1Wenn ein Rechtsstreit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, dann soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 17,9; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35)2Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, dann soll der Richter ihn hinlegen und ihm in seiner Gegenwart nach ⟨der festgesetzten⟩ Zahl Schläge geben ⟨lassen⟩, seiner Schuld entsprechend. (Lk 12,47; Apg 5,40)3Vierzig ⟨Schläge⟩ darf er ihm geben ⟨lassen⟩ – nicht mehr –, damit nicht, wenn er fortfährt, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder in deinen Augen entehrt wird. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen[1] nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)
Schwagerehe
5Wenn Brüder zusammen wohnen und einer von ihnen stirbt und hat keinen Sohn, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht auswärts einem fremden Mann angehören. Ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe vollziehen. (Mt 22,24)6Und es soll geschehen: Der Erstgeborene, den sie ⟨dann⟩ gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen[2], damit dessen Name aus Israel nicht ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; Rut 4,10)7Wenn aber der Mann keine Lust hat, seine Schwägerin zu nehmen, dann soll seine Schwägerin ins Tor hinaufgehen zu den Ältesten und soll sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder den Namen in Israel aufrechtzuerhalten; er will die Schwagerehe mit mir nicht eingehen. (Rut 4,2)8Und die Ältesten seiner Stadt sollen ihn rufen und mit ihm reden. Doch stellt er sich dann hin und sagt: Ich habe keine Lust, sie zu nehmen, (Rut 4,6)9dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten und ihm den Schuh von seinem Fuß abziehen und ihm ins Gesicht spucken. Und sie soll antworten und sagen: So soll dem Mann geschehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will! (4Mo 12,14; Rut 4,6)10Und sein Name soll in Israel heißen »Haus des Barfüßers«.
Warnung vor unzüchtigem Verhalten und falschen Gewichten
11Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen eilt herbei, um ihren Mann aus der Hand dessen, der ihn schlägt, zu retten, und sie streckt ihre Hand aus und greift an seine Geschlechtsteile[3],12dann sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst nicht schonen[4]. (5Mo 13,9)13Du sollst nicht zweierlei Gewichtsteine in deinem Beutel haben, einen großen und einen kleinen.14Du sollst nicht zweierlei Efa in deinem Haus haben, ein großes und ein kleines.15Vollen und gerechten Gewichtstein sollst du haben, und volles und gerechtes Efa sollst du haben, damit deine Tage lange währen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 4,40; Am 8,5)16Denn ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der dieses tut, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Mi 6,10)
Gebot der Ausrottung der Amalekiter
17Denk daran, was Amalek dir getan hat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt,18wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachzügler schlug[5], alle Schwachen hinter dir, als du erschöpft und müde warst, und dass er Gott nicht fürchtete. (2Mo 17,8; Röm 3,18)19Und wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe verschafft hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es in Besitz zu nehmen, dann sollst du die Erwähnung Amaleks unter dem Himmel auslöschen. Vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 3,18)
5.Mose 25
Schlachter 2000
Streitigkeiten
1Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 19,17; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35; Hes 44,24)2Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld. (Mt 10,17; Lk 12,47; Apg 5,40)3Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (Spr 12,11; 1Kor 9,9; 1Tim 5,18)
Die Schwagerpflicht
5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (1Mo 38,8; 5Mo 25,6; Rut 1,12; Rut 3,9; Rut 4,5)6Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,[1] damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; 1Mo 38,9; Rut 4,10; Ps 9,6; Ps 109,13)7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten! (Rut 4,1)8Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!, (Rut 4,6)9so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!« (1Mo 38,8; 1Sam 2,30; Hi 30,10; Jes 50,6)10Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.11Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, (1Mo 32,11; Ps 37,32)12so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen. (5Mo 13,8; Mt 5,3; Mt 18,8)
Volles Gewicht und rechtes Maß
13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! (Spr 11,1; Hes 45,10; Mi 6,11)14In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! (5Mo 25,13; Spr 20,10)15Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 5,33; 5Mo 6,2; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,10)16Denn jeder, der so etwas tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Spr 16,10; 1Kor 6,9)
Die Vertilgung Amaleks
17Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid; (1Mo 36,12; 1Mo 36,16; 2Mo 17,8)18wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. (Neh 5,9; Ps 10,13; Ps 18,19; Ps 36,2)19Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 32,43; 1Sam 15,2; Lk 18,7)
5.Mose 25
Zürcher Bibel
Über Prügelstrafe
1Wenn Männer miteinander Streit haben, und sie treten vor Gericht, und man spricht ihnen Recht und gibt demjenigen Recht, der im Recht ist, und demjenigen Unrecht, der im Unrecht ist, (Spr 17,15)2so soll der Richter, falls der, der im Unrecht ist, Streiche verdient, ihn hinstrecken und ihm in seiner Gegenwart so viele Streiche geben lassen, wie er für sein Unrecht verdient. (Lk 12,47)3Vierzig Streiche darf er ihm geben lassen, nicht mehr, sonst würde dein Bruder vor dir entehrt, wenn er ihm noch viel mehr Schläge geben liesse. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)
Über die Schwagerehe
5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne dass er einen Sohn hat, dann soll die Frau des Verstorbenen nicht einen Fremden heiraten, der nicht zur Familie gehört. Ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zur Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr eingehen. (1Mo 38,8)6Und der erste Sohn, den sie gebärt, soll als Sohn seines verstorbenen Bruders gelten, damit dessen Name in Israel nicht erlöscht. (Rut 4,10)7Will aber der Mann seine Schwägerin nicht heiraten, dann soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten gehen und sagen: Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel zu erhalten; er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen.8Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen und ihm zureden. Wenn er aber dabei bleibt und erklärt: Ich will sie nicht heiraten!, (Rut 4,6)9dann soll seine Schwägerin vor den Ältesten an ihn herantreten, ihm die Sandale vom Fuss ziehen und ihm ins Angesicht spucken und sprechen: So geht es dem Mann, der das Haus seines Bruders nicht bauen will. (4Mo 12,14)10Und sein Haus soll in Israel Haus-des-Barfüssers heissen.
Anweisungen verschiedenen Inhalts
11Wenn Männer miteinander raufen, ein Mann und sein Bruder, und die Frau des einen läuft herzu, um ihren Mann aus der Hand dessen zu befreien, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift diesen bei der Scham,12dann sollst du ihr die Hand abhauen, du sollst kein Mitleid kennen. (5Mo 13,9)13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtssteine haben, einen grösseren und einen kleineren. (3Mo 19,36; Hes 45,10; Am 8,5)14Du sollst in deinem Haus nicht zweierlei Hohlmasse haben, ein grösseres und ein kleineres.15Volle und richtige Gewichte sollst du haben, volle und richtige Masse sollst du haben, damit du lange lebst auf dem Boden, den der HERR, dein Gott, dir gibt.16Denn der HERR, dein Gott, verabscheut jeden, der so handelt, jeden, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Mi 6,11)17Denke daran, was dir die Amalekiter angetan haben auf dem Weg, als ihr ausgezogen seid aus Ägypten, (2Mo 17,8)18wie sie dir entgegengetreten sind auf dem Weg und, ohne Gott zu fürchten, alle geschlagen haben, die vor Schwäche hinter dir zurückblieben, als du müde und matt warst.19Wenn der HERR, dein Gott, dir Ruhe schafft vor all deinen Feinden ringsum, in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt, sollst du das Andenken der Amalekiter unter dem Himmel austilgen, vergiss das nicht. (2Mo 17,14)
5.Mose 25
Lutherbibel 2017
Weitere Schutzbestimmungen
1Wenn eine Streitsache zwischen Männern ist und sie vor Gericht kommen und man sie richtet, so soll man den, der im Recht ist, gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig sprechen. (2Mo 23,7)2Und wenn der Schuldige Schläge verdient hat, soll ihn der Richter hinlegen lassen, und man soll ihm vor dem Richter eine Anzahl Schläge geben nach dem Maß seiner Schuld.3Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man nicht weiterschlagen, damit, wenn man mehr Schläge gibt, er nicht zu viel geschlagen werde und dein Bruder entehrt werde in deinen Augen. (2Kor 11,24)4Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5Wenn Brüder beieinanderwohnen und einer stirbt ohne Söhne, so soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines Mannes aus einer andern Sippe werden, sondern ihr Schwager soll zu ihr gehen und sie zur Frau nehmen und mit ihr die Schwagerehe schließen. (1Mo 38,8; Rut 4,5; Mt 22,24)6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll gelten als der Sohn seines verstorbenen Bruders, dass dessen Name nicht ausgetilgt werde aus Israel.7Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll sie, seine Schwägerin, hingehen ins Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder seinen Namen zu erhalten in Israel, und will mich nicht ehelichen.8Dann sollen ihn die Ältesten der Stadt zu sich rufen und mit ihm reden. Wenn er aber darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen –,9so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm den Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Gesicht speien und soll antworten und sprechen: So soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!10Und sein Name soll in Israel heißen »des Barfüßers Haus«.11Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich werden und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,12so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen.13Du sollst nicht zweierlei Gewicht, groß und klein, in deinem Beutel haben, (3Mo 19,35; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,11)14und in deinem Hause soll nicht zweierlei Maß, groß und klein, sein.15Du sollst ein volles und rechtes Gewicht und ein volles und rechtes Maß haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird.16Denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, ein jeder, der übel tut.
Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden
17Denke daran, was dir Amalek tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,8)18wie sie dich unterwegs angriffen und deine Nachzügler erschlugen, alle die Schwachen, die hinter dir zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und dass sie Gott nicht fürchteten.19Wenn nun der HERR, dein Gott, dich vor allen deinen Feinden ringsumher zur Ruhe bringt im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, es einzunehmen, so sollst du die Erinnerung an Amalek austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht! (1Sam 15,2)