1Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch für einen Toten nicht wundritzen und keine Stirnglatzen scheren. (3Mo 19,27; 5Mo 32,6; Röm 9,4)2Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist, und dich hat der HERR ausgewählt, damit du unter allen Völkern, die auf der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persönlich gehört. (3Mo 20,26; 5Mo 7,6; 5Mo 14,21; Tit 2,14)
Speiseverbote
3Du sollst nichts essen, was ein Gräuel ist. (5Mo 20,20)4Dies sind die Großtiere, die ihr essen dürft: Rind, Lamm, Zicklein,5Damhirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Wisent, Wildschaf und Steinbock.6Ihr dürft jedes Großtier essen, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und das zu den Wiederkäuern gehört.7Von den Großtieren, die wiederkäuen oder ganz gespaltene Klauen haben, dürft ihr aber folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie sollen euch als unrein gelten.8Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren.9Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen.10Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten.11Alle reinen Vögel dürft ihr essen.12Dies sind die Vögel, die ihr nicht essen dürft: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier,13Milan, die verschiedenen Bussardarten,14alle Arten des Raben,15Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten,16Kauz, Bienenfresser, Weißeule,17Kleineule, Fischadler, Fischeule,18Storch und die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf, Fledermaus19und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden.20Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.
Ein Zubereitungsverbot
21Ihr dürft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist. Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen. (3Mo 17,15; 5Mo 21,1; 5Mo 34,12)
Jährliche Abgaben an das Heiligtum
22Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast. (3Mo 27,30; 5Mo 12,17)23Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du an der Stätte, die er erwählen wird, indem er dort seinen Namen wohnen lässt, deinen Zehnten an Korn, Wein und Öl und die Erstlinge deiner Rinder, Schafe und Ziegen verzehren, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, zu fürchten, solange du lebst. (5Mo 12,11; 5Mo 15,19)24Wenn aber der Weg dorthin deine Kräfte übersteigt, weil die Stätte, die der HERR erwählen wird, indem er dort seinen Namen anbringt, so weit entfernt liegt und der HERR, dein Gott, dich so gesegnet hat, dass du den Zehnten nicht dorthin tragen kannst, (5Mo 12,5)25dann sollst du alles für Silber verkaufen, das Silber als deinen Besitz zusammenbinden, zu der Stätte ziehen, die der HERR, dein Gott, erwählen wird,26dort für das Silber alles kaufen, worauf du Appetit hast - Rinder, Schafe, Ziegen, Wein und Bier, alles, wonach es deinen Gaumen verlangt -, und dann sollst du vor dem HERRN, deinem Gott, Mahl halten und fröhlich sein, du und deine Familie. (5Mo 12,7)27Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil und Erbbesitz. (5Mo 10,9; 5Mo 12,19)
Der Zehnte für die Armen in jedem dritten Jahr
28In jedem dritten Jahr sollst du den ganzen Zehnten deiner Jahresernte in deinen Stadtbereichen abliefern und einlagern[1] (2Mo 23,11; 5Mo 26,12)29und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben, die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen, können kommen, essen und satt werden, damit der HERR, dein Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Hände tun. (5Mo 10,9; 5Mo 16,11; 5Mo 24,17; 5Mo 26,12; 5Mo 27,19; 5Mo 28,12)