1Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
4.Mose 30
Neue Genfer Übersetzung
1Mose richtete den Israeliten alles aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte.
Wann Gelübde verbindlich sind
2Zu den Oberhäuptern der Stämme Israels sagte Mose: »Folgendes hat der HERR befohlen:3Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, auf bestimmte Dinge zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!4Wenn eine junge Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich zu einem Verzicht verpflichtet5und ihr Vater erfährt davon und schweigt dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat[1].6Verbietet ihr Vater aber am selben Tag, an dem er davon erfährt, die Erfüllung ihres Gelübdes oder ihrer Verpflichtung zum Verzicht, so sind diese ungültig. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Hat eine Frau vor ihrer Heirat in einem Gelübde etwas versprochen oder sich unbedacht zu einem Verzicht verpflichtet8und ihr Mann erfährt davon und schweigt bis zum nächsten Tag dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag widerspricht, an dem er davon erfährt, dann hebt er damit ihr Gelübde oder ihre unbedachte Verpflichtung auf. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab oder verpflichtet sich zu einem Verzicht12und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu und erhebt keinen Einspruch, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.13Hebt ihr Mann jedoch an dem Tag, an dem er davon erfährt, ihre Gelübde oder Verpflichtungen zum Verzicht auf, dann muss sie diese nicht einhalten. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Ihr Mann kann also jedes ihrer Gelübde und jeden Schwur, auf bestimmte Dinge zu verzichten, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, dann bestätigt er damit alles, was sie sich auferlegt hat[2]. Durch sein Schweigen wird es rechtsgültig.16Falls er aber den Tag, an dem er davon gehört hat, verstreichen lässt und später die Gelübde seiner Frau aufhebt[3], dann trifft ihn allein die Schuld – nicht die Frau.«17Dies sind die Ordnungen, die Mose vom HERRN empfing. Sie regeln die Gültigkeit von Gelübden bei verheirateten und unverheirateten Frauen und den Einfluss, den der Ehemann oder Vater darauf nehmen kann.[4]
4.Mose 30
Menge Bibel
1Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.2Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.4Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend[1] im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.6Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.7Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,8und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen[2] Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.11Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat12und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.13Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«14»Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.15Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.16Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«17Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend[3] im Hause ihres Vaters lebt.