4.Mose 36

Elberfelder Bibel

1 Und es traten herzu die Familienoberhäupter[1] von der Sippe der Söhne des Gilead, des Sohnes des Machir, des Sohnes des Manasse, aus den Sippen der Söhne Josefs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Söhne Israel, (4Mo 26,29; 4Mo 27,1; 4Mo 27,2)2 und sagten: Der HERR hat meinem Herrn befohlen, den Söhnen Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem HERRN befohlen worden, das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4Mo 26,55; 4Mo 27,7)3 Werden sie nun einem von den Söhnen der ⟨anderen⟩ Stämme der Söhne Israel als Frauen ⟨zuteil⟩, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.4 Und ⟨auch⟩ wenn das Jobel⟨jahr⟩[2] der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3Mo 25,8)5 Da befahl Mose den Söhnen Israel nach der Anweisung des HERRN und sagte: Der Stamm der Söhne Josef redet recht. (4Mo 27,7)6 Dies ist das Wort, das der HERR betreffs der Töchter Zelofhads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, als Frauen zuteilwerden; nur sollen sie ⟨einem aus⟩ der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frauen zuteilwerden, (1Chr 23,22)7 damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergeht; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)8 Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel ⟨ihr Erbteil⟩, jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)10 So wie der HERR dem Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofhads. (2Mo 12,50; 4Mo 1,54)11 Und Machla, Tirza und Hogla und Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, wurden den Söhnen ihrer Onkel als Frauen zuteil. (4Mo 26,33; 4Mo 27,1)12 ⟨Männern⟩ aus den Sippen der Söhne Manasse, des Sohnes des Josef, wurden sie als Frauen zuteil. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm der Sippen ihres Vaters. (Jos 17,14)13 Das sind die Gebote und die Rechtsbestimmungen, die der HERR in den Steppen[3] von Moab am Jordan von Jericho den Söhnen Israel durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)

4.Mose 36

Neue Genfer Übersetzung

1 Die führenden Männer der Sippe Gilead, die auf Machir, den Sohn Manasses und Enkel Josefs zurückging, kamen zu Mose und den Oberhäuptern der Stämme Israels.2 Sie trugen Mose ihr Anliegen vor: »Der HERR hat dir, unserem Herrn, befohlen, das Land durch das Los unter uns Israeliten aufzuteilen. Er hat dir auch aufgetragen, den Erbbesitz unseres Verwandten Zelofhad seinen Töchtern zuzusprechen.3 Wenn diese nun aber Männer aus einem anderen Stamm Israels heiraten, dann verliert unser Stamm den Erbbesitz, den sie bekommen haben. Ihr Land wird Eigentum des Stammes, in den sie einheiraten. Auf diese Weise wird uns ein Stück von dem Land weggenommen, das unserem Stamm durch das Los als Besitz zugeteilt wurde.4 Nicht einmal im Erlassjahr kommt das Land wieder in unseren Besitz. Im Gegenteil: es wird endgültig dem Stamm zugerechnet, in den die Frauen eingeheiratet haben[1], und unser Stamm verliert es unwiderruflich.« (3Mo 25,8)5 Mose befragte den HERRN, und auf seinen Befehl hin sagte er zu den Israeliten:[2] »Die Männer vom Stamm Manasse haben recht![3]6 Darum gibt der HERR folgende Anweisung: Die Töchter Zelofhads dürfen heiraten, wen sie wollen, aber nur innerhalb ihres eigenen Stammes.7 Denn der Grundbesitz eines Stammes darf nicht an einen anderen Stamm übergehen. Jeder Israelit muss darauf achten, dass das Gebiet seines Stammes vollständig erhalten bleibt.[4]8 Wenn eine Frau ein Stück Land aus dem Grundbesitz der Familie erbt, muss sie einen Mann aus ihrem Stamm heiraten, damit der Grundbesitz in ihrem eigenen Stamm bleibt9 und nicht an einen anderen Stamm fällt. Alle Stämme Israels müssen darauf achten, dass ihr Gebiet vollständig erhalten bleibt.[5]«10 Die Töchter Zelofhads richteten sich nach der Anweisung, die Mose vom HERRN erhalten hatte.11 Alle fünf – Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa – heirateten ihre Cousins, Söhne der Brüder ihres Vaters,12 also Männer, die ebenso wie sie selbst zum Stamm Manasse gehörten. So blieb ihr Grundbesitz im Stamm ihrer Vorfahren.13 Diese Gebote und Rechtsbestimmungen gab der HERR den Israeliten durch Mose im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho.

4.Mose 36

Menge Bibel

1 Die Familienhäupter des Geschlechts, das von Gilead, dem Sohne Machirs, dem Enkel Manasses, stammte und zu den von Joseph stammenden Geschlechtern gehörte, traten auf und trugen dem Mose und den Fürsten, den Stammeshäuptern der Israeliten,2 folgendes Anliegen vor: »Gott hat dir, o Herr, geboten, den Israeliten das Land durch das Los zum Erbbesitz zu geben; auch hast du, Herr, von Gott die Weisung erhalten, den Erbbesitz unseres Stammgenossen Zelophhad seinen Töchtern zu überweisen.3 Wenn diese sich nun aber mit einem Manne verheiraten, der zu einem andern Stamme der Israeliten gehört, so geht ihr Erbbesitz dem Erbbesitz unserer Väter verloren und wird zu dem Erbbesitz des Stammes geschlagen, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören, während er dem Losteile unseres Erbbesitzes verlorengeht.4 Und auch wenn das Halljahr für die Israeliten kommt, so bleibt ihr Erbbesitz mit dem Erbbesitz des Stammes vereinigt, dem sie (nach ihrer Verheiratung) angehören; aber dem Erbbesitz des Stammes unserer Väter geht ihr Erbbesitz verloren.«5 Da gab Mose den Israeliten nach dem Geheiß des HERRN folgende Weisung: »Der Stamm der Nachkommen Josephs hat recht.6 So lautet die Verordnung, die der HERR in betreff der Töchter Zelophhads erlassen hat: Sie mögen sich ganz nach ihrem Gefallen verheiraten; jedoch dürfen sie nur mit einem Manne aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes die Ehe eingehen,7 damit nicht ein Erbbesitz der Israeliten von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Israeliten sollen ein jeder den Erbbesitz ihres väterlichen Stammes ungeschmälert erhalten.8 Darum darf jedes Mädchen, das in einem von den israelitischen Stämmen zu Grundbesitz gelangt, nur einen Mann aus einem Geschlecht ihres väterlichen Stammes heiraten, damit die Israeliten allesamt ihren väterlichen Erbbesitz ungeschmälert erhalten9 und kein Erbbesitz von einem Stamm an einen andern übergeht; denn die Stämme der Israeliten sollen ein jeder seinen Erbbesitz ungeschmälert erhalten.«10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophhads;11 denn Mahla, Thirza, Hogla, Milka und Noa, die Töchter Zelophhads, verheirateten sich mit den Söhnen ihrer Oheime[1];12 mit Männern aus den Geschlechtern, die von Manasse, dem Sohne Josephs, stammten, verheirateten sie sich, und so verblieb ihr Erbbesitz bei dem Stamme, dem das Geschlecht ihres Vaters angehörte.13 Dies sind die Gebote und Verordnungen, die der HERR an die Israeliten in den Steppen der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber, durch Vermittlung Moses hat ergehen lassen.