1Nicht darfst du zusehen, wie das Rind deines Bruders oder sein Schaf umherirrt und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder unbedingt zurückbringen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ⟨wohnt⟩ oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir sein, bis dein Bruder es sucht. Dann gib es ihm zurück!3Und ebenso sollst du es mit seinem Esel machen, ebenso sollst du es mit seinem Gewand machen, und ebenso sollst du es mit allem Verlorenen deines Bruders machen, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen.4Du darfst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und dich ihnen entziehen; du sollst ⟨sie⟩ unbedingt mit ihm aufrichten.
Verschiedene Vorschriften
5Männerzeug darf nicht auf einer Frau sein, und ein Mann darf nicht das Gewand einer Frau anziehen. Denn jeder, der dieses tut, ist ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott. (5Mo 18,12)6Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Weg[1] findet, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du die Mutter auf den Jungen nicht nehmen.7Du sollst die Mutter unbedingt fliegen lassen, die Jungen aber magst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du deine Tage verlängerst. (3Mo 22,28; 5Mo 4,40)8Wenn du ein neues Haus baust, dann sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn irgendjemand von ihm herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei ⟨Samen⟩ besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)10Du sollst nicht mit einem Rind und einem Esel zusammen pflügen. – (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)11Du sollst nicht Gewebe von verschiedenartigem Stoff anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3Mo 19,19; 2Kor 6,14)12Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Oberkleides, mit dem du dich kleidest. (4Mo 15,38; Mt 23,5; Lk 8,44)
Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung
13Wenn ein Mann eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, und er hasst sie[2]14und legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[3], und bringt sie in schlechten Ruf[4] und sagt: Diese Frau habe ich genommen und mich ihr genaht und habe ⟨die Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht an ihr gefunden!,15dann sollen der Vater der jungen Frau und ihre Mutter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft der jungen Frau nehmen und zu den Ältesten der Stadt ins Tor hinausbringen.16Dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, und er hasst sie.17Und siehe, er legt ihr Taten zur Last, die sie ins Gerede bringen[5], indem er sagt: Ich habe an deiner Tochter die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft nicht gefunden! Dies ⟨hier⟩ sind nun die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten jener Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen.19Und sie sollen ihm eine Geldbuße von hundert ⟨Schekel⟩ Silber auferlegen und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine Jungfrau in Israel in schlechten Ruf gebracht hat[6]. Und sie soll ⟨weiterhin⟩ seine Frau sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. – (Mt 19,6)20Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die ⟨Zeichen der⟩ Jungfrauschaft sind an der jungen Frau nicht gefunden worden,21dann sollen sie die junge Frau hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, dass sie stirbt, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Haus ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (1Mo 34,7; 1Mo 38,24; 3Mo 20,2; 5Mo 17,7)22Wenn ein Mann bei einer Frau liegend angetroffen wird, die einem Mann[7] gehört, dann sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei der Frau lag, und die Frau. Und du sollst das Böse aus Israel wegschaffen. (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr,24dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, dass sie sterben; das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er der Frau seines Nächsten Gewalt angetan hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – (3Mo 20,10; 5Mo 17,7; Hes 16,38)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben.26Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde ⟨begangen zum⟩ Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. (1Joh 5,16)27Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber es hatte keinen Retter.28Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden ⟨dabei⟩ angetroffen,29dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig ⟨Schekel⟩ Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat; er kann sie nicht entlassen all seine Tage. (2Mo 22,15; Mt 19,6)
5.Mose 22
Neue Genfer Übersetzung
Achtet das Eigentum eurer Mitmenschen
1Wenn du ein Rind oder ein Schaf siehst, das einem anderen Israeliten gehört und sich verirrt hat, dann tu nicht so, als ginge es dich nichts an. Bring es seinem Besitzer wieder zurück!2Falls er weit entfernt wohnt oder dir unbekannt ist, nimm das Tier mit zu dir nach Hause. Behalte es so lange, bis der Besitzer es sucht. Dann gib es ihm wieder zurück.3Handle genauso, wenn jemand seinen Esel, sein Obergewand oder sonst etwas verloren hat und du es findest. Tu nicht so, als ginge es dich nichts an.4Auch wenn du siehst, wie der Esel oder das Rind eines anderen Israeliten auf der Straße stürzt, dann tu nicht so, als ginge es dich nichts an. Hilf ihm, sein Tier wieder auf die Beine zu bringen.
Verschiedene Anweisungen
5Eine Frau soll keine Männersachen tragen und ein Mann keine Frauenkleidung. Der HERR, euer Gott, verabscheut jeden, der so etwas tut.6Wenn du unterwegs auf einem Baum oder auf der Erde ein Vogelnest findest und die Vogelmutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, dann darfst du nicht die Mutter zusammen mit den Jungen fangen.7Die Jungen kannst du mitnehmen, aber die Mutter lass unbedingt fliegen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben.8Wenn du ein neues Haus baust, dann sichere das Flachdach mit einem Geländer. Wenn jemand vom Dach stürzt und stirbt, lädst du Blutschuld auf dich und auf alle, die in deinem Haus wohnen.9Pflanz in deinem Weinberg außer den Weinstöcken nichts anderes an.[1] Denn sonst fällt die ganze Ernte dem Heiligtum zu: sowohl der Wein als auch die anderen Früchte.10Spann nicht ein Rind und einen Esel zusammen vor den Pflug.11Trag keine Kleidung, deren Stoff aus Wolle und Leinen gemischt ist.12Bring an den vier Zipfeln deines Obergewandes Quasten[2] an. (4Mo 15,38)
Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Angenommen, ein Mann heiratet eine Frau, doch nach kurzer Zeit will er nichts mehr von ihr wissen[3].14Er bringt sie in Verruf und behauptet: »Diese Frau habe ich geheiratet, und als ich mit ihr schlafen wollte, stellte ich fest, dass sie keine Jungfrau mehr war!«15Dann sollen die Eltern der jungen Frau zum Versammlungsplatz am Stadttor gehen und den führenden Männern das Beweisstück für ihre Jungfräulichkeit zeigen.16Der Vater erklärt dazu: »Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber jetzt gefällt sie ihm nicht mehr.17Deshalb bringt er sie in Verruf und behauptet: ›Deine Tochter war keine Jungfrau mehr!‹ Hier ist das Beweisstück für die Jungfräulichkeit meiner Tochter.« Dann sollen die Eltern das Tuch[4], auf dem die beiden die Hochzeitsnacht verbracht haben, vor den führenden Männern der Stadt ausbreiten.18Daraufhin soll der Mann ausgepeitscht[5] werden.19Er muss eine Geldstrafe von hundert Silberstücken bezahlen, die dem Vater der jungen Frau ausgehändigt wird. Denn er hat eine junge Frau aus Israel in Verruf gebracht. Er muss die Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht verstoßen.20Wenn die Anschuldigung des Mannes jedoch der Wahrheit entspricht und die Frau tatsächlich keine Jungfrau mehr war,21dann soll man sie zu ihrem Elternhaus[6] führen. Vor dem Eingang sollen die Männer der Stadt sie steinigen. Denn während sie im Haus ihres Vaters lebte, hat sie sich wie eine Hure verhalten. Das ist eine Schande für ganz Israel. Entfernt das Böse aus eurer Mitte!
Ehebruch und Vergewaltigung
22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, wie er mit einer verheirateten Frau schläft, dann müssen sowohl der Mann als auch die Frau mit dem Tod bestraft werden. Entfernt das Böse aus Israel!23Trifft ein Mann irgendwo in der Stadt auf ein verlobtes Mädchen, das noch Jungfrau ist, und er schläft mit ihr,24dann führt beide vor das Stadttor und richtet sie durch Steinigung hin. Beide müssen sterben: das Mädchen, weil es mitten in der Stadt nicht um Hilfe gerufen hat, und der Mann, weil er mit einem Mädchen geschlafen hat, das rechtlich schon die Frau eines anderen war[7]. Entfernt das Böse aus eurer Mitte!25Wenn aber ein Mann ein verlobtes Mädchen draußen auf dem Feld trifft und vergewaltigt, dann muss nur er sterben.26Das Mädchen dürft ihr nicht bestrafen, denn es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdient. Sie wurde Opfer einer Gewalttat wie jemand, der überfallen und getötet wurde.[8]27Sie hat draußen auf dem Feld um Hilfe geschrien, aber es war niemand da, der ihr helfen konnte.28Wenn ein Mann sich an einem unberührten Mädchen vergeht, das noch nicht verlobt ist, und die Sache kommt heraus,29muss er dem Vater des Mädchens fünfzig Silberstücke zahlen und sie heiraten. Er darf sie sein Leben lang nicht verstoßen, weil er sie gezwungen hat, mit ihm zu schlafen[9].
5.Mose 22
Menge Bibel
Einige Liebespflichten in Notlagen des Nächsten; Rückgabe von Fundgegenständen
1»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.2Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.3Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –4Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
Verschiedene Vorschriften, besonders bezüglich Vermeidung von Naturwidrigkeiten
5»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –6Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;7laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –9Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. – (3Mo 19,19)10Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –11Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –12An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.« (4.Mose 15,37-38)
Wie eine von ihrem Mann des Verlusts der Jungfräulichkeit vor der Ehe beschuldigte Frau zu behandeln sei
13»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird14und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,15so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;16dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden17und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.18Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;19auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.20Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,21so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
Vorschriften gegen Ehebruch, Schändung eines verlobten Mädchens und Vergewaltigung einer unverlobten Jungfrau
22»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen! (3Mo 20,10)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,24so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;26dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.27Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –28Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt[1],29so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –