1Damals sagte der HERR zu Josua: (4Mo 35,9; 5Mo 19,1)2Sag den Israeliten: Bestimmt die Asylstädte bei euch, von denen ich zu euch durch Mose gesprochen habe!3Dorthin kann jeder fliehen, der getötet hat, das heißt, der versehentlich, ohne Vorsatz, einen Menschen erschlagen hat. Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen.4Wenn jemand in eine von diesen Städten flieht, soll er am Eingang des Stadttors stehen bleiben und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft geben, damit er bei ihnen bleiben kann.5Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den, der getötet hat, nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten versehentlich erschlagen und ohne ihn vorher gehasst zu haben.6Er soll in dieser Stadt bleiben, bis er vor die Gemeinde zur Gerichtsverhandlung treten kann, bis zum Tod des Hohepriesters, der in jenen Tagen im Amt ist. Dann darf der, der getötet hat, wieder in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren - in die Stadt, aus der er geflohen ist.7Man wählte also Kedesch in Galiläa, im Gebirge Naftali, aus, ferner Sichem im Gebirge Efraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.8Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamm Ruben, Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan im Baschan vom Stamm Manasse.9Das waren die Asylstädte für alle Israeliten und für die Fremden, die sich bei ihnen aufhielten. Dorthin konnte jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hatte, fliehen, um nicht durch die Hand des Bluträchers zu sterben, bevor er vor der Gemeinde gestanden hätte.
Josua 20
Neue Genfer Übersetzung
Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache
1Der HERR sagte zu Josua:2»Richte den Israeliten folgendes aus: ›Bestimmt nun Zufluchtsstädte, so wie ich es euch damals durch Mose befohlen habe.3Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unbeabsichtigt und ohne Vorsatz getötet hat, um Schutz vor dem Bluträcher zu finden.4Wer in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll beim Gerichtsplatz am Stadttor den führenden Männern seinen Fall schildern. Diese sollen ihn in der Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft zuweisen, in der er bleiben kann.5Wenn ein Verwandter des Getöteten[1] ihn bis dorthin verfolgt, dann darf der Beschuldigte nicht ausgeliefert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er seinen Mitmenschen tatsächlich ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat.6Er soll in der Stadt bleiben, bis sein Fall vor Gericht entschieden worden ist. Wenn er freigesprochen wird, soll er sich bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in der Zufluchtsstadt aufhalten. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.‹«7Die Israeliten bestimmten[2] folgende Zufluchtsstädte: Westlich des Jordans waren es Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraim und Kirjat-Arba – das heutige Hebron – im Bergland von Juda.8Östlich des Jordans[3] bestimmten sie Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Stammesgebiet von Gad sowie Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.9Diese Städte wurden für alle Israeliten und für die Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsstädte ausgewählt. Jeder, der unbeabsichtigt jemand getötet hatte, durfte dorthin fliehen. Hier war er vor dem Bluträcher sicher, bis das Gericht der Stadt über seinen Fall entschieden hatte[4].