1Der HERR, der mächtige Gott, sagte: »Das östliche Tor des inneren Tempelvorhofs soll die Woche über geschlossen bleiben und nur am Sabbat und am Neumondstag geöffnet werden.2An diesen Tagen betritt der regierende Fürst vom äußeren Vorhof her das Tor, durchschreitet dessen Vorhalle und stellt sich an den Türpfosten des Torausgangs. Von dort aus verfolgt er die Opferhandlungen der Priester, die in seinem Auftrag das Brandopfer und das Mahlopfer darbringen. Danach wirft er sich auf der Schwelle des Tores zur Anbetung nieder und geht auf demselben Weg wieder hinaus.3Die Leute aus dem Volk werfen sich an diesen beiden Tagen draußen im äußeren Vorhof, am Eingang desselben Tores, zur Anbetung vor dem HERRN nieder.4Das Brandopfer, das der Fürst darbringen lässt, umfasst am Sabbat sechs Schafe und einen Schafbock, alles fehlerfreie Tiere. (4Mo 28,9)5Als Speiseopfer kommt zu dem Schafbock 1 Efa (= 12 Kilo) Weizenmehl und zu den Schafen, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin (= 3 1/2 Liter) Olivenöl auf jedes Efa.6Am Neumondstag besteht das Opfer aus einem Stier, sechs Schafen und einem Schafbock, alles fehlerfreie Tiere. (4Mo 28,11)7Als Speiseopfer kommen zu dem Stier und dem Schafbock je 1 Efa Mehl und zu den Schafen, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin Öl auf jedes Efa.8Wenn der Fürst zum Tempel kommt, nimmt er den Weg zu seinem Platz im Osttor des inneren Vorhofs durch die Vorhalle des Tores und geht auf demselben Weg wieder hinaus.9Wenn dagegen die Leute aus dem ganzen Land an den großen Festen zum Tempel kommen, um sich im äußeren Vorhof zur Anbetung niederzuwerfen, dürfen sie den Tempelbezirk nicht durch dasselbe Tor betreten und wieder verlassen. Wer durch das Nordtor eingetreten ist, soll durch das Südtor hinausgehen, und wer durch das Südtor eingetreten ist, durch das Nordtor. (2Mo 23,17)10Der Fürst soll an diesen Festen mitten unter der Volksmenge den Tempelbezirk betreten und ihn ebenso wieder verlassen.11Auch an den Festtagen kommt als Speiseopfer auf einen Stier oder einen Schafbock je 1 Efa Mehl und auf die Schafe, so viel der Fürst geben will, außerdem 1 Hin Öl auf jedes Efa.12Will der Fürst irgendwann dem HERRN ein freiwilliges Opfer darbringen, ein Brand- oder Mahlopfer, dann soll man das Osttor des inneren Vorhofs für ihn öffnen. Nachdem die Priester wie am Sabbat das Opfer für ihn dargebracht haben, verlässt er das Tor und es wird wieder geschlossen.13Jeden Tag muss dem HERRN am Morgen ein fehlerfreies einjähriges Schaf als Brandopfer dargebracht werden (2Mo 29,38; 4Mo 28,1)14und ebenso jeden Morgen als Speiseopfer 1/6 Efa (= 2 Kilo) Mehl und 1/3 Hin (= gut 1 Liter) Öl, das auf das Mehl gegossen wird. Diese Vorschrift über das Speiseopfer für den HERRN gilt für alle Zukunft.15Das Schaf, das Mehl und das Öl sind dem HERRN jeden Morgen, Tag für Tag, als regelmäßiges Brandopfer darzubringen.«
Über den Grundbesitz des Fürsten
16Der HERR, der mächtige Gott, sagte: »Wenn der Fürst seinen Söhnen etwas von seinem Grundbesitz schenkt, geht es für immer in deren Besitz über.17Schenkt er aber einem seiner Beamten etwas, so gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr; dann fällt es an den Fürsten zurück. Nur bei seinen eigenen Söhnen begründet die Schenkung ein dauerndes Besitzrecht. (3Mo 25,10)18Der Fürst darf nicht Leuten aus dem Volk mit Gewalt ihren erblichen Grundbesitz wegnehmen, um ihn seinen Söhnen zu geben. Die Söhne müssen aus seinem eigenen Grundbesitz ihren Teil bekommen. Mein Volk soll nicht in alle Winde zerstreut werden. Niemand darf von seinem Grund und Boden vertrieben und um sein Eigentum gebracht werden.« (1Kön 21,3; Hes 45,8)
Die Tempelküchen
19Der Mann, der mich führte, brachte mich durch den Gang neben dem Nordtor des inneren Vorhofs zu den auf der Nordseite gelegenen Priesterräumen. Ganz hinten, im Westen, war ein besonderer Raum.20Der Mann sagte zu mir: »Hier kochen die Priester das Fleisch, das ihnen von den Sühne- und Wiedergutmachungsopfern zufällt, und hier backen sie auch das Brot aus dem Mehl der Speiseopfer. Sie dürfen nichts, was von einem Opfer stammt, in den äußeren Vorhof hinausbringen, da sie sonst das Volk mit dem Heiligen in Berührung und dadurch in Gefahr bringen.« (Hes 42,13)21Dann führte mich der Mann in den äußeren Vorhof und zeigte mir die vier Ecken des Hofes. In jeder Ecke war ein kleinerer Hof,2240 Ellen lang und 30 Ellen breit. Alle vier waren genau gleich groß.23Rings um jeden dieser Höfe lief eine Steinmauer, an der auf der Innenseite Feuerstellen angelegt waren.24Der Mann sagte zu mir: »Hier sollen die Diener des Tempels das Fleisch für das Opfermahl des Volkes kochen.«
Hesekiel 46
Elberfelder Bibel
Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen
1So spricht der Herr, HERR: Das Tor des inneren Vorhofs, das nach Osten weist, soll die sechs Werktage ⟨hindurch⟩ geschlossen sein; aber am Sabbattag soll es geöffnet werden, und am Tag des Neumondes soll es geöffnet werden. (Jes 66,23; Hes 44,1)2Und der Fürst soll durch die Vorhalle des Tores von außen her hineingehen und an den Pfosten des Tores stehen bleiben; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Heilsopfer[1] darbringen, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten[2] und hinausgehen; das Tor soll aber bis zum Abend nicht geschlossen werden. (2Chr 23,13; Hes 44,3)3Und das Volk des Landes soll vor dem HERRN anbeten[3] am Eingang dieses Tores, an den Sabbaten und an den Neumonden. – (Ps 96,8)4Und das Brandopfer, das der Fürst dem HERRN darbringt, soll am Sabbattag sechs fehlerlose Lämmer und einen fehlerlosen Widder ⟨betragen⟩. (4Mo 28,10; Hes 45,17)5Und das Speisopfer: ein Efa für den Widder; für die Lämmer aber ⟨beträgt⟩ das Speisopfer eine Gabe seiner Hand[4]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)6Und am Tag des Neumondes ⟨soll das Brandopfer⟩ einen fehlerlosen Jungstier ⟨betragen⟩ und sechs Lämmer und einen Widder; ohne Fehler sollen sie sein. (4Mo 28,11)7Und ein Efa für den Stier und ein Efa für den Widder soll er als Speisopfer opfern; und für die Lämmer: so viel seine Hand aufbringen kann; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)8Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores[5] hineingehen; und auf demselben Weg soll er hinausgehen. (Hes 44,3)9Und wenn das Volk des Landes zu den Festzeiten vor den HERRN kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch das er hineingegangen ist, sondern geradeaus[6] soll er hinausgehen. (2Mo 23,14; Hes 36,38; Hes 44,24)10Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, soll ⟨auch⟩ er hinausgehen[7]. –11Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer ein Efa für den Stier betragen und ein Efa für den Widder; und für die Lämmer: eine Gabe seiner Hand[8]; und Öl: ein Hin für das Efa. (Hes 45,24)12Und wenn der Fürst eine freiwillige Gabe darbringen will, ein Brandopfer oder ein Heilsopfer[9], als freiwillige Gabe für den HERRN, dann soll man ihm das Tor öffnen, das nach Osten weist, und er soll sein Brandopfer und seine Heilsopfer[10] darbringen, ebenso wie er ⟨es⟩ am Sabbattag darbringt. Dann soll er hinausgehen, und man soll das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist. – (Hes 44,1)13Und du sollst täglich ein einjähriges fehlerloses Lamm dem HERRN als Brandopfer zubereiten, Morgen für Morgen sollst du es zubereiten. (2Mo 29,38)14Und ein Speisopfer sollst du dazu zubereiten, Morgen für Morgen: ein sechstel Efa und Öl, ein drittel Hin, um den Weizengrieß zu befeuchten, ein Speisopfer für den HERRN – ewige Ordnungen⟨, die⟩ beständig ⟨gelten sollen⟩.15Und man soll das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein regelmäßiges Brandopfer darbringen. (2Mo 29,38)16So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk aus seinem Erbbesitz gibt, so gehört es[11] seinen Söhnen, es ist ihr Grundeigentum als Erbbesitz.17Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbbesitz gibt, dann soll es dem bis zum Jahr der Freilassung gehören, soll dann aber wieder an den Fürsten kommen. Nur seinen Söhnen, ihnen soll es als sein Erbbesitz[12] ⟨für immer⟩ gehören. (3Mo 25,10)18Und der Fürst soll nichts von dem Erbbesitz des Volkes nehmen, sodass er sie gewaltsam aus ihrem Grundbesitz verdrängt; von seinem ⟨eigenen⟩ Grundbesitz soll er an seine Söhne vererben, damit sich mein Volk nicht zerstreut, jeder aus seinem Grundbesitz. (1Kön 21,3; Hes 45,8)19Und er brachte mich durch den Eingang, der an der Seite[13] des Tores war, zu den heiligen Priesterzellen[14], die nach Norden gerichtet sind, und siehe, dort war ein Ort am äußersten Ende nach Westen zu. (Hes 42,9)20Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit man es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen muss ⟨und dabei⟩ das Volk heilig macht. (2Mo 29,31; 3Mo 2,1; 1Sam 2,13; 2Chr 35,13; Hes 44,19)21Und er führte mich in den äußeren Vorhof hinaus und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war je ein Hof. (Hes 40,17)22In den vier Ecken des Vorhofs waren kleine[15] Höfe, vierzig ⟨Ellen⟩ lang und dreißig breit. Ein ⟨und dasselbe⟩ Maß hatten alle vier[16].23Und in ihnen war eine Steinlage ringsherum bei allen vieren; und Kochstellen waren unten an den Steinlagen angebracht ringsum.24Und er sprach zu mir: Dies sind die Küchen[17], wo die, die den Dienst am Haus versehen, das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen. (Hes 44,11)