1Und der HERR redete zu Mose:2Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen, dass sie sich enthalten von den heiligen Dingen[1] der Söhne Israel, die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der HERR. (3Mo 18,21; 3Mo 22,32; Jes 52,11)3Sage zu ihnen: Wer irgend von all euren Nachkommen, bei euren Generationen, sich den heiligen Dingen nähert, die die Söhne Israel dem HERRN heiligen, und seine Unreinheit ist an ihm, diese Person[2] soll ausgerottet werden vor meinem Angesicht hinweg. Ich bin der HERR. (2Mo 30,33)4Jedermann von den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder an Schleimfluss leidet[3], soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgendeinen berührt, der durch eine Leiche[4] unrein gemacht ist, oder jemanden, dem der Samenerguss entgeht, (3Mo 14,2; 3Mo 15,2; 3Mo 15,16; 4Mo 19,11)5oder wer irgendein kriechendes Tier[5] berührt, das für ihn unrein ist, oder einen Menschen, der für ihn unrein ist, durch jegliche Unreinheit, die er hat: (3Mo 11,43)6Einer, der solches berührt, der wird bis zum Abend unrein sein. Er darf nicht von den heiligen Dingen essen, sondern soll sein Fleisch im Wasser baden; (3Mo 11,24)7und ist die Sonne untergegangen, dann ist er rein. Danach darf er von den heiligen Dingen essen, denn es ist sein Brot. (3Mo 21,22; 4Mo 18,9)8Aas und Zerrissenes darf er nicht essen, dass er sich dadurch unrein macht. Ich bin der HERR. (2Mo 22,30; Hes 44,31)9Und sie sollen meine Vorschriften beachten[6], damit sie nicht deswegen Sünde auf sich laden[7] und dadurch sterben, weil sie es[8] entweihen. Ich bin der HERR, der sie heiligt. (2Mo 28,43)10Und kein Fremder[9] darf Heiliges essen. Der Beisasse[10] und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Heiliges essen. (2Mo 12,43; 2Mo 29,33; 1Sam 21,7; Esr 2,63; Hes 44,8)11Wenn aber ein Priester eine Person[11] mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, ⟨dann⟩ darf diese davon essen; und die in seinem Haus geborenen ⟨Sklaven, auch⟩ sie dürfen von seinem Brot essen. (3Mo 21,22; 4Mo 18,9)12Und wenn die Tochter eines Priesters ⟨die Frau⟩ eines fremden[12] Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen.13Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder verstoßen wird und keine Kinder[13] hat und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt wie in ihrer Jugend, ⟨dann⟩ darf sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremder[14] darf davon essen. (1Mo 38,11; 2Mo 12,43; 2Mo 29,33; 3Mo 10,14; 1Sam 21,7; Esr 2,63; Hes 44,8)14Und wenn jemand aus Versehen Heiliges isst, dann soll er ein Fünftel davon hinzufügen und dem Priester das Heilige erstatten. (3Mo 5,15)15Und man darf die heiligen Dinge[15] der Söhne Israel nicht entweihen, die sie dem HERRN abheben[16], (2Mo 28,43)16und ihnen so die Sünde einer Schuld aufladen, wenn sie ihre heiligen Dinge[17] essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. (3Mo 21,8)17Und der HERR redete zu Mose:18Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Söhnen Israel und sage zu ihnen: Jedermann vom Haus Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt, nach all ihren Gelübden und nach all ihren freiwilligen Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen – (4Mo 15,3; Am 4,5)19zum Wohlgefallen ⟨Gottes⟩ für euch ⟨soll er sie darbringen⟩: ohne Fehler, männlich, von den Rindern, von den Schafen oder von den Ziegen. (3Mo 1,2; 3Mo 1,3)20Alles, woran ein Makel ist, dürft ihr nicht darbringen, denn es wird nicht zum Wohlgefallen für euch sein. (5Mo 15,21; 5Mo 17,1; Mal 1,8)21Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer[18] darbringt, um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, vom Rind- oder vom Kleinvieh: ohne Fehler soll es sein, zum Wohlgefallen; keinerlei Makel darf an ihm sein. (3Mo 3,1)22Ein blindes oder verletztes oder verstümmeltes Tier oder ⟨eines⟩, das eine Warze oder die Krätze oder die Flechte hat, diese dürft ihr dem HERRN nicht darbringen, und ⟨ihr⟩ sollt dem HERRN keine Feueropfer davon auf den Altar geben.23Und einen Stier oder ein Schaf[19] mit einem zu langen Glied[20] oder abgehauenen Schwanz[21], das magst du als freiwillige Gabe opfern; aber zu einem Gelübde wird es nicht als wohlgefällig betrachtet werden. (5Mo 15,21; 5Mo 17,1; Mal 1,8)24Und dem die Hoden zerquetscht oder zerstoßen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; und in eurem Land sollt ihr ⟨so etwas⟩ nicht tun[22].25Und aus der Hand eines Ausländers[23] dürft ihr nichts von diesen ⟨Tieren kaufen und davon⟩ die Speise eures Gottes darbringen; denn ihr Schaden ist an ihnen, ein Makel ist an ihnen. Sie werden nicht als wohlgefällig für euch betrachtet werden.26Und der HERR redete zu Mose:27Wenn ein Stier oder ein Schaf[24] oder eine Ziege geboren wird, dann soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein. Und vom achten Tag an und weiterhin wird es als wohlgefällig betrachtet werden zur Opfergabe eines Feueropfers für den HERRN. – (2Mo 22,29)28Und ein Rind oder ein Schaf[25], es selbst und sein Junges dürft ihr nicht an einem Tag schlachten. – (5Mo 22,6)29Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer schlachtet, sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch schlachten: (3Mo 7,11)30An demselben Tag soll es gegessen werden. Ihr sollt nichts davon bis zum ⟨nächsten⟩ Morgen übrig lassen. Ich bin der HERR. (3Mo 7,15)31Und ihr sollt meine Gebote halten und sie tun. Ich bin der HERR. (3Mo 19,37)32Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich geheiligt werde in der Mitte der Söhne Israel. Ich bin der HERR, der euch heiligt, (3Mo 20,8; 3Mo 22,2; Jes 8,13)33der euch aus dem Land Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR. (3Mo 11,45; 4Mo 15,41)