1Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
Über Gelübde
2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
4.Mose 30
Elberfelder Bibel
Verordnungen über Gelübde
1Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
4.Mose 30
Neue evangelistische Übersetzung
1Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte.
Die Gültigkeit von Gelübden
2Dann sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten:3Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat.4Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters,5dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist,8dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.9Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig.11Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt12und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde.13Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen."17Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.
4.Mose 30
Neue Genfer Übersetzung
1Mose richtete den Israeliten alles aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte.
Wann Gelübde verbindlich sind
2Zu den Oberhäuptern der Stämme Israels sagte Mose: »Folgendes hat der HERR befohlen:3Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, auf bestimmte Dinge zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!4Wenn eine junge Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich zu einem Verzicht verpflichtet5und ihr Vater erfährt davon und schweigt dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat[1].6Verbietet ihr Vater aber am selben Tag, an dem er davon erfährt, die Erfüllung ihres Gelübdes oder ihrer Verpflichtung zum Verzicht, so sind diese ungültig. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Hat eine Frau vor ihrer Heirat in einem Gelübde etwas versprochen oder sich unbedacht zu einem Verzicht verpflichtet8und ihr Mann erfährt davon und schweigt bis zum nächsten Tag dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag widerspricht, an dem er davon erfährt, dann hebt er damit ihr Gelübde oder ihre unbedachte Verpflichtung auf. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab oder verpflichtet sich zu einem Verzicht12und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu und erhebt keinen Einspruch, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.13Hebt ihr Mann jedoch an dem Tag, an dem er davon erfährt, ihre Gelübde oder Verpflichtungen zum Verzicht auf, dann muss sie diese nicht einhalten. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Ihr Mann kann also jedes ihrer Gelübde und jeden Schwur, auf bestimmte Dinge zu verzichten, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, dann bestätigt er damit alles, was sie sich auferlegt hat[2]. Durch sein Schweigen wird es rechtsgültig.16Falls er aber den Tag, an dem er davon gehört hat, verstreichen lässt und später die Gelübde seiner Frau aufhebt[3], dann trifft ihn allein die Schuld – nicht die Frau.«17Dies sind die Ordnungen, die Mose vom HERRN empfing. Sie regeln die Gültigkeit von Gelübden bei verheirateten und unverheirateten Frauen und den Einfluss, den der Ehemann oder Vater darauf nehmen kann.[4]
4.Mose 30
Neues Leben. Die Bibel
1Alle diese Anweisungen gab Mose an die Israeliten weiter, so wie der HERR es ihm befohlen hatte.
Vorschriften in Bezug auf Gelübde
2Danach sagte Mose zu den israelitischen Stammesfürsten: »Folgendes befiehlt der HERR:3›Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich mit einem Eid dazu verpflichtet, sich von etwas zu enthalten, darf er diesen Schwur nicht brechen. Er muss alles tun, was er gelobt hat. (5Mo 23,22)4Wenn eine junge Frau dem HERRN gelobt oder schwört, sich von etwas zu enthalten, während sie noch im Haus ihres Vaters lebt,5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder Schwur hört, aber nichts dazu sagt, dann sind alle ihre Gelübde gültig. Auch alle ihre Schwüre, sich von etwas zu enthalten, sind dann verbindlich.6Verbietet ihr Vater ihr jedoch die Erfüllung des Gelübdes oder des Schwurs, sich von etwas zu enthalten, gleich an dem Tag, an dem er erstmals davon hört, muss sie sich nicht mehr daran halten. Der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr seine Zustimmung verweigert hat.7Angenommen, eine Frau hat ein Gelübde abgelegt oder einen voreiligen Schwur geleistet, der sie bindet, und heiratet dann.8Wenn ihr Mann davon erfährt und nicht an dem Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, bleiben ihre Gelübde gültig und ihre Schwüre, mit denen sie sich gebunden hat, sind verbindlich.9Verbietet ihr Mann ihr die Erfüllung jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, hebt er ihr Gelübde, unter dem sie steht, oder ihren voreiligen Schwur, mit dem sie sich gebunden hat, auf und der HERR wird ihr vergeben. (1Mo 3,16)10Eine verwitwete oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Angenommen, eine verheiratete Frau legt ein Gelübde ab oder verpflichtet sich durch einen Schwur, sich einer Sache zu enthalten.12Wenn ihr Mann davon erfährt und nichts dagegen unternimmt, bleiben alle ihre Gelübde gültig und jeder Schwur, sich von etwas zu enthalten, ist verbindlich.13Verbietet ihr Mann ihr jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, die Erfüllung, werden alle ihre Gelübde oder Schwüre, sich von etwas zu enthalten, ungültig. Weil ihr Mann sie für ungültig erklärt hat, wird der HERR ihr vergeben. (Eph 5,22; Kol 3,18)14Ein Mann darf also alle Gelübde oder Schwüre, die seine Frau ablegt, um sich von etwas zu enthalten, bestätigen oder aufheben.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, gibt er damit seine Zustimmung zu allen Gelübden und Selbstverpflichtungen, die seine Frau binden. Er bestätigte sie, weil er geschwiegen hat, als er davon hörte.16Hebt er später ein Gelübde oder einen Schwur auf, muss er die Folgen der Schuld seiner Frau tragen.‹«17Dies sind die Vorschriften, die der HERR Mose gab, um das Verhältnis zwischen einem Mann und dessen Frau zu regeln, ferner zwischen einem Vater und dessen Tochter, die noch im väterlichen Haus lebt.
4.Mose 30
Hoffnung für alle
1Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.
Wann sind Gelübde von Frauen gültig?
2Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom HERRN weiter:3»Wenn jemand dem HERRN etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.4Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem HERRN ein Versprechen5und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.6Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der HERR ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.7Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat8und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.9Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.10Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab12und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat.13Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der HERR wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält.14Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte.15Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich.16Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«17Diese Weisungen erhielt Mose vom HERRN. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.