1Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld.2Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen.3Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten.4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben.5Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen.6Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.7Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.8Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,10dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.11Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.12Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.13Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.14War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.
Rechtsschutz der unverheirateten Frau
15Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen.16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.
Todeswürdige Verbrechen
17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.18Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient.19Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.
Verbot der Ausbeutung von Schwachen
20Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen.21Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen.22Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.23Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.24Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern.25Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben;26denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.
Fluch, Erstgeburt, Reinheit
27Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.28Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.29Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.30Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
2.Mose 22
Neue Genfer Übersetzung
1Wird ein Dieb nachts beim Einbruch ertappt und in Notwehr getötet[1], dann lastet auf dem Täter keine Blutschuld.2Ist allerdings bereits die Sonne aufgegangen, liegt eine Blutschuld vor. Ein Dieb muss seine Strafe vollständig bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, dann soll man ihn als Sklaven verkaufen und mit dem Erlös das gestohlene Gut ersetzen.3Findet man das gestohlene Tier bei ihm und es lebt noch, dann soll er es zweifach erstatten. Das gilt für Rinder, Esel, Schafe und Ziegen gleichermaßen.
Haftung für fremdes Eigentum
4Wenn jemand sein Vieh auf seinem Feld oder Weinberg grasen lässt und nicht verhindert, dass seine Tiere ein benachbartes Grundstück abweiden, dann muss er den Schaden mit den besten Früchten seines Feldes oder Weinbergs ersetzen.5Wenn ein Feuer außer Kontrolle gerät, eine Dornenhecke erfasst und auf Getreidegarben, stehendes Getreide oder gar ein ganzes Feld übergreift, dann muss derjenige, der den Brand verursacht hat, vollständig für den Schaden aufkommen.6Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertgegenstände zur Aufbewahrung anvertraut und sie aus dessen Haus gestohlen werden, dann gilt Folgendes: Wird der Dieb gefasst, muss er das Gestohlene doppelt erstatten.7Wird der Dieb nicht gefunden, dann soll man den Hausherrn ins Heiligtum vor Gott[2] bringen, damit man erfährt, ob nicht er selbst es war, der sich am Besitz seines Mitmenschen vergriffen hat.8Bei jedem Verdacht auf Veruntreuung eines Rindes, Esels, Schafs, Kleidungsstücks oder irgendeines anderen Gegenstands, den jemand vermisst[3], soll der Rechtsstreit vor Gott gebracht werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem anderen das Doppelte des Entwendeten erstatten.9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier in Obhut gibt und es in dieser Zeit stirbt, sich verletzt oder weggetrieben wird, ohne dass es jemand gesehen hat,10dann soll der Hüter dem Eigentümer im Namen des HERRN schwören, dass er sich nicht an dessen Eigentum vergriffen hat. Der Eigentümer muss das akzeptieren und darf keine Entschädigung verlangen.11Wurde das Tier nachweislich aus der Obhut des Hüters gestohlen, muss er es dem Eigentümer ersetzen.12Wurde es dagegen von einem Raubtier gerissen, soll er zum Beweis den Kadaver vorlegen. Dann braucht er keinen Ersatz zu leisten.13Wenn jemand von einem anderen ein Tier leiht und es wird verletzt oder stirbt, ohne dass der Eigentümer zugegen ist, dann muss derjenige, der das Tier geliehen hat, den Eigentümer vollständig entschädigen.14War der Eigentümer zugegen, muss das Tier nicht ersetzt werden. War das Tier gemietet, ist der Schaden durch den Mietpreis abgegolten.[4]
Verführung eines Mädchens
15Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, dann soll er den vollen Brautpreis zahlen und sie heiraten.16Verweigert ihr Vater die Zustimmung zur Ehe, dann soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau zahlen.
Weitere todeswürdige Vergehen
17Eine Zauberin sollt ihr nicht am Leben lassen.18Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, wird mit dem Tod bestraft.19Wer anderen Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, fällt unter den Bann und muss hingerichtet werden.
Schutzbestimmungen für die Schwachen
20Fremde sollt ihr nicht unterdrücken oder ausbeuten. Schließlich habt ihr selbst als Fremde in Ägypten gelebt.21Witwen und Waisen dürft ihr niemals benachteiligen.22Tut ihr es trotzdem und sie schreien zu mir um Hilfe, dann werde ich ihren Hilferuf ganz gewiss erhören.23Mein Zorn wird losbrechen, und ich werde euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Dann werden auch eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen.24Verleihst du Geld an einen bedürftigen Menschen aus meinem Volk, dann verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm.25Solltest du so weit gehen, das Obergewand deines Mitmenschen als Pfand zu fordern, dann gib es ihm vor Sonnenuntergang wieder zurück.26Sein Obergewand ist das Einzige, was er hat, um sich zuzudecken und sich zu wärmen.[5] Worin sonst sollte er schlafen? Wenn er zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören. Denn ich bin barmherzig.
Achtung vor Gott
27Du sollst Gott nicht lästern und ein Oberhaupt deines Volkes nicht verfluchen[6].28Meinen Anteil am Ertrag deiner Ernte und deiner Weinlese sollst du nicht zurückhalten.[7] Weihe mir[8] deinen erstgeborenen Sohn29und ebenso die Erstgeborenen deiner Rinder, Schafe und Ziegen. Die Jungtiere dürfen sieben Tage lang bei ihrer Mutter bleiben. Am achten Tag sollst du sie mir opfern[9].30Ihr sollt heilige Menschen sein, die allein mir gehören. Darum esst kein Aas, das auf freiem Feld gerissen wurde, sondern werft es den Hunden hin!