5.Mose 15

Lutherbibel 2017

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2Mo 23,10)2 So aber soll’s zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN. (Neh 5,10; Neh 10,32)3 Von einem Ausländer darfst du es eintreiben; aber was du deinem Bruder geborgt hast, sollst du ihm erlassen.4 Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird,5 wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, dass du danach tust!6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen. (5Mo 28,12)7 Wenn einer deiner Brüder arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht zuhalten gegenüber deinem armen Bruder, (1Joh 3,17)8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, so viel er Mangel hat. (Lk 6,34)9 Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, dass du sprichst: Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr –, und dass du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider dich zu dem HERRN rufen und bei dir wird Sünde sein.10 Sondern du sollst ihm geben, und dein Herz soll sich’s nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn dafür wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unternimmst. (2Kor 9,6)11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jes 58,7; Mt 26,11; Jak 2,15)12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer – oder eine Hebräerin –, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2Mo 21,1; Jer 34,14)13 Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,14 sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du ihm gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat,15 und sollst daran denken, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5Mo 5,15)16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht fortgehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb – weil ihm wohl bei dir ist –,17 so nimm einen Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an dem Pfosten der Tür und lass ihn für immer deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du ebenso tun.18 Und lass dir’s nicht schwerfallen, dass du ihn freilässt, denn er hat dir sechs Jahre wie zwei Tagelöhner gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du, wenn sie männlich ist, dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Rinder und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5Mo 14,23)21 Wenn’s aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3Mo 22,20)22 sondern in deiner Stadt sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst, (5Mo 12,15; 5Mo 12,22)23 nur dass du sein Blut nicht isst, sondern es auf die Erde gießt wie Wasser! (5Mo 12,16)

5.Mose 15

Elberfelder Bibel

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schulderlass halten. (5Mo 31,10; Jer 34,14)2 Das aber ist die Sache mit dem Schulderlass: Jeder Gläubiger[1] soll das Darlehen seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat, erlassen. Er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat für den HERRN einen Schulderlass ausgerufen. (Neh 5,10)3 Den Ausländer magst du drängen. Was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen, (5Mo 23,21)4 damit nur ja kein Armer unter dir ist. Denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, (5Mo 3,18; 5Mo 4,21; Jes 58,10)5 wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, genau gehorchst, darauf zu achten, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle. (5Mo 6,2; 5Mo 26,14)6 Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er zu dir geredet hat. Und du wirst vielen Nationen ausleihen, du aber wirst dir nichts leihen. Und du wirst über viele Nationen herrschen, über dich aber werden sie nicht herrschen. (5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7 Wenn es einen Armen bei dir geben wird, irgendeinen deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand vor deinem Bruder, dem Armen, nicht verschließen. (3Mo 25,35; Est 9,22; Lk 6,30; 1Joh 3,17)8 Sondern du sollst ihm deine Hand weit öffnen und ihm willig ausleihen, was für den Mangel ausreicht, den er hat. (3Mo 25,35; Mt 5,42)9 Nimm dich in Acht, dass in deinem Herzen nicht der boshafte Gedanke entsteht: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe! – und dass dein Auge ⟨dann⟩ böse auf deinen Bruder, den Armen, ⟨sieht⟩ und du ihm nichts gibst. Er aber würde über dich zum HERRN schreien, und Sünde wäre an dir! (2Mo 22,22; 5Mo 24,15; 5Mo 31,10; Spr 14,21; Jer 34,14)10 Willig sollst du ihm geben, und dein Herz soll nicht böse sein, wenn du ihm gibst. Denn wegen dieser Sache wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem Geschäft deiner Hand. (5Mo 14,29; 5Mo 15,18; Spr 11,24; 2Kor 8,2; 2Kor 9,7)11 Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden[2]. Darum befehle ich dir: Deinem Bruder, deinem Elenden und deinem Armen in deinem Land sollst du deine Hand weit öffnen. (2Mo 21,1; 2Mo 23,11; Spr 19,17; Mt 26,11; 1Tim 6,18; Jak 2,15)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[3], dann soll er dir sechs Jahre dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn von dir als Freien entlassen. (3Mo 25,40)13 Und wenn du ihn als Freien von dir entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen;14 du sollst ihm reichlich aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelterkufe⟨. Von allem⟩, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben. (Ps 112,9)15 Und du sollst daran denken, dass ⟨auch⟩ du im Land Ägypten Sklave warst und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum befehle ich dir heute diese Sache. (5Mo 5,15)16 Und es soll geschehen, wenn er zu dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen – weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht[4] –,17 dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr in die Tür stechen, und er wird für immer dein Sklave sein; und auch deine Sklavin sollst du so behandeln.18 Es soll nicht schwer sein in deinen Augen, wenn du ihn als Freien von dir entlässt. Denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet. Und der HERR, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10)19 Alles männliche Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes nicht arbeiten, und du sollst das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 4Mo 18,15)20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du es essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an der Stätte, die der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5)21 Wenn aber ein Makel an ihm ist, ⟨dass es⟩ lahm oder blind ⟨ist⟩, irgendein schlimmer Makel, darfst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20)22 In deinen Toren magst du es essen, der Unreine und der Reine gleichermaßen, wie die Gazelle und wie den Hirsch. (5Mo 12,15)23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (2Mo 23,14; 5Mo 12,15)

5.Mose 15

Schlachter 2000

1 Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen. (3Mo 25,2; 5Mo 31,10; Jer 34,14)2 Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen. (Neh 5,7)3 Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen. (5Mo 23,20)4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst; (5Mo 15,7; Ps 37,22; Jes 58,10; Phil 4,12; Phil 4,19)5 vorausgesetzt, dass du der Stimme des HERRN, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete. (3Mo 26,3; 5Mo 26,14; 1Tim 4,8)6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen. (5Mo 11,27; 5Mo 28,12; 1Chr 17,27)7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (5Mo 15,9; Spr 21,13; 1Joh 3,17)8 sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat. (3Mo 25,35; Ps 112,5; Mt 5,42; Lk 6,35; Gal 6,10)9 Hüte dich, dass kein Belialsrat[1] in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es wäre eine Sünde für dich; (2Mo 22,23; 5Mo 24,15; Ps 141,4; Spr 4,23; Spr 14,21; Mk 7,21; Jak 4,17)10 sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst. (5Mo 14,29; Ps 1,3; Spr 22,9; Apg 20,35; 2Kor 9,6)11 Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem Land! (5Mo 15,4; 5Mo 15,8; Spr 19,17; Spr 28,27)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,41; Jer 34,14)13 Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; (1Mo 31,42; 2Mo 3,21; Spr 3,27)14 sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. (Ps 112,9; Spr 10,22; Mt 7,12)15 Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16 Wenn er aber zu dir sagt: »Ich will nicht von dir wegziehen!«, weil er dich und dein Haus lieb hat und es ihm gut geht bei dir, (2Mo 21,5)17 so nimm einen Pfriem[2] und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren. (2Mo 21,5)18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn als Freien zu entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. (5Mo 15,10; Jes 16,14; Jes 21,16)19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren; (2Mo 13,2; 3Mo 27,26; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6)20 du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählen wird. (5Mo 12,5; 5Mo 12,17; 5Mo 14,23)21 Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3Mo 22,20)22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen — der Reine genauso wie der Unreine —, wie die Gazelle und den Hirsch. (5Mo 12,15)23 Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (1Mo 9,4; 5Mo 12,16; Hes 33,25)

5.Mose 15

Zürcher Bibel

1 Alle sieben Jahre sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (Neh 5,10; Jer 34,14)2 Und so soll man es mit dem Schuldenerlass halten: Jeder Gläubiger soll das Darlehen erlassen, das er seinem Nächsten gegeben hat. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen, denn man hat einen Schuldenerlass ausgerufen zu Ehren des HERRN.3 Den Ausländer darfst du drängen. Was du aber deinem Bruder geliehen hast, das sollst du ihm erlassen. (5Mo 23,21)4 Doch Arme wird es bei dir nicht geben, denn der HERR wird dich segnen in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt,5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst. (5Mo 26,14)6 Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er es dir verheissen hat, so dass du vielen Nationen leihen kannst, dir selbst aber nichts leihen musst, und so dass du über viele Nationen herrschst, sie aber nicht über dich herrschen werden. (5Mo 28,12)7 Wenn einer arm ist bei dir, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschliessen vor deinem armen Bruder, (3Mo 25,35; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8 sondern deine Hand für ihn auftun und ihm leihen, so viel er braucht.9 Achte darauf, dass in deinem Herzen nicht der nichtswürdige Gedanke aufsteigt: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe!, und du deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst und er dann gegen dich den HERRN anruft und dich so Strafe trifft. (2Mo 22,22; 5Mo 24,15)10 Du sollst ihm willig geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst, denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was deine Hand unternimmt. (2Kor 9,7)11 Denn es wird immer Arme geben im Land, darum gebiete ich dir: Du sollst deine Hand willig auftun für deinen bedürftigen und armen Bruder in deinem Land. (Mt 26,11)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebten Jahr aber sollst du ihn freilassen. (3Mo 25,40)13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.14 Von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter sollst du ihm etwas mitgeben. Von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, davon sollst du ihm etwas geben,15 und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5Mo 5,15)16 Sagt er aber zu dir: Ich will nicht weggehen von dir!, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir,17 dann nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Tür, so wird er für immer dein Sklave sein. Mit deiner Sklavin sollst du es ebenso halten.18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst, denn in den sechs Jahren, die er dein Sklave war, hat er dich nur halb so viel gekostet wie ein Tagelöhner, und der HERR, dein Gott, wird dich segnen bei allem, was du tust. (5Mo 15,10)19 Jede männliche Erstgeburt, die bei deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Du sollst die Erstgeburt deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen, und die Erstgeburt deiner Schafe sollst du nicht scheren. (2Mo 12,6; 2Mo 13,2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie verzehren Jahr für Jahr, du und dein Haus, an der Stätte, die der HERR erwählen wird.21 Wenn aber das Tier einen Makel hat, wenn es lahm ist oder blind, wenn es irgendeinen schlimmen Makel hat, sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20; 5Mo 17,1)22 In deinem Ort sollst du es essen, ob du unrein bist oder rein, wie das Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch. (5Mo 12,15)23 Nur sein Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es giessen wie Wasser. (5Mo 12,16)

5.Mose 15

Menge Bibel

1 »Alle sieben Jahre sollst du einen Erlaß eintreten lassen;2 und mit dem Erlaß soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Handdarlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Volksgenossen nicht drängen; denn man hat einen Erlaß zu Ehren des HERRN ausgerufen.3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Volksgenossen ausstehen hast, das sollst du aus deinem Besitz fahren lassen.4 Es sollte zwar eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der HERR wird dich in dem Lande, das er dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,5 wenn du nur den Weisungen des HERRN, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beobachtest, das ich dir heute gebiete.6 Denn der HERR, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, so daß du vielen Völkerschaften wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und daß du über viele Völkerschaften herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.«7 »Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinen Volksgenossen, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Volksgenossen nicht verschließen,8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ›Das siebte Jahr, das Erlaßjahr, steht nahe bevor!‹, und sieh deinen armen Volksgenossen nicht mit unfreundlichem Blick an, so daß du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den HERRN gegen dich anruft!10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ›Du sollst deine Hand für deinen dürftigen und armen Volksgenossen in deinem Lande weit auftun!‹«12 »Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft[1], so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;13 und wenn du ihn dann freiläßt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,14 sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben15 und sollst bedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ›Ich möchte nicht von dir weggehen!‹ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,17 so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.18 Du darfst keine Härte darin sehen, daß du ihn als einen Freien von dir fortlassen mußt; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.«19 »Jede männliche Erstgeburt, die unter deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen: du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:20 vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du und deine Familie es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der HERR erwählen wird.21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, so daß es lahm oder blind ist oder sonst einen häßlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht schlachten[2].22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches. (5Mo 12,16)23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: auf die Erde mußt du es wie Wasser schütten[3]

5.Mose 15

Einheitsübersetzung 2016

1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. (2Mo 23,10; 3Mo 25,1; 5Mo 15,9; 5Mo 31,10; Neh 5,11)2 Und so lautet die Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den HERRN verkündet.3 Gegen einen Ausländer darfst du mit Zwang vorgehen. Wenn es sich aber um deinen Bruder handelt, dann lass deinen Vermögensteil brachliegen! (5Mo 23,20)4 Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben; denn der HERR wird dich reich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst, (2Mo 23,10; 5Mo 28,1; Apg 4,34)5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst, dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst.6 Wenn der HERR, dein Gott, dich segnet, wie er es dir zugesagt hat, dann kannst du vielen Völkern gegen Pfand leihen, du selbst aber brauchst nichts zu verpfänden; du wirst über viele Völker Gewalt haben, über dich aber werden sie keine Gewalt haben.7 Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brüder in irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen. (2Mo 23,10; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8 Du sollst ihm deine Hand öffnen und ihm gegen Pfand leihen, was der Not, die ihn bedrückt, abhilft. (5Mo 24,10)9 Nimm dich in Acht, dass du nicht in niederträchtigem Herzen den Gedanken hegst: Bald kommt das siebte Jahr, das Brachjahr!, und deinen armen Bruder böse ansiehst und ihm nichts gibst, sodass er den HERRN gegen dich anruft und Strafe für diese Sünde über dich kommt. (2Mo 22,22; 5Mo 15,1; 5Mo 24,15)10 Du sollst ihm etwas geben, und wenn du ihm gibst, soll auch dein Herz nicht böse darüber sein; denn wegen dieser Tat wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allem, was du arbeitest, und in allem, was deine Hände schaffen. (2Kor 9,7)11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen. (Mt 26,11; Mk 14,7; Joh 12,8)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer - oder auch eine Hebräerin -, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als freien Mann entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; 5Mo 15,1; Jer 34,8; Joh 8,35)13 Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen. (2Mo 3,21; 2Mo 12,35)14 Du sollst ihm von deinen Schafen und Ziegen, von deiner Tenne und von deiner Kelter so viel mitgeben, wie er tragen kann. Wie der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, so sollst du ihn bedenken.[1]15 Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat der HERR, dein Gott, dich freigekauft. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot. (5Mo 5,15)16 Wenn er dir aber erklärt: Ich will nicht von dir freigelassen werden - denn er hat dich und deine Familie lieb gewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -,17 so nimm einen Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tür: Dann ist er dein Sklave für immer. Bei einer Sklavin sollst du das Gleiche tun.18 Halt es nicht für eine Härte, wenn du ihn als freien Mann entlassen musst; denn was er in den sechs Jahren für dich erarbeitet hat, entspricht dem, was du einem Tagelöhner als Lohn hättest zahlen müssen. Dann wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust. (5Mo 15,10)19 Alle männlichen Erstlinge, die unter deinen Rindern, Schafen und Ziegen geboren werden, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Mit einem Erstlingsstier darfst du nicht arbeiten und ein Erstlingsschaf darfst du nicht scheren. (2Mo 13,2; 2Mo 22,29; 2Mo 34,19; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6; 5Mo 14,23)20 Jahr für Jahr sollst du die Erstlinge vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, essen, du und deine Familie. (5Mo 14,23)21 Doch wenn ein Tier einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist, wenn es irgendeinen Makel hat, sollst du es nicht für den HERRN, deinen Gott, schlachten. (5Mo 17,1)22 In deinen Stadtbereichen sollst du es verzehren; der Reine wie der Unreine können es gemeinsam essen, wie bei Gazelle und Damhirsch. (5Mo 12,1)23 Nur das Blut sollst du nicht genießen, sondern wie Wasser auf die Erde schütten.

5.Mose 15

Hoffnung für alle

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollt ihr einander eure Schulden erlassen.2 Wenn ihr jemandem aus eurem Volk etwas geliehen habt, dann fordert es nicht mehr zurück und zwingt eure Schuldner nicht zur Rückzahlung! Denn zur Ehre des HERRN wurde das Jahr des Schuldenerlasses bestimmt.3 Nur wenn Ausländer euch etwas schulden, dürft ihr es zurückverlangen. Euren Landsleuten aber sollt ihr alles erlassen,4 damit keiner von euch verarmt. Der HERR, euer Gott, will euch in dem Land, das er euch für immer gibt, reich beschenken.5 Aber dazu müsst ihr auf ihn hören und die Gebote genau beachten, die ich euch heute gebe.6 Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet so reich sein, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Ihr werdet Macht über sie gewinnen und selbst unabhängig sein.7 Seid nicht hartherzig gegenüber den armen Israeliten, die mit euch in dem Land leben, das der HERR, euer Gott, euch schenkt. Sie sind doch eure Nachbarn und Landsleute! Verschließt euch nicht vor ihrer Not!8 Stattdessen seid großzügig und leiht ihnen, so viel sie brauchen,9 auch wenn das siebte Jahr nahe ist. Denkt dann nicht: »Was ich jetzt verleihe, bekomme ich nicht mehr zurück!« Seid nicht geizig! Verweigert den Armen aus eurem Volk nicht die nötige Hilfe! Sonst werden sie zum HERRN um Hilfe rufen, und ihr macht euch schuldig.10 Gebt ihnen gern, was sie brauchen, ohne jeden Widerwillen. Dafür wird euch der HERR, euer Gott, bei all eurer Arbeit segnen und euch Gelingen schenken.11 Es wird immer Arme und Bedürftige in eurem Land geben. Deshalb befehle ich euch: Helft den Menschen großzügig, die in Not geraten sind!12 Wenn israelitische Männer oder Frauen sich wegen ihrer Armut als Sklaven an euch verkaufen, sollen sie sechs Jahre lang für euch arbeiten. Im siebten Jahr müsst ihr sie wieder freilassen. (2Mo 21,2)13 Lasst sie dann nicht mit leeren Händen gehen!14 Gebt ihnen reichlich von dem mit, was der HERR euch geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein.15 Denkt daran, dass auch ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und der HERR euch von dort erlöst hat. Deshalb gebe ich euch heute diese Anweisung.16 Vielleicht aber will dein Sklave bei dir bleiben, weil er an dir und deiner Familie hängt und es ihm gut bei euch geht.17 Dann nimm ein spitzes Werkzeug und bohre ihm damit am Türpfosten deines Hauses ein Loch in sein Ohrläppchen. Von nun an muss der Sklave auf Lebenszeit bei dir bleiben. Das Gleiche gilt für Sklavinnen.18 Aber wenn ein Sklave nach sechs Jahren gehen will, dann nimm es nicht zu schwer! Er hat dir die ganze Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Lass ihn frei! Dann wird der HERR, dein Gott, dich segnen bei allem, was du tust.19 Alle männlichen Rinder, Schafe und Ziegen, die als erste von ihrer Mutter geboren werden, sollt ihr dem HERRN geben und als heilig ansehen. Nehmt darum kein erstgeborenes Rind als Zugtier, und schert kein erstgeborenes Schaf!20 Bringt sie stattdessen jedes Jahr an den Ort, den der HERR auswählen wird! Dort, in seiner Gegenwart, sollt ihr sie mit euren Familien essen.21 Ist ein Tier lahm oder blind oder hat es einen anderen schweren Fehler, dann sollt ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, opfern.22 Schlachtet es bei euch zu Hause. Dort könnt ihr es essen, so wie Hirsche und Gazellen, die nicht geopfert werden dürfen. Es ist auch gleichgültig, ob ihr gerade rein oder unrein seid. Jeder darf an der Mahlzeit teilnehmen.23 Nur das Blut der Tiere sollt ihr nicht mitessen. Schüttet es auf die Erde wie Wasser!

5.Mose 15

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Immer wenn sieben Jahre vergangen sind, müsst ihr alle Schulden erlassen.2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Wer einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, muss ihm jetzt die Schulden erlassen. Er darf sie von seinem Bruder, dem anderen Israeliten, nicht mehr eintreiben. Denn man hat zu Ehren des HERRN einen Schuldenerlass ausgerufen.3 Von einem Ausländer könnt ihr Schulden eintreiben, aber nicht von einem, der zu eurem eigenen Volk gehört und deshalb euer Bruder ist. (5Mo 23,21)4-5 Wenn ihr auf den HERRN, euren Gott, hört und alle seine Weisungen befolgt, die ich euch verkünde, wird es jedoch überhaupt keine Armen unter euch geben. Denn dann wird der HERR euch genug zum Leben schenken in dem Land, das er euch gibt.6 Er wird sein Versprechen halten und euer Land segnen. Ihr werdet so viel haben, dass ihr davon noch an andere Völker ausleihen könnt, doch ihr selbst braucht nichts zu borgen. Ihr werdet viele Völker unterwerfen, doch über euch wird kein anderes Volk herrschen.7 Wenn aber dein Bruder, ein anderer Israelit, Not leidet, irgendwo in dem Land, das der HERR euch geben wird, dann darfst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem Bruder verschließen. (3Mo 25,35; 1Joh 3,17; Sir 4,1)8 Leih ihm gegen ein Pfand, so viel er braucht.9 Sei auch nicht so gemein und berechnend, dass du denkst: »Das siebte Jahr ist nicht mehr fern, dann muss ich ihm die Schulden erlassen!« Gönne ihm das und lass ihn nicht vergeblich bitten! Wenn er sich beim HERRN über dich beklagen muss, hast du schwere Schuld auf dich geladen.10 Hilf ihm gern, tu es nicht widerwillig! Dafür wird dir der HERR auch alles gelingen lassen, was du unternimmst.11 Es wird in eurem Land immer Arme geben; deshalb befehle ich euch: Unterstützt eure armen und Not leidenden Brüder! (Mk 14,7)12 Wenn jemand aus Israel, dein Bruder oder deine Schwester,[1] sich als Sklaven oder Sklavin an dich verkauft, dann soll der Betreffende dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr musst du ihn wieder freigeben. (2Mo 21,2)13 Schick ihn aber nicht mit leeren Händen weg,14 sondern gib ihm reichlich von dem, was der HERR dir geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Korn und Wein.15 Denk daran, dass ihr alle in Ägypten Sklaven gewesen seid und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat. Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. (5Mo 5,15)16 Wenn es aber deinem Sklaven bei dir gefällt, wenn er dich und deine Familie lieb gewonnen hat und erklärt, dass er bei dir bleiben will,17 dann nimm eine Ahle und bohre sie durch sein Ohr in die Haustür. Dann ist er für immer dein Sklave. Entsprechend verfährst du mit einer Sklavin.18 Musst du ihn aber freigeben, so nimm es nicht zu schwer. Du hast durch ihn sechs Jahre lang den Lohn für einen Arbeiter gespart. Außerdem wird dir der HERR dafür alles gelingen lassen, was du unternimmst.19 Wenn eure Rinder, Schafe und Ziegen als Erstgeburt ein männliches Tier zur Welt bringen, müsst ihr es als Eigentum des HERRN, eures Gottes, aussondern. Ein erstgeborenes Rind dürft ihr nicht für irgendeine Zugarbeit einspannen und die Erstgeburt von Schaf oder Ziege nicht scheren. (2Mo 13,11)20 Einmal im Jahr sollt ihr die erstgeborenen Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR auswählen wird, und sie dort vor dem HERRN, eurem Gott, mit euren Familien verzehren. (5Mo 12,5)21 Wenn das Tier aber lahm oder blind ist oder sonst einen schwerwiegenden Fehler hat, dürft ihr es nicht als Opfergabe zum HERRN, eurem Gott, bringen. (3Mo 22,19)22 Ihr könnt es dann in euren Ortschaften verzehren; jeder darf mitessen, auch wer gerade unrein ist, genau wie bei irgendeinem Wild. (5Mo 12,15; 5Mo 12,22)23 Nur das Blut dürft ihr nicht essen, ihr müsst es auf die Erde fließen lassen wie Wasser. (3Mo 17,10)

5.Mose 15

Neues Leben. Die Bibel

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollen alle Schulden erlassen werden. (5Mo 31,10)2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder, der einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, soll ihm dann die Schulden erlassen. Er darf von ihm keine Rückzahlungen mehr fordern, weil ein Schuldenerlass zu Ehren des HERRN ausgerufen wurde.3 Dies gilt jedoch nur für eure Landsleute – von einem Ausländer darfst du die Schulden weiterhin eintreiben. (5Mo 23,21)4 Eigentlich sollte es keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch in dem Land, das er euch als Erbe gibt, reich segnen. (5Mo 28,8)5 Doch ihr müsst dem HERRN, eurem Gott gehorchen und seine Gebote, die ich euch heute gebe, gewissenhaft befolgen.6 Ja, der HERR, euer Gott, wird euch segnen, wie er es versprochen hat. Ihr werdet vielen Völkern leihen, aber selbst nie etwas borgen müssen! Ihr werdet über viele Völker herrschen, aber nie von anderen beherrscht werden! (5Mo 28,12)7 Gibt es jedoch Arme unter euren Landsleuten in euren Städten in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, dann seid ihnen gegenüber nicht hartherzig und geizig. (5Mo 15,11)8 Seid vielmehr großzügig und leiht ihnen, was sie brauchen.9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber kleinlich zu sein, weil ihr insgeheim denkt: ›Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht ja schon kurz bevor.‹ Wenn ihr ihnen nichts gebt und der Bedürftige euretwegen zum HERRN schreit, ladet ihr dadurch Schuld auf euch. (2Mo 22,21; 5Mo 15,1; 5Mo 24,14; Hi 34,28)10 Gebt gerne, ohne zu klagen. Dann wird euch der HERR, euer Gott, bei allem, was ihr tut, segnen. (2Kor 9,5)11 Es wird immer Arme im Land geben. Deshalb befehle ich euch, den armen und bedürftigen Israeliten gegenüber freigiebig zu sein. (Joh 12,8)12 Wenn jemand, ein Israelit oder eine Israelitin, sich euch als Sklave verkauft, soll er euch sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollt ihr ihn freilassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; Jer 34,14)13 Wenn ihr einen Sklaven freilasst, dann schickt ihn nicht mit leeren Händen fort.14 Gebt ihm ein großzügiges Abschiedsgeschenk mit von euren Schafen und Ziegen, eurem Getreide und eurem Wein. Lasst ihn an dem Reichtum teilhaben, mit dem der HERR, euer Gott, euch gesegnet hat.15 Denkt daran, dass ihr Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat! Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot. (5Mo 5,15; 5Mo 16,12)16 Angenommen jedoch, euer Sklave sagt zu euch: ›Ich will bei dir bleiben‹, weil er euch und eure Familie liebt und es ihm bei euch gut geht. (2Mo 21,5)17 In diesem Fall sollt ihr einen Pfriem nehmen und ihm damit an der Tür oder am Türpfosten das Ohrläppchen durchbohren. Danach wird er für immer euer Sklave sein. Dasselbe gilt für eure Sklavinnen.18 Es soll euch nicht schwerfallen, eure Sklaven und Sklavinnen freizulassen. Denn ihre Arbeit während dieser sechs Jahre war doppelt so viel wert wie der Lohn eines Lohnarbeiters. Dann wird der HERR, euer Gott, euch in allem segnen, was ihr tut.19 Heiligt alle erstgeborenen männlichen Tiere aus euren Schaf-, Ziegen- und Rinderherden für den HERRN, euren Gott. Arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht das Erstgeborene eines Schafs oder einer Ziege. (2Mo 13,2; 2Mo 34,19)20 Ihr und eure Familie sollt diese Tiere jedes Jahr in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes, an dem Ort, den der HERR sich erwählt, verzehren. (5Mo 12,7)21 Wenn das erstgeborene Tier jedoch lahm oder blind ist oder sonst einen Fehler hat, dürft ihr es dem HERRN, eurem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,19)22 Esst es stattdessen zu Hause. Jeder darf davon essen, egal, ob er rein oder unrein ist, so wie auch jeder von dem Fleisch einer Gazelle oder eines Hirsches essen darf. (5Mo 12,15)23 Das Blut jedoch dürft ihr nicht essen, sondern ihr sollt es wie Wasser auf den Boden gießen. (5Mo 12,16)

5.Mose 15

Neue evangelistische Übersetzung

1 Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren.2 Das soll folgendermaßen geschehen: Jeder Gläubiger soll seinem Schuldner die Rückzahlung erlassen. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht zur Bezahlung anhalten, sobald das Erlassjahr Jahwes ausgerufen ist.3 Einen Ausländer darfst du drängen. Aber was du deinem Bruder geliehen hast, sollst du ihm überlassen.4 Eigentlich sollte es gar keinen Armen bei dir geben, denn Jahwe wird dich reich segnen in dem Land, das er dir zum Erbbesitz gibt.5 Doch nur dann, wenn du wirklich auf Jahwe, deinen Gott, hörst, wenn du das Gesetz hältst, das ich dir heute gebe, und danach lebst,6 wird Jahwe, dein Gott, dich segnen, wie er es versprochen hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, brauchst aber selbst nichts zu borgen, du wirst über viele Völker herrschen, sie aber nicht über dich.7 Wenn aber in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, in irgendeiner Ortschaft einer deiner Brüder verarmt, dann sollst du dein Herz nicht hart werden lassen und deine Hand nicht vor ihm verschließen,8 sondern sie ihm großzügig öffnen und ihm leihen, so viel er braucht.9 Hüte dich davor, dass dir der böse Gedanke in den Sinn kommt: "Bald kommt ja das siebte Jahr, das Erlassjahr!", und du dann deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst. Wenn er Jahwe gegen dich anruft, würde es dir zur Sünde werden.10 Gib ihm bereitwillig und sei nicht missmutig, wenn du ihm gibst. Denn dafür wird Jahwe, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst.11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum befehle ich dir: Unterstütze deinen armen und bedürftigen Bruder in deinem Land!12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, dann soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als frei entlassen.13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.14 Von deinen Schafen und Ziegen, deinem Korn und Wein sollst du ihn gut versorgen. Du sollst ihm von all dem abgeben, womit Jahwe, dein Gott, dich gesegnet hat.15 Denk daran, dass auch du Sklave in Ägypten warst und dass Jahwe, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot.16 Wenn dein Sklave aber sagt, dass er nicht von dir weggehen will, weil er dich und deine Familie liebt, weil es ihm gut bei dir geht,17 dann sollst du eine Ahle durch sein Ohr in die Tür stechen. Dann wird er für immer dein Sklave sein. Auch deine Sklavin sollst du so behandeln.18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst. Denn er hat dir sechs Jahre lang doppelt so viel wie ein Tagelöhner eingebracht. Und Jahwe, dein Gott, wird dich segnen in allem, was du tust.19 Jede männliche Erstgeburt von deinen Rindern, Schafen und Ziegen sollst du Jahwe, deinem Gott, weihen. Mit dem Erstgeborenen deines Rindes sollst du nicht arbeiten und das Erstgeborene von Schaf oder Ziege nicht scheren.20 Vor Jahwe, deinem Gott, sollst du sie verzehren, du und deine Familie, und zwar jedes Jahr an dem Ort, den Jahwe auswählen wird.21 Wenn das Tier jedoch ein Gebrechen hat, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen Makel aufweist, darfst du es Jahwe, deinem Gott, nicht opfern.22 Du kannst es wie eine Gazelle oder einen Hirsch an deinem Ort verzehren, ob du rein oder unrein bist.23 Nur sein Blut darfst du nicht essen. Du musst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.

5.Mose 15

Neue Genfer Übersetzung

1 Am Ende jedes siebten Jahres müsst ihr einen Schuldenerlass durchführen.2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Jeder, der einem anderen Israeliten etwas geliehen hat, muss ihm seine Schulden erlassen. Er darf keine Rückzahlung einfordern, weil zu Ehren des HERRN ein Jahr des Schuldenerlasses ausgerufen wurde.3 Von Ausländern dürft ihr die Schulden eintreiben, aber bei euren Landsleuten müsst ihr darauf verzichten.4 Eigentlich sollte es gar keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch reich segnen in dem Land, das er euch zum bleibenden Besitz geben wird.5 Er tut dies, wenn ihr auf seine Stimme hört und nach allen Geboten lebt, die ich euch heute verkünde.6 Dann wird er euch segnen, wie er es euch versprochen hat. Ihr werdet so viel besitzen, dass ihr Menschen aus vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Über viele Völker werdet ihr herrschen, aber über euch wird kein anderes Volk Macht gewinnen.7 Wenn aber doch ein Israelit bei euch im Land Kanaan[1] verarmt, dann seid nicht hartherzig und verschließt die Hand nicht vor eurem Bruder, der zu eurem Volk gehört.8 Seid vielmehr freigebig und leiht ihm bereitwillig aus, so viel er braucht.9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber berechnend zu sein und insgeheim zu denken: »Bald kommt das siebte Jahr, in dem ich alle Schulden erlassen muss.« Verweigert ihnen nicht böswillig eure Hilfe. Sonst beklagen sie sich euretwegen beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da[2].10 Gebt bereitwillig und seid dabei nicht missmutig! Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt.11 Es wird in eurem Land immer Arme geben. Darum befehle ich euch: Seid freigebig gegenüber euren armen und bedürftigen Landsleuten!12 Wenn ein Israelit oder eine Israelitin sich dir als Sklave verkauft, dann muss der Betreffende sechs Jahre für dich arbeiten, aber im siebten Jahr sollst du ihn wieder freigeben.13 Doch lass ihn dann nicht mit leeren Händen gehen.14 Gib ihm vielmehr großzügig von deinem Besitz, mit dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein[3].15 Erinnere dich immer daran, dass euer ganzes Volk einst als Sklaven in Ägypten gelebt hat und der HERR euch befreit hat. Darum gebe ich euch heute diese Weisung.16 Wenn dein Sklave aber nicht freigelassen werden will, weil er dich und deine Familie liebt und weil es ihm bei dir gut geht,17 dann nimm ein spitzes Werkzeug und stich es an einem Türpfosten durch sein Ohr. So bleibt er für immer dein Sklave. Dasselbe gilt für eine Sklavin.18 Will dein Sklave jedoch nach sechs Jahren gehen, dann soll es dir nicht schwerfallen, ihn ziehen zu lassen. Denn er hat dir in dieser Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Außerdem wird der HERR, dein Gott, dich dann segnen bei allem, was du unternimmst.19 Alle männlichen erstgeborenen Tiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr aussondern und dem HERRN, eurem Gott, weihen. Darum arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht die Erstgeborenen eurer Schafe und Ziegen.20 Einmal im Jahr sollt ihr diese Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, und sie dort in seiner Gegenwart mit euren Familien schlachten und essen.21 Hat ein Tier jedoch einen Fehler, ist es lahm oder blind oder hat sonst eine Missbildung, dürft ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, als Opfer bringen.22 Esst das Fleisch dieses Tieres bei euch zu Hause. Weil es sich nicht um Opferfleisch handelt, darf der Unreine genauso davon essen wie der Reine, so wie es auch beim Verzehr von Gazellen und Hirschen der Fall ist, die nicht geopfert werden dürfen.23 Nur das Blut sollt ihr nicht verzehren. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.