1Damals sagte der HERR zu Josua: (4Mo 35,9; 5Mo 19,1)2Sag den Israeliten: Bestimmt die Asylstädte bei euch, von denen ich zu euch durch Mose gesprochen habe!3Dorthin kann jeder fliehen, der getötet hat, das heißt, der versehentlich, ohne Vorsatz, einen Menschen erschlagen hat. Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen.4Wenn jemand in eine von diesen Städten flieht, soll er am Eingang des Stadttors stehen bleiben und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft geben, damit er bei ihnen bleiben kann.5Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den, der getötet hat, nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten versehentlich erschlagen und ohne ihn vorher gehasst zu haben.6Er soll in dieser Stadt bleiben, bis er vor die Gemeinde zur Gerichtsverhandlung treten kann, bis zum Tod des Hohepriesters, der in jenen Tagen im Amt ist. Dann darf der, der getötet hat, wieder in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren - in die Stadt, aus der er geflohen ist.7Man wählte also Kedesch in Galiläa, im Gebirge Naftali, aus, ferner Sichem im Gebirge Efraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.8Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamm Ruben, Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan im Baschan vom Stamm Manasse.9Das waren die Asylstädte für alle Israeliten und für die Fremden, die sich bei ihnen aufhielten. Dorthin konnte jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hatte, fliehen, um nicht durch die Hand des Bluträchers zu sterben, bevor er vor der Gemeinde gestanden hätte.
Josua 20
Hoffnung für alle
Sechs Zufluchtsorte für Totschläger
1Der HERR sprach zu Josua:2»Befiehl dem Volk, Städte auszuwählen, die als Zufluchtsorte dienen sollen, wie ich es euch schon durch Mose gesagt habe.3Sie sollen jedem Schutz bieten, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist man vor der Blutrache sicher.4Wer dorthin flieht, muss sich gleich am Stadttor den führenden Männern des Ortes stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5Wenn jemand ihn verfolgt, um den Getöteten zu rächen, dürfen die Einwohner der Stadt ihn nicht ausliefern. Denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6Er soll an dem Zufluchtsort in Sicherheit sein, bis ein Gericht über ihn entschieden hat. Wird er freigesprochen, soll er bis zum Tod des Hohenpriesters in der Stadt bleiben. Erst dann darf der Totschläger in seine Heimatstadt zurückkehren, aus der er fliehen musste.«7Die Israeliten wählten folgende Zufluchtsstädte aus: Kedesch im Bergland von Naftali in Galiläa, Sichem im Bergland von Ephraim und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, im Bergland von Juda.8Östlich des Jordan bestimmten sie Bezer, das in der Steppe der Hochebene weit im Osten von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, dann Ramot im Land Gilead im Stammesgebiet von Gad und schließlich Golan im Land Baschan im Gebiet von Manasse.9Diese Städte wurden für alle Israeliten und für alle Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte festgelegt. Dorthin konnte jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte. Hier war er vor der Blutrache sicher, bis ein Gericht über ihn entschieden hatte.