1Der HERR sprach zu Mose:2»Befiehl den Israeliten, jeden aus dem Lager zu schicken, der aussätzig ist, eine Hautkrankheit hat oder an einem Ausfluss leidet. Es darf auch niemand dableiben, der einen Toten berührt hat und dadurch unrein geworden ist.3Ganz gleich, ob es Männer oder Frauen sind, sie sollen das Lager verlassen, damit es nicht verunreinigt wird. Denn ich selbst wohne hier mitten unter euch!«4Die Israeliten gehorchten dem HERRN und schickten alle aus dem Lager, die nicht rein waren.
Rückgabe von fremdem Eigentum
5Der HERR sprach zu Mose:6»Ich gebe dir eine Anweisung, die für alle Israeliten gelten soll, ganz gleich ob Männer oder Frauen: Wer einen anderen Menschen auf irgendeine Weise betrügt, lehnt sich gegen mich, den HERRN, auf und macht sich schuldig.7Er soll sein Vergehen zugeben und alles zurückerstatten, was er dem anderen schuldet, ja sogar noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen.8Wenn der Geschädigte aber inzwischen gestorben ist und keine Erben hat, die sein Eigentum an seiner Stelle zurücknehmen können, fällt es mir, dem HERRN, zu. Es soll den Priestern gehören, so wie der Schafbock, den der Priester für den Schuldigen opfern muss, damit ich seine Sünde vergebe.9-10Im Übrigen erhalten die Priester einen Anteil an allen Opfergaben, die von den Israeliten zum Heiligtum gebracht werden. Diese Anteile sollen allein den Priestern gehören.«
Bei Verdacht auf Ehebruch entscheidet Gott
11Der HERR befahl Mose:12»Sag den Israeliten: Angenommen, eine verheiratete Frau gerät auf Abwege. Sie wird ihrem Mann untreu13und schläft mit einem anderen. Niemand hat sie bei ihrer Schuld ertappt: Ihr Mann hat sie nicht gesehen, und auch sonst gibt es keine Zeugen.14Aber der Mann hat eine böse Ahnung. Die Eifersucht packt ihn, weil er meint, dass seine Frau ihn betrogen hat. Doch weiß er es nicht sicher, sie könnte auch unschuldig sein.15In einem solchen Fall soll der Mann seine Frau zum Priester bringen. Er soll für sie eine Opfergabe von eineinhalb Kilogramm Gerstenmehl mitnehmen. Das Mehl darf nicht mit Öl übergossen oder mit Weihrauch bestreut werden, denn es dient als Eifersuchtsopfer, das den Verdacht vor Gott bringt und verborgene Schuld aufdeckt.16Der Priester führt die Frau ins Heiligtum und lässt sie in die Gegenwart des HERRN treten.17Er füllt geweihtes Wasser in ein Tongefäß und streut Erde vom Boden des Heiligtums hinein.18Dann löst er das Haar der Frau und legt das Eifersuchtsopfer in ihre Hände. Er selbst hält das Wasser, das Fluch und Qual bringt.19Dann stellt der Priester die Frau unter Eid und sagt: ›Wenn du deinem Mann nicht untreu warst und nicht mit einem anderen geschlafen hast, soll dir dieses Wasser des Fluches und der Qual nichts anhaben.20Aber wenn du die Ehe gebrochen und als verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlafen hast,21-22dann soll der HERR dich bestrafen! Dieses fluchbringende Wasser wird in deine Eingeweide eindringen. Es wird dich unfruchtbar machen[1] und deinen Bauch anschwellen lassen. Mit Schrecken und Abscheu werden die Leute auf dich zeigen!‹ So warnt der Priester die Frau vor der drohenden Strafe. Und die Frau soll antworten: ›Amen, so soll es sein!‹23Dann schreibt der Priester den Fluch auf ein Blatt und taucht es in das Wasser, bis die Schrift sich auflöst.24Dieses Wasser muss die Frau später trinken, damit es in ihren Körper gelangt und der Fluch sie trifft.25Vorher nimmt der Priester das Eifersuchtsopfer aus ihren Händen. Er schwingt es vor dem heiligen Zelt hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem HERRN, gehören soll; dann geht er damit zum Altar.26Hier lässt er eine Handvoll Mehl zu meinem Gedenken in Rauch aufgehen. Schließlich gibt er der Frau das Wasser zu trinken.27Wenn sie schuldig ist und ihrem Mann untreu war, wird sie schwer erkranken. Das Wasser wird sie unfruchtbar machen und ihren Unterleib aufblähen. Voller Schrecken und Abscheu werden die Leute sich von ihr fernhalten.28Hat die Frau aber keine Schuld auf sich geladen, dann wird das Fluchwasser ihr nicht schaden, und sie wird weiter Kinder bekommen können.29-30Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt.31Den Mann trifft in einem solchen Fall keine Schuld. Hat aber die Frau tatsächlich die Ehe gebrochen, muss sie die Folgen tragen.«
4.Mose 5
Lutherbibel 2017
Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Gebiete den Israeliten, dass sie aus dem Lager schicken alle Aussätzigen und alle, die Eiterfluss haben und die an Toten unrein geworden sind. (3Mo 13,46; 3Mo 15,2; 4Mo 9,6)3Männer wie Frauen sollt ihr hinausschicken vor das Lager, dass sie nicht das Lager unrein machen, darin ich unter euch wohne. (2Mo 25,8; 4Mo 12,14)4Und die Israeliten taten so und schickten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte.5Und der HERR redete mit Mose und sprach:6Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde gegen einen Menschen tut und sich damit an dem HERRN versündigt, so liegt eine Schuld auf ihnen. (3Mo 5,21)7Und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld voll erstatten und darüber hinaus den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich verschuldet haben.8Ist aber niemand da, dem man’s erstatten kann, so soll man’s dem HERRN geben für den Priester zusammen mit dem Widder der Versöhnung, mit dem der Priester für ihn die Sühnung vollzieht.9Desgleichen sollen alle Abgaben von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie dem Priester bringen, dem Priester gehören. (4Mo 18,8)10Und was jemand heiligt, das soll ihm gehören; aber was jemand dem Priester gibt, das soll diesem gehören.11Und der HERR redete mit Mose und sprach:12Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn irgendeines Mannes Frau ihm untreu wird und sich an ihm versündigt13und jemand bei ihr liegt und es bliebe dem Mann verborgen und es würde nicht entdeckt, dass sie unrein geworden ist, und es ist kein Zeuge wider sie da, denn sie ist nicht dabei ergriffen worden,14und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, sie sei unrein oder nicht unrein:15so soll der Mann sie zum Priester bringen und ein Opfer ihretwegen darbringen, ein zehntel Scheffel Gerstenmehl, und er soll kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun. Denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld ans Licht bringt.16Und der Priester soll sie heranführen und vor den HERRN stellen17und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Stiftshütte ins Wasser tun.18Und er soll die Frau vor den HERRN stellen und ihr Haupthaar lösen und das Erinnerungsopfer, das ein Eifersuchtsopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben19und soll die Frau beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, dass du dich unrein gemacht hast, so soll dir dies bittere, fluchbringende Wasser nicht schaden.20Wenn du aber deinem Mann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, –21so soll der Priester mit einem Verwünschungsschwur die Frau beschwören und zu ihr sagen: Der HERR mache deinen Namen zum Fluch und zur Verwünschung unter deinem Volk, dadurch, dass der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lässt.22So gehe nun das fluchbringende Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und die Frau soll sagen: Amen! Amen!23Dann soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen24und soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben. Und wenn das fluchbringende, bittere Wasser in sie gegangen ist, (Ps 109,18)25soll der Priester von ihrer Hand das Eifersuchtsopfer nehmen und als Speisopfer vor dem HERRN schwingen und auf dem Altar opfern, nämlich:26er soll eine Handvoll vom Speisopfer nehmen als Gedenkopfer und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben.27Und wenn sie das Wasser getrunken hat und unrein ist und sich an ihrem Mann versündigt hat, so wird das fluchbringende Wasser in sie gehen und ihr zum Verderben werden, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und es wird die Frau zum Fluch werden unter ihrem Volk.28Hat sich aber eine solche Frau nicht unrein gemacht, sondern ist sie rein, so wird’s ihr nicht schaden und sie kann schwanger werden.29Das also ist die Ordnung bei Eifersucht: Wenn eine Frau ihrem Mann untreu ist und unrein wird30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er auf seine Frau eifersüchtig wird, so stelle er sie vor den HERRN und der Priester tue mit ihr alles nach diesem Gesetz.31Und der Mann soll frei sein von Schuld; aber die Frau soll ihre Schuld tragen.