Land geben, das er euren Vorfahren zugesagt hat.9 Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr alle seine Gebote sorgfältig befolgt, die ich euch heute verkünde, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und euch stets nach seinen Weisungen richtet. Wenn ihr dann das ganze Land in Besitz genommen habt, sollt ihr noch drei weitere Asylstädte auswählen.10 So sollt ihr dafür sorgen, dass in dem Land, das der HERR euch als Erbbesitz gibt, kein Unschuldiger getötet wird; denn dadurch würdet ihr schwere Schuld auf euch laden.11 Wer jedoch seinem Nachbarn feind ist, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt, kann in diesen Asylstädten keinen Schutz finden. Wenn er in eine von ihnen flieht,12 müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und zur Hinrichtung dem Bluträcher übergeben.13 Ihr dürft ihn nicht aus Mitleid verschonen. Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben. Wenn ihr so handelt, wird es euch gut gehen in eurem Land. (5Mo 13,9; 5Mo 21,9)14 Wenn ihr in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch geben wird, darf niemand die Grenzen seines Grundbesitzes, die seit alters festgelegt sind, auf Kosten seines Nachbarn verrücken. (5Mo 27,17)15 Wenn eine Anklage vor Gericht nur von einem einzigen Zeugen gestützt wird, darf die angeklagte Person nicht schuldig gesprochen werden, gleichgültig, um was für ein Vergehen es sich handelt. Erst aufgrund von zwei oder drei Zeugenaussagen darf ein Schuldspruch gefällt werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16)16 Wenn ein Angeklagter behauptet, dass ein Zeuge ihn wissentlich falsch beschuldigt,17 dann müssen die beiden zum Heiligtum des HERRN gehen und ihre Sache den Priestern oder Richtern vortragen, die dann gerade im Amt sind.18 Diese sollen alles gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge den anderen mit vollem Wissen falsch beschuldigt hat,19 muss über ihn die Strafe verhängt werden, die er über den anderen bringen wollte. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 13,6; 1Kor 5,13)20 Alle in Israel sollen von der Bestrafung des falschen Zeugen erfahren. Dann werden sie sich fürchten und niemand unter euch wird mehr wagen, solch ein Unrecht zu begehen. (5Mo 13,12)21 Ihr dürft niemand aus Mitleid verschonen. Stets gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß. (2Mo 21,23; 5Mo 13,9)

5.Mose 19

Neues Leben. Die Bibel

1 Der HERR, euer Gott, wird die Völker, deren Land er euch gibt, schon bald vor euch verjagen. Ihr werdet sie mit seiner Hilfe vertreiben und euch in ihren Städten und Häusern niederlassen. (5Mo 6,10)2 Dann sollt ihr in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zur Eroberung gibt, drei Freistädte bestimmen. (5Mo 4,41; Jos 20,2)3 Setzt die Wege, die in diese Städte führen, instand. Teilt dann das Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, in drei Bezirke. In jedem dieser Bezirke soll eine Freistadt liegen[1], damit jeder, der einen anderen getötet hat, sich dort in Sicherheit bringen kann. (5Mo 7,2)4 Wenn jemand aus Versehen einen anderen tötet, ohne vorher etwas gegen ihn gehabt zu haben, soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt. (4Mo 35,9)5 Angenommen, zwei Männer gehen in den Wald, um Holz zu fällen. Nun kann es passieren, dass einer mit der Axt ausholt, um einen Baum zu fällen, und das Eisen sich vom Stiel löst und den anderen tödlich trifft. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Freistädte fliehen, um sein Leben zu retten.6 Wäre die Entfernung zur nächsten Freistadt zu groß, könnte ein aufgebrachter Bluträcher ihm nachjagen und ihn stellen und töten, obwohl kein todeswürdiges Verbrechen vorliegt, denn es war ein Unfall[2].7 Deshalb weise ich euch an: Bestimmt drei solcher Freistädte.8 Der HERR, euer Gott, wird euer Gebiet vergrößern, wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat, und euch das ganze Land geben, das er ihnen versprochen hat. (5Mo 11,24)9 Dieses Land wird er euch geben, wenn ihr die Gebote, die ich euch heute mitgeteilt habe, gewissenhaft befolgt, indem ihr den HERRN, euren Gott, liebt und nach seinem Willen lebt. Bestimmt außerdem noch drei weitere Freistädte. (5Mo 6,5; 5Mo 11,22)10 Auf diese Weise wird verhindert, dass in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz geben wird, Unschuldige getötet werden und ihr euch des Mordes schuldig macht. (4Mo 35,33; 5Mo 21,1)11 Angenommen jedoch, jemand hasst einen anderen, überfällt ihn, schlägt ihn tot und flieht dann in eine dieser Freistädte.12 In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn aus der Freistadt holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13 Mit einem Mörder dürft ihr kein Mitleid haben! Reinigt Israel von der Schuld des Mordes, damit es euch gut geht.14 Versetzt keine Grenzsteine, mit denen eure Vorfahren ihren Erbbesitz in dem Land markiert haben, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Spr 23,10)15 Verurteilt niemanden wegen irgendeines Verbrechens, wenn es nur einen einzigen Zeugen dafür gibt. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll jede Sache entschieden werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16; 2Kor 13,1)16 Wenn ein falscher Zeuge jemanden beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, (2Mo 23,1)17 sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit haben, zu den amtierenden Priestern und Richtern gehen. (5Mo 17,9; 5Mo 21,5)18 Die Richter sollen den Fall gründlich untersuchen. Stellt es sich dann heraus, dass der Kläger gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19 soll dieser die Strafe erhalten, die er über den Angeklagten bringen wollte. Auf diese Weise beseitigt ihr das Böse in Israel. (Spr 19,5; 1Kor 5,1)20 Alle anderen sollen es hören, damit sie abgeschreckt werden, selbst einmal etwas Ähnliches zu tun.21 Habt niemals Mitleid mit solchen Menschen! Denn es gilt: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,24; 3Mo 24,20; Mt 5,38)

5.Mose 19

Neue evangelistische Übersetzung

1 Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,2 dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.3 Achte darauf, dass sie gleichmäßig verteilt und immer gut erreichbar in dem Land sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können.4 Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten.6 Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste.7 Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern.8 Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat –9 vorausgesetzt, du hältst alle diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und jeden Tag auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.10 So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12 dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern.13 Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.14 Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.[1] (Mt 18,16; 2Kor 13,1)16 Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden.18 Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat,19 dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.20 Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun.21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

5.Mose 19

Neue Genfer Übersetzung

1 Wenn der HERR, euer Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er euch geben will, wenn ihr das Land in Besitz genommen und euch in ihren Städten und Häusern niedergelassen habt,2 dann sollt ihr drei Städte zu Zufluchtsstädten erklären.3 Sie sollen gleichmäßig verteilt in drei verschiedenen Bezirken eures Landes liegen und auf gut ausgebauten Wegen erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unabsichtlich getötet hat.4 Er ist in diesen Zufluchtsstädten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich getötet und den anderen nicht gehasst hat.5 Es kann zum Beispiel vorkommen, dass zwei Männer in den Wald gehen, um Bäume zu fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Zufluchtsstädte fliehen, um sein Leben zu retten.6 Wäre die Entfernung zur nächsten Zufluchtsstadt zu groß, dann könnte der aufgebrachte Bluträcher ihm nachjagen und ihn umbringen – obwohl der Betreffende keinen Mord aus Hass begangen und den Tod nicht verdient hat.7 Darum ordne ich an, dass ihr drei gut erreichbare Zufluchtsstädte bestimmen sollt.8 Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern, so wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat. Er wird euch das ganze Land geben, das er ihnen damals versprochen hat.9 Er tut dies, wenn ihr alle Gebote, die ich euch heute verkünde, genau befolgt, und wenn ihr den HERRN liebt und jeden Tag nach seinem Willen lebt[1]. In eurem erweiterten Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen, zusätzlich zu den anderen drei.10 So verhindert ihr, dass unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz gibt. Andernfalls würde auf dem ganzen Volk[2] Blutschuld lasten.11 Angenommen jedoch, jemand lauert einem anderen aus Hass auf und überfällt und erschlägt ihn. Danach sucht er Zuflucht in einer dieser Städte.12 In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13 Habt kein Mitleid mit ihm! Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.14 Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann dürft ihr eurem Nachbarn nicht seinen Grund und Boden streitig machen. Achtet die Grundstücksgrenzen, die eure Vorfahren gezogen haben!15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen reicht niemals aus, um jemand für ein Verbrechen oder Vergehen gleich welcher Art zu verurteilen. Jede Sache soll erst aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden.16 Wenn ein einzelner Zeuge fälschlicherweise einen anderen beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben,17 dann sollen die beiden mit ihrem Rechtsstreit zum Heiligtum des HERRN gehen und ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen, die gerade im Amt sind.18 Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19 dann müsst ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hatte. Entfernt so das Böse aus eurer Mitte!20 Alle in Israel sollen davon hören, damit sie gewarnt sind[4] und so eine Bosheit nie wieder vorkommt.21 Habt kein Mitleid mit dem falschen Zeugen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.