1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, dass du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen. (5Mo 4,41)3Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat.4Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Hass gegen ihn gehabt,5etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen löse sich vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;6auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er vorher keinen Hass gegen ihn gehabt hat.7Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.8Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben –9wenn du dieses ganze Gebot halten wirst, dass du danach tust, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,10auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.11Wenn aber jemand Hass trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte,12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.13Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, dass dir’s wohlgehe. (5Mo 21,8)
Gegen falsches Zeugnis
14Du sollst deines Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, es einzunehmen. (5Mo 27,17)15Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Joh 8,17; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)16Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17so sollen die beiden Männer, die den Streit miteinander haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden,18und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat,19dann sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,20auf dass die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte.21Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,23)
5.Mose 19
Elberfelder Bibel
Zufluchtsstädte – Keine Grenzverletzung
1Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst, (5Mo 12,29; Jos 24,13)2dann sollst du dir drei Städte aussondern[1] mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)3Du sollst dir den Weg ⟨dahin⟩ instand halten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen. Und es soll ⟨dazu⟩ geschehen, dass jeder Totschläger dahin fliehen ⟨kann⟩. (5Mo 4,21; 5Mo 26,1)4Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlägt und ihn nicht schon vorher[3] hasste5– ⟨etwa⟩ wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt –, der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,6damit nicht der Bluträcher wutentbrannt[4] dem Totschläger nachjagt und ihn einholt, weil der Weg zu lang ist, und ihn totschlägt, obwohl ihn kein Todesurteil ⟨traf⟩, weil er ihn nicht schon vorher[5] hasste.7Darum befehle ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern. – (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)8Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben zugesagt hat – (1Mo 15,18)9wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und alle Tage auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du dir noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen, (5Mo 11,22)10damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir ist. – (5Mo 4,21; 5Mo 26,1; Mt 27,25)11Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, (Spr 28,17)12dann sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn der Hand des Bluträchers übergeben, dass er stirbt. (1Mo 9,5; 2Mo 21,14; 5Mo 27,24; 2Sam 14,7)13Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein[6], sondern du sollst unschuldig ⟨vergossenes⟩ Blut aus Israel wegschaffen, damit es dir gut geht. (4Mo 35,31; 5Mo 21,9; 1Kön 2,31)14Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41; 5Mo 27,17; Spr 22,28)
Zeugen vor Gericht
15Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit[7] oder wegen irgendeiner Sünde, wegen irgendeiner Verfehlung, die er begeht. ⟨Nur⟩ auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache gültig sein[8]. – (5Mo 17,6; Offb 11,3)16Wenn ein falscher Zeuge[9] gegen jemanden auftritt, um ihn des Ungehorsams[10] zu beschuldigen, (2Mo 23,1; 5Mo 5,20; Ps 27,12)17dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. (2Mo 21,6; 5Mo 16,18)18Und die Richter sollen ⟨die Sache⟩ genau untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein Lügenzeuge, hat er gegen seinen Bruder Lüge bezeugt,19dann sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6; Spr 19,5; Dan 6,25)20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr länger eine solch böse Sache in deiner Mitte begehen. (5Mo 13,12)21Und du sollst nicht schonen[11]: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2Mo 21,23)
5.Mose 19
Neue evangelistische Übersetzung
Die Asylstädte für Totschläger
1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,2dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.3Achte darauf, dass sie gleichmäßig verteilt und immer gut erreichbar in dem Land sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können.4Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten.6Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste.7Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern.8Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat –9vorausgesetzt, du hältst alle diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und jeden Tag auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern.13Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.
Zeugen vor Gericht
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.[1] (Mt 18,16; 2Kor 13,1)16Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden.18Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat,19dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.20Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun.21Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
5.Mose 19
Neue Genfer Übersetzung
Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache
1Wenn der HERR, euer Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er euch geben will, wenn ihr das Land in Besitz genommen und euch in ihren Städten und Häusern niedergelassen habt,2dann sollt ihr drei Städte zu Zufluchtsstädten erklären.3Sie sollen gleichmäßig verteilt in drei verschiedenen Bezirken eures Landes liegen und auf gut ausgebauten Wegen erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unabsichtlich getötet hat.4Er ist in diesen Zufluchtsstädten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich getötet und den anderen nicht gehasst hat.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass zwei Männer in den Wald gehen, um Bäume zu fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Zufluchtsstädte fliehen, um sein Leben zu retten.6Wäre die Entfernung zur nächsten Zufluchtsstadt zu groß, dann könnte der aufgebrachte Bluträcher ihm nachjagen und ihn umbringen – obwohl der Betreffende keinen Mord aus Hass begangen und den Tod nicht verdient hat.7Darum ordne ich an, dass ihr drei gut erreichbare Zufluchtsstädte bestimmen sollt.8Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern, so wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat. Er wird euch das ganze Land geben, das er ihnen damals versprochen hat.9Er tut dies, wenn ihr alle Gebote, die ich euch heute verkünde, genau befolgt, und wenn ihr den HERRN liebt und jeden Tag nach seinem Willen lebt[1]. In eurem erweiterten Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen, zusätzlich zu den anderen drei.10So verhindert ihr, dass unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz gibt. Andernfalls würde auf dem ganzen Volk[2] Blutschuld lasten.11Angenommen jedoch, jemand lauert einem anderen aus Hass auf und überfällt und erschlägt ihn. Danach sucht er Zuflucht in einer dieser Städte.12In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Habt kein Mitleid mit ihm! Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann dürft ihr eurem Nachbarn nicht seinen Grund und Boden streitig machen. Achtet die Grundstücksgrenzen, die eure Vorfahren gezogen haben!
Gültige und falsche Zeugenaussagen
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen reicht niemals aus, um jemand für ein Verbrechen oder Vergehen gleich welcher Art zu verurteilen. Jede Sache soll erst aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden.16Wenn ein einzelner Zeuge fälschlicherweise einen anderen beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben,17dann sollen die beiden mit ihrem Rechtsstreit zum Heiligtum des HERRN gehen und ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen, die gerade im Amt sind.18Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19dann müsst ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hatte. Entfernt so das Böse aus eurer Mitte!20Alle in Israel sollen davon hören, damit sie gewarnt sind[4] und so eine Bosheit nie wieder vorkommt.21Habt kein Mitleid mit dem falschen Zeugen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
5.Mose 19
Neues Leben. Die Bibel
Freistädte
1Der HERR, euer Gott, wird die Völker, deren Land er euch gibt, schon bald vor euch verjagen. Ihr werdet sie mit seiner Hilfe vertreiben und euch in ihren Städten und Häusern niederlassen. (5Mo 6,10)2Dann sollt ihr in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zur Eroberung gibt, drei Freistädte bestimmen. (5Mo 4,41; Jos 20,2)3Setzt die Wege, die in diese Städte führen, instand. Teilt dann das Land, das der HERR, euer Gott, euch gibt, in drei Bezirke. In jedem dieser Bezirke soll eine Freistadt liegen[1], damit jeder, der einen anderen getötet hat, sich dort in Sicherheit bringen kann. (5Mo 7,2)4Wenn jemand aus Versehen einen anderen tötet, ohne vorher etwas gegen ihn gehabt zu haben, soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt. (4Mo 35,9)5Angenommen, zwei Männer gehen in den Wald, um Holz zu fällen. Nun kann es passieren, dass einer mit der Axt ausholt, um einen Baum zu fällen, und das Eisen sich vom Stiel löst und den anderen tödlich trifft. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Freistädte fliehen, um sein Leben zu retten.6Wäre die Entfernung zur nächsten Freistadt zu groß, könnte ein aufgebrachter Bluträcher ihm nachjagen und ihn stellen und töten, obwohl kein todeswürdiges Verbrechen vorliegt, denn es war ein Unfall[2].7Deshalb weise ich euch an: Bestimmt drei solcher Freistädte.8Der HERR, euer Gott, wird euer Gebiet vergrößern, wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat, und euch das ganze Land geben, das er ihnen versprochen hat. (5Mo 11,24)9Dieses Land wird er euch geben, wenn ihr die Gebote, die ich euch heute mitgeteilt habe, gewissenhaft befolgt, indem ihr den HERRN, euren Gott, liebt und nach seinem Willen lebt. Bestimmt außerdem noch drei weitere Freistädte. (5Mo 6,5; 5Mo 11,22)10Auf diese Weise wird verhindert, dass in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz geben wird, Unschuldige getötet werden und ihr euch des Mordes schuldig macht. (4Mo 35,33; 5Mo 21,1)11Angenommen jedoch, jemand hasst einen anderen, überfällt ihn, schlägt ihn tot und flieht dann in eine dieser Freistädte.12In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn aus der Freistadt holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Mit einem Mörder dürft ihr kein Mitleid haben! Reinigt Israel von der Schuld des Mordes, damit es euch gut geht.
Handelt gerecht!
14Versetzt keine Grenzsteine, mit denen eure Vorfahren ihren Erbbesitz in dem Land markiert haben, das der HERR, euer Gott, euch zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Spr 23,10)15Verurteilt niemanden wegen irgendeines Verbrechens, wenn es nur einen einzigen Zeugen dafür gibt. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll jede Sache entschieden werden. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Mt 18,16; 2Kor 13,1)16Wenn ein falscher Zeuge jemanden beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, (2Mo 23,1)17sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit haben, zu den amtierenden Priestern und Richtern gehen. (5Mo 17,9; 5Mo 21,5)18Die Richter sollen den Fall gründlich untersuchen. Stellt es sich dann heraus, dass der Kläger gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19soll dieser die Strafe erhalten, die er über den Angeklagten bringen wollte. Auf diese Weise beseitigt ihr das Böse in Israel. (Spr 19,5; 1Kor 5,1)20Alle anderen sollen es hören, damit sie abgeschreckt werden, selbst einmal etwas Ähnliches zu tun.21Habt niemals Mitleid mit solchen Menschen! Denn es gilt: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,24; 3Mo 24,20; Mt 5,38)