3.Mose 7

Einheitsübersetzung 2016

1 Dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist etwas Hochheiliges. (3Mo 7,14)2 Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen.3 Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 die beiden Nieren, das Fett über ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren loslöst.5 Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer.6 Jede männliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges.7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Weisung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Versöhnung erwirkt.8 Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehört dem Priester, der es darbringt. (3Mo 1,6)9 Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehört dem Priester, der es darbringt.10 Jedes mit Öl vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehört allen Söhnen Aarons ohne Unterschied.11 Dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man für den HERRN darbringt: (3Mo 3,1)12 Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesäuerte, mit Öl vermengte Kuchen hinzutun und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt und eingerührt ist. (Ps 107,22; Ps 116,17)13 Dazu soll man auch Gebäck aus gesäuertem Brot geben und das alles zusammen mit seinem als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfer darbringen.14 Einen Teil von jeder Opfergabe soll man als Hebeopfer dem HERRN darbringen; es gehört dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt.[1]15 Das Opferfleisch seines als Dankschlachtopfer dargebrachten Heilsopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen liegen bleiben.16 Wenn es sich um ein Gelübde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was übrig bleibt, darf gegessen werden; (3Mo 19,5; 4Mo 15,3; Ps 116,18)17 was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll verbrannt werden.18 Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende kein Wohlgefallen. Es wird ihm nicht angerechnet und ist verfallen und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen.19 Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt hat, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen;20 wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem HERRN gehört, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.21 Wenn eine Person mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das für den HERRN geopfert wird, soll diese Person von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden. (3Mo 5,3; 3Mo 15,5)22 Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,16)23 Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege dürft ihr keinerlei Fett essen.24 Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen dürft ihr es auf keinen Fall.25 Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer für den HERRN darbringt, soll von seiner Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.26 Wo immer ihr wohnt, dürft ihr kein Blut genießen, weder von Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10; 3Mo 19,26; 5Mo 12,23)27 Jede Person, die Blut genießt, soll von ihrer Geschlechterfolge herausgeschnitten werden.28 Der HERR sprach zu Mose: (3Mo 3,1)29 Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer für den HERRN darbringen will, soll davon als Opfergabe für den HERRN Folgendes herbeibringen:30 Mit seinen Händen bringe er als Feueropfer für den HERRN das Fett des Bruststückes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem HERRN als Erhebungsopfer emporheben soll.31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehört Aaron und seinen Söhnen.32 Als Hebeopfer gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester!33 Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Söhne Aarons als Anteil gehören, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt.34 Ich nehme nämlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust als Erhebungsopfer und die Schenkelkeule als Hebeopfer und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ein ewiges Gesetz von den Israeliten. (3Mo 10,15; 4Mo 6,20)35 Das also ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN von dem Tag an, an dem man sie herantreten ließ, um als Priester dem HERRN zu dienen.36 Das hat der HERR ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte für sie als ewige Satzung für eure Generationen.37 Das ist die Weisung für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer.38 So hat es der HERR dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem HERRN in der Wüste Sinai darzubringen.

3.Mose 7

Lutherbibel 2017

1 Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11 Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14 und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:23 Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25 Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27 Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:29 Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.

3.Mose 7

Das Buch

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3.Mose 7

Elberfelder Bibel

1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers; hochheilig ist es. (3Mo 5,6; 3Mo 21,22)2 An dem Ort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten. Der Priester[1] soll sein Blut ringsherum an den Altar sprengen. (3Mo 4,24; Hes 40,39)3 Und all sein Fett davon soll er darbringen, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen und das an den Lenden ist, und den Lappen über der Leber: bei den Nieren soll er es abtrennen.5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN: ein Schuldopfer ist es. (3Mo 3,3)6 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen; an heiliger Stätte soll es gegessen werden: hochheilig ist es. (3Mo 6,11; 3Mo 21,22; 4Mo 18,10; 1Kor 10,18)7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung erwirkt, ihm soll es gehören. – (4Mo 5,8)8 Und der Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm, dem Priester, soll die Haut des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat.9 Und alles Speisopfer, das im Ofen gebacken, und alles, was im Topf oder in der Pfanne bereitet wird: dem Priester, der es darbringt, ihm soll es gehören. (3Mo 2,3; 2Kön 12,17)10 Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt[2] oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem anderen.11 Und dies ist das Gesetz des Heilsopfers[3], das man dem HERRN darbringt: (3Mo 3,1; 3Mo 7,29; 2Chr 29,31; 2Chr 33,16)12 Wenn man es zum Dank[4] darbringt, so bringe man zu dem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt[5], und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und Weizengrieß, ⟨mit Öl⟩ eingerührt, Kuchen, gemengt mit Öl. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15; Ps 107,22; Hebr 13,15)13 Außer den Kuchen soll man gesäuertes ⟨Brot⟩ als seine Gabe darbringen zu seinem Dank-Heilsopfer[6]. (Am 4,5)14 Und man soll ⟨je⟩ eines davon, von der ganzen Gabe, dem HERRN als Hebopfer[7] darbringen; dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt, ihm soll es gehören. (4Mo 18,8)15 Und das Fleisch seines Dank-Heilsopfers soll am Tag seiner Darbringung gegessen werden; er soll nichts davon liegen lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,29)16 Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, soll es an dem Tag, an dem er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am nächsten Tag soll dann gegessen werden, was davon übrig bleibt. (4Mo 15,3)17 Was aber vom Fleisch des Schlachtopfers am dritten Tag übrig bleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.18 Und wenn vom Fleisch seines Heilsopfers[8] am dritten Tag noch irgendetwas gegessen wird, dann wird es[9] nicht ⟨mehr⟩ als wohlgefällig betrachtet werden; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht angerechnet werden: Unreines[10] wird es sein; und die Person[11], die davon isst, wird ihre Sündenschuld tragen. (3Mo 19,5)19 Und das Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, soll nicht gegessen werden; mit Feuer soll es verbrannt werden. Und ⟨was⟩ das Fleisch ⟨betrifft⟩, jeder Reine darf das Fleisch essen;20 aber die Person[12], die Fleisch von dem Heilsopfer[13] isst, das dem HERRN gehört, und ihre Unreinheit ist an ihr, diese Person[14] soll aus ihren Volksgenossen[15] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 7,25; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; 1Sam 20,26; Hes 33,25)21 Und wenn eine Person[16] irgendetwas Unreines anrührt, die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendetwas unreines Abscheuliches, und sie isst vom Fleisch des Heilsopfers[17], das dem HERRN gehört: diese Person[18] soll aus ihren Volksgenossen[19] ausgerottet werden. (2Mo 30,33; 3Mo 5,3; 3Mo 7,25; 3Mo 11,24; 3Mo 18,29; 3Mo 19,8; 3Mo 20,3; 3Mo 22,3; 3Mo 23,29; Hes 33,25)22 Und der HERR redete zu Mose:23 Rede zu den Söhnen Israel: Alles Fett von Stier und Schaf und Ziege dürft ihr nicht essen. (2Mo 22,30)24 Und das Fett von Aas und das Fett von Zerrissenem kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr dürft es auf keinen Fall essen. (2Mo 22,30)25 Denn jeder, der Fett vom Vieh isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Person[20], die es isst, soll aus ihren Volksgenossen[21] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)26 Ihr sollt kein Blut essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von den Vögeln oder vom Vieh. (2Mo 22,30)27 Jede Person[22], die irgendwelches Blut isst, diese Person soll aus ihren Volksgenossen[23] ausgerottet werden. (3Mo 7,20)28 Und der HERR redete zu Mose:29 Rede zu den Söhnen Israel und sage: Wer dem HERRN sein Heilsopfer[24] darbringt, soll von seinem Heilsopfer seine Opfergabe dem HERRN bringen. (3Mo 7,11)30 Seine Hände sollen die Feueropfer des HERRN bringen; das Fett, zusammen mit der Brust soll er es bringen: die Brust, um sie als Schwingopfer[25] vor dem HERRN zu schwingen. (2Mo 29,24; 3Mo 3,3; 3Mo 9,20)31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, und die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Die rechte Keule sollt ihr als Hebopfer[26] von euren Heilsopfern[27] dem Priester geben.33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut des Heilsopfers[28] und das Fett darbringt, dem soll die rechte Keule zum Anteil werden.34 Denn die Brust des Schwingopfers[29] und die Keule des Hebopfers[30] habe ich von den Söhnen Israel genommen, von ihren Heilsopfern[31], und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als eine ewige Ordnung[32] vonseiten der Söhne Israel. – (3Mo 10,14; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18; 5Mo 18,3)35 Das ist das Salbungsteil[33] Aarons und das Salbungsteil[34] seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN, an dem Tag[35], als man[36] sie herantreten ließ, für den HERRN den Priesterdienst auszuüben,36 das der HERR geboten hat, ihnen vonseiten der Söhne Israel zu geben, an dem Tag, als man[37] sie salbte: eine ewige Ordnung[38] bei ihren Generationen. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer und das Einweihungsopfer und das Heilsopfer[39],38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai geboten hat, an dem Tag, als er den Söhnen Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (2Mo 28,1; 2Mo 29,1; 3Mo 1,1)

3.Mose 7

Gute Nachricht Bibel 2018

1 Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. (3Mo 5,15; 4Mo 18,8)2 Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar.3-5 Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt.6 Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.7 Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt.8 Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres.9 Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt.10 Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.11 Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift: (3Mo 3,1)12 Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist.13 Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.14 Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15 Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.16 Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden.17 Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden.18 Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen.19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen.20 Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.21 Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.22-23 Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege.24 Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen.25 Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.26 Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen. (3Mo 17,10)27 Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.28-29 Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk: Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen. (3Mo 3,1)30 Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke übereignet er symbolisch dem HERRN; (2Mo 29,26)31 dann bekommen sie die Priester als ihren Anteil. Die Fettstücke werden auf dem Altar verbrannt.32 Auch die rechte Hinterkeule zählt zum Priesteranteil.33 Sie fällt dem Priester zu, der dem HERRN das Blut und das Fett des Mahlopfertieres darbringt.34-36 Die Brust und die rechte Hinterkeule der Tiere, die die Israeliten dem HERRN als Mahlopfer darbringen, bestimmt der HERR zum Anteil des Priesters Aaron und seiner Söhne. Diese Stücke stehen Aaron und allen seinen Nachkommen als Anteil am Opfer zu, sobald sie in den Priesterdienst eingesetzt sind. Die Israeliten sind verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Diese Vorschrift gilt für alle Zukunft. (5Mo 18,3)37 Dies sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sühneopfer, das Wiedergutmachungsopfer, das Mahlopfer und das Opfer bei der Einsetzung der Priester.38 Der HERR gab diese Anweisungen Mose auf dem Berg Sinai. Damals befahl er den Israeliten, ihm Opfergaben darzubringen.

3.Mose 7

Hoffnung für alle

1 »Diese Anweisungen gelten für das besonders heilige Schuldopfer:2 Das Tier für das Schuldopfer soll an derselben Stelle wie die Tiere für das Brandopfer geschlachtet werden. Sein Blut wird ringsum an den Altar gesprengt.3 Alles Fett muss mir dargebracht werden: der Fettschwanz, das Fett über den Eingeweiden,4 die Nieren mit dem Fett, das sie bedeckt, sowie der Fettlappen an der Leber.5 Der Priester verbrennt alles auf dem Altar, es ist ein Schuldopfer für mich, den HERRN.6 Alle männlichen Angehörigen der Priester dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es im Bereich des Heiligtums verzehren, denn es gehört zum Opfer und ist darum besonders heilig.7 Für das Sünd- und für das Schuldopfer gilt ein und dasselbe: Der Priester, der das Opfer darbringt und damit Sühne erwirkt, soll das Fleisch bekommen.8 Darüber hinaus steht ihm das Fell jedes Tieres zu, das er als Brandopfer für jemanden darbringt.9 Alle Speiseopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder auf dem Backblech zubereitet werden, sollen dem Priester gehören, der sie darbringt.10 Jedes andere Speiseopfer – ganz gleich ob das Mehl mit oder ohne Öl dargebracht wird – sollen alle Priester, die Nachkommen Aarons, unter sich aufteilen.«11 »Folgende Anweisungen gelten für das Friedensopfer, das jemand mir, dem HERRN, darbringt:12 Geschieht es aus Dankbarkeit, dann sollen außer dem Tier noch Kuchen dargebracht werden, ohne Sauerteig und mit Öl vermengt gebacken, dazu ungesäuertes, mit Öl bestrichenes Fladenbrot sowie feines Weizenmehl, das ebenfalls mit Öl angereichert wurde.13 Dazu kommen noch Brote aus Sauerteig.14 Von jeder Gabe soll der Opfernde einen Teil mir, dem HERRN, weihen. Dieser Anteil fällt dann dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt.15 Das Fleisch muss noch am selben Tag verzehrt werden, an dem das Tier geschlachtet wurde; nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16 Nur wenn das Opfer freiwillig dargebracht wird oder um ein Gelübde einzulösen, kann das Fleisch auch noch am nächsten Tag gegessen werden.17 Am dritten Tag aber müssen die Fleischreste verbrannt werden.18 Wer am dritten Tag doch noch davon isst, wird meine Gnade nicht erfahren, denn ich werde sein Opfer nicht annehmen. Es ist dann unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19 Kommt das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden; man soll es verbrennen. Doch sonst darf jeder davon essen, der rein ist.20 Wenn jemand, der vor mir als unrein gilt, vom Fleisch des Friedensopfers isst, das mir, dem HERRN, geweiht ist, hat er sein Leben verwirkt. Er darf nicht länger zur Gemeinschaft eures Volkes gehören.21 Auch wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist – mit einem unreinen Menschen, einem unreinen Tier oder mit irgendetwas, das ich, der HERR, verabscheue – und dann vom Fleisch des Friedensopfers isst, muss er aus dem Volk ausgeschlossen werden und sterben.«22 Weiter sagte der HERR zu Mose:23 »Richte den Israeliten aus: Ihr dürft kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen!24 Das Fett verendeter oder gerissener Tiere könnt ihr zu jedem Zweck verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25 Wer das Fett von Tieren isst, die man mir, dem HERRN, als Opfer darbringt, verdient den Tod. Ein solcher Mensch darf nicht länger zu eurem Volk gehören!26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder vom Vieh noch von Vögeln, wo immer ihr wohnt.27 Jeder, der Fleisch isst, das noch Blut enthält, hat sein Leben verwirkt und muss aus dem Volk ausgeschlossen werden!«28 Der HERR befahl Mose,29 den Israeliten dies weiterzusagen: »Wer ein Friedensopfer darbringt, soll einen Teil davon mir, dem HERRN, weihen:30 das Fett des Tieres und das Bruststück. Beides muss er selbst zum Altar bringen und das Fleisch dort hin- und herschwingen.31 Dieses Stück überlässt er den Priestern. Dann verbrennt einer der Priester das Fett auf dem Altar.32 Ihm soll die rechte hintere Keule des Opfertieres gehören.33 Sie ist sein festgesetzter Anteil, wenn er das Blut und das Fett des Tieres darbringt.34 Von allen Friedensopfern der Israeliten habe ich das Bruststück und die rechte hintere Keule den Priestern gegeben. Dieser Anteil steht ihnen für alle Zeiten zu,35 und zwar vom Tag ihrer Priesterweihe an.36 Ich, der HERR, habe befohlen, dass sie von den Israeliten diese Abgabe bekommen sollen, sobald sie ihren Dienst als Priester beginnen. Das gilt für alle Generationen.«37 Dies sind die Bestimmungen für das Brand-, Speise-, Sünd- und Schuldopfer, das Einsetzungs- und Friedensopfer.38 Der HERR gab sie Mose auf dem Berg Sinai in der Wüste und forderte die Israeliten auf, ihre Opfergaben ihm, dem HERRN, zu bringen.

3.Mose 7

Menge Bibel

1 »Folgende Vorschriften gelten für das Schuldopfer: es ist hochheilig.2 An dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten, und sein Blut soll man ringsum an den Altar sprengen;3 das gesamte Fett des Tieres aber soll man darbringen, nämlich den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,4 ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, und den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll man es ablösen.5 Dies alles soll der Priester dann auf dem Altar als ein Feueropfer für den HERRN in Rauch aufgehen lassen: so ist es ein Schuldopfer.6 Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen; an heiliger Stätte muß es gegessen werden: es ist hochheilig.7 Wie mit dem Sündopfer, so soll auch mit dem Schuldopfer verfahren werden; dieselbe Bestimmung soll für beide gelten: es soll dem Priester gehören, der die Sühnung mit ihm vollzogen hat.8 Ebenso soll dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, das Fell des Brandopfertieres gehören, das er dargebracht hat.9 Ebenso soll jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken, sowie alles, was in der Pfanne oder auf der Platte zubereitet worden ist, dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,7)10 Aber jedes Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll allen Söhnen Aarons gehören, dem einen wie dem andern.«11 »Folgende Vorschriften gelten für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt:12 Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen;13 nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht.14 Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HERRN darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat.15 Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muß noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. –16 Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden.17 Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muß im Feuer verbrannt werden;18 denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Greuel[1] gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. –19 Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;20 aber ein Mensch, der im Zustand der Unreinheit Fleisch von einem Heilsopfer genießt, das dem HERRN gehört, die Seele[2] eines solchen Menschen soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.21 Wenn ferner jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es mit einem unreinen Menschen oder mit einem unreinen Haustier oder mit irgendeinem unreinen Gewürm, und trotzdem von dem Fleisch eines Heilsopfers ißt, das dem HERRN gehört, ein solcher Mensch soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.« (3Mo 7,20)22 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:23 »Gib den Israeliten folgende Weisung: Keinerlei Fett von Rindern, Schafen und Ziegen dürft ihr genießen!24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren darf zwar zu beliebigen Zwecken verwendet werden, aber genießen dürft ihr es nimmermehr;25 denn jeder, der Fett von den Haustieren genießt, von denen man dem HERRN Feueropfer darbringt, dessen Seele[3] soll, weil er es genossen hat, aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.26 Ebenso dürft ihr, wo ihr auch wohnen mögt, kein Blut genießen, weder von Vögeln noch von vierfüßigen Tieren.27 Ein jeder, der irgendwelches Blut genießt, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.«28 Weiter gebot der HERR dem Mose:29 »Gib den Israeliten folgende Weisungen: Wer dem HERRN ein Heilsopfer darbringt, soll dem HERRN von seinem Heilsopfer den gebührenden Anteil zukommen lassen.30 Mit eigenen Händen soll er die zum Feueropfer für den HERRN bestimmten Stücke herbeibringen; nämlich das Fett samt der Brust soll er herbeibringen, und zwar die Brust, damit sie als Webeopfer (8,27) vor dem HERRN gewebt[4] werde.31 Das Fett soll der Priester dann auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Auch die rechte Keule sollt ihr als Hebe dem Priester von euren Heilsopfern geben.33 Wer von den Söhnen Aarons das Blut und das Fett der Heilsopfer darbringt, dem soll die rechte Keule als Anteil gehören.34 Denn die Webebrust und die Hebekeule habe ich von den Israeliten als meinen Anteil an ihren Heilsopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als eine von seiten der Israeliten ewig zu leistende Gebühr überwiesen.«35 Dies ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen überwiesen worden ist an dem Tage, als der HERR sie zu sich herantreten ließ, damit sie ihm als Priester dienten.36 Diesen Anteil hat der HERR ihnen als eine von seiten der Israeliten zu leistende Gebühr an dem Tage, als er sie salbte, überwiesen; es ist eine ewige, für ihre Geschlechter verbindliche Gebühr.37 Dies sind die Vorschriften in betreff des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einweihungsopfers und des Heilsopfers,38 wie sie der HERR dem Mose auf dem Berge Sinai geboten hat an dem Tage, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.

3.Mose 7

Neue evangelistische Übersetzung

1 Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchstheilig.2 Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen.3 Alles Fett davon muss er opfern: den Fettschwanz und das Fett an den Eingeweiden,4 die beiden Nieren mit ihrem Fett und das Fett an den Lenden. Den Lappen über der Leber trenne er mit den Nieren ab.5 Der Priester soll es auf dem Altar als ein Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Schuldopfer.6 Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Und es darf nur an heiliger Stätte gegessen werden, denn es ist höchstheilig.7 Für das Schuldopfer gilt dieselbe Ordnung wie für das Sündopfer. Es gehört dem Priester, der damit Sühnung erwirkt.8 Dem Priester, der ein Brandopfer für jemand darbringt, gehört die Haut des Opfers.9 Auch jedes Speisopfer, das im Ofen gebacken oder im Topf oder der Pfanne zubereitet wird, gehört dem Priester, der es darbringt.10 Alle übrigen Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen unter allen Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons aufgeteilt werden.11 Für das Freudenopfer, das man Jahwe bringt, gilt folgende Anordnung:12 Wird es als Dankopfer gebracht, sollen außerdem noch mit Öl geknetete Lochbrote und mit Öl bestrichene Brotfladen gebracht werden, beides ohne Sauerteig zubereitet. Dazu kommt Lochbrot aus Feinmehl, das mit Öl vermengt worden ist.13 Außer dem Lochbrot soll man auch gesäuertes Brot als Gabe zu dem Friedens-Dankopfer bringen.14 Von jeder Art Brot hebe der Opfernde ein Stück für Jahwe ab und übergebe es dem Priester, der das Blut des Freudenopfers versprengt. Ihm soll es gehören.15 Das Fleisch vom Friedens-Dankopfer soll an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer gebracht wird. Es darf nichts davon bis zum nächsten Morgen liegengelassen werden.16 Wenn es sich um ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer handelt, soll das Fleisch des Schlachtopfers ebenfalls an dem Tag gegessen werden, an dem es gebracht wurde. Hiervon darf man allerdings auch am nächsten Tag noch essen, was übriggeblieben ist.17 Wenn am dritten Tag immer noch etwas davon übrig ist, muss es verbrannt werden.18 Wenn vom Fleisch des Freudenopfers am dritten Tag noch etwas gegessen wird, wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden. Es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als unrein. Und wer davon isst, wird sich Schuld aufladen.19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf von jedem gegessen werden, der rein ist.20 Wenn aber eine Person im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Freudenopfers isst, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden.21 Wenn eine Person etwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit an einem Menschen, einem Stück Vieh oder eine unreine Abscheulichkeit, und isst vom Fleisch des Freudenopfers, das Jahwe geweiht wurde, muss diese Person vom Volk beseitigt werden."22 Jahwe sagte zu Mose:23 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Stier noch vom Schaf noch von der Ziege.24 Das Fett von verendeten oder zerrissenen Tieren dürft ihr für irgendwelche Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall essen.25 Jeder, der dennoch vom Fett eines Tieres isst, das Jahwe als Opfer gebracht werden kann: Diese Person muss vom Volk beseitigt werden.26 Ihr dürft auch kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch vom Vieh, wo immer ihr auch wohnt.27 Jede Person, die irgendwelches Blut isst, muss vom Volk beseitigt werden."28 Jahwe sagte zu Mose:29 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wer Jahwe ein Freudenopfer bringt, soll folgende Opfergaben davon für Jahwe herbeibringen:30 Mit seinen Händen bringe er das, was zum Feueropfer gehört: das Fett zusammen mit der Brust. Die Brust soll er hin- und herschwingend Jahwe darbieten.31 Das Fett soll der Priester auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll den Priestern gehören.32 Auch die rechte Hinterkeule sollt ihr von euren Freudenopfern abheben und dem Priester geben.33 Wer von den Nachkommen Aarons das Blut und das Fett des Freudenopfers darbringt, dem steht auch die rechte Hinterkeule zu.34 Denn die Brust der Schwinggabe und die Gabe der rechten Hinterkeule nehme ich von ihren Freudenopfern und gebe sie den Priestern aus der Nachkommenschaft Aarons. Diese Anordnung gilt für alle in Israel und für immer.35 Das ist also der Anteil, der Aaron und seinen Nachkommen von den Feueropfern Jahwes zusteht, und zwar von dem Tag an, an dem sie zum Priesterdienst gesalbt wurden.36 Aufgrund der Anordnung Jahwes sind die Israeliten verpflichtet, den Priestern diesen Anteil zu geben. Das ist eine immerwährende Ordnung von Generation zu Generation."37 Das sind die Anordnungen für das Brandopfer, das Speisopfer und das Sündopfer, für das Schuldopfer, das Einweihungsopfer und das Freudenopfer.38 Jahwe gab diese Anweisungen Mose am Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten in der Wüste Sinai befahl, ihm Opfer zu bringen.

3.Mose 7

Neue Genfer Übersetzung

1 Folgende Anweisungen gelten für das Schuldopfer: Das Fleisch des Opfertieres[1] ist besonders heilig.2 Das Schuldopfer soll an derselben Stelle geschlachtet werden wie das Brandopfer. Dies geschieht vor dem HERRN. Der Priester sprengt das Blut des Tieres von allen Seiten an den Altar.3 Alles Fett bringt er dem HERRN dar: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide umschließt, und das Fett an den Eingeweiden selbst,4 die beiden Nieren mit ihren Fetthüllen, das Fett an den Lenden sowie den Fettlappen über der Leber, den man dort abtrennen soll, wo er an den Nieren ansetzt.5 Der Priester verbrennt diese Fettstücke auf dem Altar als Gabe für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer.6 Alle männlichen Mitglieder einer Priesterfamilie dürfen vom Fleisch des Opfertieres essen. Sie sollen es im Hof vor dem Heiligtum verzehren, denn es ist besonders heilig.7 Für das Fleisch des Sündopfers und des Schuldopfers gilt das Gleiche: Es steht dem Priester zu, der mit diesen Opfern Sühne erwirkt.8 Bringt der Priester für einen Einzelnen ein Brandopfer dar, dann bekommt er das Fell des Opfertieres.9 Auch alle verarbeiteten Speiseopfer, die im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder über dem Feuer auf einer Metallplatte zubereitet wurden, gehören dem Priester, der sie darbringt.10 Die übrigen Speiseopfer jedoch, bei denen nur Mehl dargebracht wird, ob mit oder ohne Öl, werden unter allen Priestern[2] aufgeteilt.11 Folgende Anweisungen gelten für das Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN dargebracht wird:12 Handelt es sich dabei um ein Dankopfer, dann soll man dem Opfertier drei verschiedene Arten von ungesäuerten Broten beilegen: mit Olivenöl zubereitete Ringbrote, mit Olivenöl bestrichene Fladenbrote sowie aus öldurchtränktem Weizenmehl hergestellte Ringbrote.13 Zusätzlich können bei diesem Gemeinschaftsopfer, das zugleich ein Dankopfer ist, auch Brote aus Sauerteig dargebracht werden.14 Von jeder Art Brot wird dem HERRN je ein Laib als heilige Gabe[3] dargebracht. Sie fallen dem diensthabenden Priester zu, der das Blut des Opfertieres versprengt. (2Mo 29,27)15 Das Fleisch des Dankopfers muss noch am selben Tag gegessen werden, an dem das Tier geschlachtet wird. Nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16 Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso möglichst am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen.17 Am dritten Tag jedoch müssen alle Fleischreste verbrannt werden.18 Isst jemand am dritten Tag noch etwas von dem Fleisch, dann findet der HERR keinen Gefallen mehr an seinem Opfer, und es wird ihm nicht angerechnet. Das Fleisch wird unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19 Kommt das Opferfleisch mit etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden. Man muss es verbrennen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der rein ist, darf vom Fleisch des Opfertieres essen.20 Wenn jemand unrein ist und Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, verzehrt, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.21 Dasselbe gilt, wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen Menschen, ein Tier oder sonst etwas Unreines[4]: Isst er Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.«22 Weiter sagte der HERR zu Mose:23 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder von Rindern noch von Schafen noch von Ziegen.24 Das Fett eines verendeten oder von wilden Tieren gerissenen Tieres könnt ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25 Wer das Fett einer Tierart isst, die man dem HERRN als Opfergabe darbringen kann, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.26 Ihr dürft kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch von anderen Tieren[5]. Das gilt für euch, wo immer ihr wohnt.27 Jeder, der Blut verzehrt, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.‹«28 Der HERR sagte zu Mose:29 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wer dem HERRN ein Gemeinschaftsopfer darbringt, muss einen Teil des Opfertiers an ihn abgeben,30 nämlich die Fettstücke und das Bruststück. Er soll diese Gaben eigenhändig zum Altar des HERRN bringen. Das Bruststück bietet er dem HERRN als Schwingopfer[6] dar, (2Mo 29,24)31 und die Fettstücke verbrennt der Priester auf dem Altar. Anschließend wird das Bruststück der Priesterschaft[7] übergeben. Es ist ihr Anteil am Gemeinschaftsopfer.32 Die rechte Hinterkeule soll man dem diensthabenden Priester als Abgabe überlassen,33 denn sie steht dem zu, der das Blut und das Fett des Gemeinschaftsopfers darbringt.34 Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem diensthabenden Priester überlassen wird, hat der HERR für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit.35 Seit Aaron und seine Nachkommen als Priester eingesetzt wurden, stehen ihnen diese beiden Fleischstücke zu. Es ist ihr Anteil an den Opfergaben, die dem HERRN dargebracht werden.36 Der HERR hat den Israeliten befohlen, diesen Anteil den Priestern zu geben, sobald sie in ihren Dienst eingesetzt sind. Das ist eine bleibende Ordnung für alle Generationen.‹«37 Dies sind die Anweisungen für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Einsetzungsopfer und Gemeinschaftsopfer.38 Der HERR gab sie Mose in der Wüste auf dem Berg Sinai. Damals forderte er die Israeliten auf, ihm ihre Gaben darzubringen.

3.Mose 7

Neues Leben. Die Bibel

1 Die folgenden Anweisungen betreffen das Schuldopfer, das besonders heilig ist. (3Mo 5,14)2 Das Schuldopfer soll man an der Stelle schlachten, an der auch die Brandopfer geschlachtet werden. Der Dienst tuende Priester soll das Blut des Opfertieres ringsum an die Seiten des Altars sprengen. (3Mo 1,11)3 Dann soll er das ganze Fett darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Innereien umgibt, (3Mo 3,3)4 die beiden Nieren mit dem Fett, das an ihnen und an den Lenden sitzt, und den Leberlappen, der bei den Nieren abgetrennt werden soll.5 Diese Teile soll der Priester danach als Opfer auf dem Altar verbrennen; es ist ein Schuldopfer.6 Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilie dürfen von dem Fleisch essen. Sie sollen es an einem heiligen Ort essen, denn es ist besonders heilig. (3Mo 6,11; 4Mo 18,10)7 Für das Fleisch von Sünd- und Schuldopfern gilt das Gleiche: Es gehört dem Priester, der die Wiedergutmachungszeremonie vollzogen hat. (3Mo 14,13)8 Dem Priester, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Opfertieres.9 Ebenso gehört jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder auf einem Backblech zubereitet wurde, dem Priester, der es darbringt. (3Mo 2,5)10 Alle anderen Speiseopfer, sei es mit Öl vermischtes oder trockenes Mehl, sollen unter allen Nachkommen Aarons aufgeteilt werden.11 Folgende Anweisungen betreffen das Friedensopfer, das dem HERRN dargebracht wird. (3Mo 3,1)12 Wenn jemand ein Friedensopfer als Dankopfer darbringt, soll er zum Tieropfer außerdem noch ungesäuerte, mit Öl vermischte Kuchen sowie ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl vermischtes Mehl darbringen; (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13 darüber hinaus soll dem Dankopfer noch gesäuertes Brot beigegeben werden. (3Mo 2,12; 3Mo 23,17)14 Von jeder Brotsorte soll dem HERRN ein Stück als Gabe gebracht werden. Das Brot soll danach dem Priester gehören, der das Blut des Opfertieres an den Altar gesprengt hat.15 Das Fleisch muss noch am selben Tag, an dem es dargebracht wird, verzehrt werden und darf nicht bis zum nächsten Morgen aufbewahrt werden. (3Mo 22,29)16 Wenn jemand jedoch aufgrund eines Gelübdes oder freiwillig ein Opfer darbringt, soll das Fleisch am selben Tag gegessen werden; was davon übrig bleibt, darf aber auch noch am folgenden Tag verzehrt werden. (3Mo 19,6)17 Sind am dritten Tag noch Fleischreste übrig, müssen sie allerdings verbrannt werden. (2Mo 12,10)18 Wenn jemand noch am dritten Tag vom Fleisch des Friedensopfers isst, wird das Opfer vom HERRN nicht angenommen. Es hat keinerlei Wert mehr für den, der das Opfer dargebracht hat. Denn dann ist das Fleisch unrein und wer davon isst, muss die Folgen seiner Sünde tragen.19 Fleisch, das mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht verzehrt werden; es muss verbrannt werden. Das Opferfleisch darf nur von Menschen gegessen werden, die rein sind. (3Mo 11,47)20 Wenn jemand unrein ist und dennoch vom Fleisch eines Friedensopfers isst, das dem HERRN dargebracht wurde, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden. (1Mo 17,14; 3Mo 22,3; 4Mo 19,13)21 Wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen unreinen Menschen, ein unreines Tier oder sonst irgendetwas Unreines – und dann Fleisch von einem Friedensopfer für den HERRN isst, soll er aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹« (3Mo 5,2)22 Dann sprach der HERR zu Mose:23 »Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Ihr sollt kein Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen essen.24 Das Fett eines tot aufgefundenen oder von einem wilden Tier gerissenen Tieres dürft ihr niemals essen; ihr dürft es aber zu sonstigen Zwecken verwenden. (2Mo 22,30; 3Mo 17,15)25 Wer Fett von einem Opfertier isst, von dem Teile als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wurden, muss aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.26 Ihr dürft das Blut eines Vogels genauso wenig essen wie das Blut irgendeines anderen Tieres, wo ihr auch lebt. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10; Apg 15,20)27 Wer Blut isst, soll aus dem Volk ausgestoßen und getötet werden.‹«28 Dann sprach der HERR zu Mose:29 »Gib den Israeliten folgende Anweisungen: ›Wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll er ihm einen Teil davon als besondere Opfergabe bringen. (3Mo 3,1)30 Mit eigenen Händen soll er das Fett, das als Opfer für den HERRN auf dem Altar verbrannt wird, zusammen mit dem Bruststück darbringen. Das Bruststück soll er als Weihegabe in einer symbolischen Opferhandlung vor dem HERRN hin und her schwingen. (2Mo 29,26; 3Mo 8,29; 4Mo 6,20)31 Dann soll der Priester das Fett auf dem Altar verbrennen, das Brustfleisch jedoch steht Aaron und seinen Nachkommen zu. (3Mo 7,34; 4Mo 18,11)32 Auch die rechte Keule eures Friedensopfers sollt ihr den Priestern als heilige Abgabe überlassen. (4Mo 18,18)33 Demjenigen von den Nachkommen Aarons, der das Blut und das Fett des Friedensopfers dargebracht hat, soll die rechte Keule als sein Anteil am Opfertier gehören.34 Denn ich habe die Brust und die rechte Keule als Weihegaben von den Friedensopfern der Israeliten angenommen und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Nachkommen. Dieser Anteil steht ihnen von den Israeliten für alle Zeiten zu. (2Mo 29,22; 3Mo 10,15)35 Vom Zeitpunkt ihrer Priesterweihe an steht Aaron und seinen Nachkommen dieser Anteil aus den Opfern, die für den HERRN auf dem Altar verbrannt werden, zu.36 Der HERR hat befohlen, dass die Israeliten den Priestern diesen Anteil vom Zeitpunkt ihrer Salbung an zukommen lassen sollen. Diese Vorschrift gilt für alle kommenden Generationen.‹« (2Mo 29,22; 2Mo 40,13)37 Dies sind die Anweisungen für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Friedensopfer.38 Der HERR gab Mose diese Gesetze in der Wüste auf dem Berg Sinai, als er die Israeliten anwies dem HERRN ihre Opfer zu bringen. (3Mo 26,46)

3.Mose 7

Schlachter 2000

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3Mo 5,6; 3Mo 5,16; 3Mo 5,25; 3Mo 6,10; 3Mo 19,21)2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 6,18; Hes 40,39)3 Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt; (2Mo 29,13; 3Mo 3,3)4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3Mo 3,4; 3Mo 3,15)5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,5; 3Mo 3,16)6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig. (3Mo 6,11; 3Mo 6,22; 4Mo 18,9)7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt. (3Mo 6,10; 3Mo 6,19; 3Mo 14,13)8 Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat. (1Mo 3,21; 3Mo 1,6)9 Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3Mo 2,3; 3Mo 2,10; 3Mo 10,12; Hes 44,29)10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen. (2Mo 16,10; 2Kor 8,13)11 Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem HERRN darbringen soll: (3Mo 7,13; 3Mo 7,18; 3Mo 7,20; 3Mo 7,29; 3Mo 7,32; 3Mo 7,34; 3Mo 7,37; 4Mo 6,14; 4Mo 10,10; 4Mo 25,12; 4Mo 29,39)12 Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen. (3Mo 2,4; 4Mo 6,15)13 Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu. (3Mo 23,17; Am 4,5)14 Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem HERRN als Hebopfer[1] darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt. (4Mo 18,8; 4Mo 18,11; 4Mo 18,19)15 Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen. (2Mo 12,10; 3Mo 22,30)16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden. (3Mo 22,21; 3Mo 23,37; 4Mo 15,3; Ps 66,13; Nah 2,1)17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. (3Mo 19,6)18 Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen. (3Mo 19,7)19 Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. (Hag 2,12)20 Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (2Mo 12,15; 3Mo 19,7; 3Mo 22,3; 1Kor 11,29)21 Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. (3Mo 5,3; 3Mo 7,20)22 Und der HERR redete zu Mose und sprach:23 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen! (3Mo 3,16; 1Sam 15,22)24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.25 Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk! (3Mo 3,16)26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh; (1Mo 9,4; 3Mo 3,17; 3Mo 17,10)27 jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk! (3Mo 7,20; 3Mo 7,25; Hebr 10,29)28 Und der HERR redete zu Mose und sprach:29 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem HERRN ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer. (3Mo 3,1)30 Eigenhändig soll er die Feueropfer des HERRN herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.[2] (2Mo 29,27; 3Mo 7,23; 3Mo 8,29; 3Mo 9,21)31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu. (3Mo 3,16)32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben; (4Mo 6,20)33 und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. (3Mo 7,3)34 Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels. (3Mo 10,14; 4Mo 18,18; 5Mo 10,3)35 Das ist das Salbungsteil[3] Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den HERRN Priesterdienst zu tun, (3Mo 8,31)36 von dem der HERR befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter. (2Mo 40,12; 3Mo 8,2; 3Mo 8,35)37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer, (3Mo 1,1)38 das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)

3.Mose 7

Zürcher Bibel

1 Und dies ist die Weisung für das Schuldopfer: Es ist hochheilig. (3Mo 5,6)2 Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten, und das Blut soll man ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 4,33)3 Und alles Fett davon soll man darbringen: den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4 die beiden Nieren und das Fett an ihnen und an den Lenden. Und den Lappen über der Leber trenne man mit den Nieren ab.5 Und der Priester lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als Feueropfer für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer. (3Mo 3,3)6 Alle männlichen Angehörigen der Priesterfamilien dürfen davon essen, es soll an heiliger Stätte gegessen werden. Es ist hochheilig. (3Mo 6,11)7 Für das Sündopfer und für das Schuldopfer gilt ein und dieselbe Weisung: Es soll dem Priester gehören, der damit Sühne erwirkt. (3Mo 14,13; 4Mo 5,8)8 Dem Priester aber, der für jemanden ein Brandopfer darbringt, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er dargebracht hat. (3Mo 1,6)9 Und jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken, und jedes, das in der Pfanne oder auf dem Blech zubereitet wird, soll dem Priester gehören, der es darbringt. (3Mo 2,10)10 Jedes Speiseopfer aber, es sei mit Öl angerührt oder trocken, soll allen Söhnen Aarons gehören, den einen wie den andern. (3Mo 2,3)11 Und dies ist die Weisung für das Heilsopfer, das man dem HERRN darbringt. (3Mo 3,1)12 Bringt man es als Dankopfer dar, soll man zusammen mit dem Dankopfer ungesäuerte, mit Öl angerührte Ringbrote darbringen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und Feinmehl, angerührt mit Öl[1]. (Ps 107,22; Am 2,5; Am 4,5)13 Zusammen mit Ringbroten aus Sauerteig soll er seine Opfergabe darbringen, zusätzlich zu seinem Heilsopfer.14 Und von jeder Opfergabe soll er einen Teil als Abgabe für den HERRN darbringen. Dieser soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers versprengt. (4Mo 18,8)15 Das Fleisch seines Heilsopfers aber soll an dem Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird, nichts davon darf er bis zum Morgen zurücklegen. (3Mo 19,5; 3Mo 22,30)16 Und wenn jemand sein Schlachtopfer eines Gelübdes wegen oder als freiwillige Gabe darbringt, soll es an dem Tag gegessen werden, an dem er sein Schlachtopfer darbringt. Was aber davon übrig bleibt, darf auch am folgenden Tag gegessen werden. (4Mo 15,3)17 Und was dann noch vom Fleisch des Schlachtopfers übrig bleibt, muss am dritten Tag im Feuer verbrannt werden.18 Isst man aber am dritten Tag vom Fleisch des Heilsopfers, so wird der, der es darbringt, kein Wohlgefallen finden, es wird ihm nicht angerechnet werden. Es gilt als verdorben, und wer davon isst, wird schuldig.19 Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen werden, es muss im Feuer verbrannt werden. Alles andere Fleisch aber darf essen, wer rein ist.20 Wenn aber jemand Fleisch vom Heilsopfer isst, das dem HERRN gehört, und er ist unrein, dann soll er getilgt werden aus seiner Sippe.21 Und wenn jemand etwas Unreines berührt, sei es eine Unreinheit an einem Menschen oder unreines Vieh oder etwas unreines Abscheuliches, und er isst vom Fleisch des Heilsopfers, das dem HERRN gehört, soll er getilgt werden aus seiner Sippe. (3Mo 5,3)22 Und der HERR sprach zu Mose:23 Sprich zu den Israeliten: Das Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht essen. (3Mo 3,17)24 Und das Fett von verendeten oder gerissenen Tieren darf zu verschiedenen Zwecken gebraucht werden, essen aber dürft ihr es nicht. (3Mo 22,8)25 Jeder, der Fett isst vom Vieh, von dem man dem HERRN Feueropfer darbringt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.26 Und Blut dürft ihr nicht verzehren, wo immer ihr wohnt, weder von den Vögeln noch vom Vieh. (1Mo 9,4; 3Mo 17,10)27 Jeder, der Blut verzehrt, soll getilgt werden aus seiner Sippe.28 Und der HERR sprach zu Mose:29 Sprich zu den Israeliten: Wer ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, der bringe von seinem Heilsopfer, was er dem HERRN als Gabe schuldet. (3Mo 3,1)30 Mit eigenen Händen soll er die Feueropfer des HERRN bringen. Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie vor dem HERRN als Weihegabe hin und her zu schwingen. (2Mo 29,13; 2Mo 29,24)31 Und der Priester soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen, die Brust aber soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32 Auch die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben, als Abgabe von euren Heilsopfern.33 Dem von den Söhnen Aarons, der das Blut der Heilsopfer und das Fett darbringt, soll die rechte Keule als Anteil gehören.34 Denn die geweihte Brust und die als Abgabe bestimmte Keule habe ich den Israeliten von ihren Heilsopfern genommen und sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ewiges Anrecht bei den Israeliten. (3Mo 9,21; 3Mo 10,15; 4Mo 6,20; 4Mo 18,18)35 Das war der Anteil Aarons und der Anteil seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN an dem Tag, als er sie herzutreten liess, um dem HERRN als Priester zu dienen.36 Das hat der HERR ihnen zugewiesen von den Israeliten an dem Tag, als er sie salbte, als ewiges Anrecht von Generation zu Generation. (2Mo 27,21; 3Mo 8,12)37 Das war die Weisung für das Brandopfer, das Speiseopfer, das Sündopfer, das Schuldopfer, das Einsetzungsopfer und das Heilsopfer,38 die der HERR Mose gegeben hat auf dem Berg Sinai an dem Tag, als er den Israeliten gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai. (3Mo 1,1)