1Und der HERR redete zu Mose:2Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tag seiner Reinigung[1]: Er soll zum Priester gebracht werden, (Mt 8,4; Mk 1,44)3und der Priester soll nach draußen vor das Lager gehen. Und besieht ihn der Priester, und siehe, das Mal des Aussatzes ist an dem Aussätzigen geheilt,4dann soll der Priester gebieten, für den, der zu reinigen ist, zwei lebende, reine Vögel zu nehmen und Zedernholz, Karmesin und Ysop. (4Mo 19,6; Hebr 9,19)5Und der Priester soll gebieten, den einen Vogel über lebendigem Wasser[2] in ein Tongefäß hinein zu schlachten. (3Mo 14,50)6Den lebenden Vogel soll er nehmen, ihn und das Zedernholz, den Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebenden Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der über dem lebendigen Wasser[3] geschlachtet worden ist. (3Mo 14,50)7Und er soll ⟨davon etwas⟩ auf den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären[4]. Und den lebenden Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 4,6; 3Mo 16,22; 4Mo 19,19)8Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden. Dann ist er rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (3Mo 13,6)9Und es soll geschehen, am siebten Tag soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden: Dann ist er rein. (4Mo 8,7)10Und am achten Tag soll er zwei Schaflämmer ohne Fehler nehmen und ein weibliches Schaflamm, einjährig, ohne Fehler, drei Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[5], zum Speisopfer, und ein Log Öl. (3Mo 1,3; 3Mo 2,1)11Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, zusammen mit diesen Dingen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN stellen.12Und der Priester nehme das eine Lamm[6] und bringe es als Schuldopfer dar mit dem Log Öl und schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN. (3Mo 5,15; 3Mo 8,27)13Und er schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. (3Mo 2,3; 3Mo 7,2; 3Mo 21,22)14Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Log Öl und gieße es in seine[7] linke Hand.16Und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und versprenge ⟨etwas⟩ von dem Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3Mo 8,11)17Und vom Rest des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester ⟨etwas⟩ auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut[8] des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)18Und das restliche Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist. Und der Priester soll Sühnung für ihn erwirken vor dem HERRN. (3Mo 4,20)19Und der Priester soll das Sündopfer opfern und für den Sühnung erwirken, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist. Danach soll er das Brandopfer schlachten.20Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so erwirke der Priester Sühnung für ihn: dann ist er rein.21Wenn er aber gering ist und seine Hand es nicht aufbringen[9] kann, dann soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen für das Schwingopfer, um Sühnung für ihn zu erwirken, und für das Speisopfer ein Zehntel Weizengrieß, mit Öl gemengt[10], und ein Log Öl (3Mo 5,7)22und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen[11] kann: eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein.23Und er soll sie am achten Tag seiner Reinigung zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung vor den HERRN. (3Mo 15,14)24Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN.25Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers! Und der Priester nehme ⟨etwas⟩ von dem Blut des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)26Und der Priester gieße ⟨etwas⟩ von dem Öl in seine[12] linke Hand;27und der Priester sprenge vor dem HERRN siebenmal mit seinem rechten Finger ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner linken Hand ist.28Und der Priester tue ⟨etwas⟩ von dem Öl, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)29Und das übrige Öl, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf den Kopf dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu erwirken vor dem HERRN.30Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen[13] kann –31das, was seine Hand aufbringen[14] kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, mit dem Speisopfer. So erwirke der Priester Sühnung vor dem HERRN für den, der zu reinigen ist.32Das ist das Gesetz für den, an dem das Mal des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen[15] kann⟨, was vorgeschrieben ist⟩.
Reinigung vom Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze, (1Mo 17,8; 3Mo 20,24; 5Mo 32,49)35dann soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus.36Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Und besieht er das Mal, und siehe, das Mal ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,38dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus ⟨für⟩ sieben Tage verschließen. (3Mo 13,4)39Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen,40dann soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Mal ist, herausreißt und sie hinauswirft nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.41Das Haus aber soll man inwendig ringsum abkratzen und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.42Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der ⟨herausgerissenen⟩ Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus ⟨damit⟩ verputzen[16].43Wenn aber nach dem Ausreißen der Steine, nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Verputzen[17] das Mal zurückkehrt und am Haus ausbricht,44dann soll der Priester kommen. Und besieht er es, und siehe, das Mal hat am Haus um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es ein bösartiger Aussatz am Haus: Unrein ist es. (3Mo 13,51)45Man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausbringen nach draußen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus, solange es verschlossen ist, hineingeht, wird bis zum Abend unrein sein. (3Mo 11,24)47Wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen, und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester wieder hineingeht und es besieht, und siehe, das Mal hat nach dem Verputzen[18] des Hauses nicht um sich gegriffen am Haus, dann soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Mal ist geheilt.49Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop;50und er schlachte den einen Vogel über lebendigem Wasser[19] in ein Tongefäß hinein. (3Mo 14,4)51Und er nehme das Zedernholz und den Ysop und den Karmesin und den lebenden Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge ⟨damit⟩ das Haus siebenmal.52Und er entsündige das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebenden Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin.53Den lebenden Vogel aber soll er nach draußen vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen. So erwirke er Sühnung für das Haus: Dann wird es rein sein.54Das ist das Gesetz für das ganze Mal des Aussatzes und für die Krätze (3Mo 13,3)55und für den Aussatz des Kleides und des Hauses (3Mo 13,47; 3Mo 14,34)56und für die Erhöhung und für den Schorf und für den Fleck, (3Mo 13,3)57um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: Das ist das Gesetz des Aussatzes. (3Mo 10,10; 3Mo 13,59)
3.Mose 14
Lutherbibel 2017
Die Reinigung von Aussätzigen
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er gereinigt werden soll. Man soll ihn zum Priester bringen, (Mt 8,4)3und der Priester soll aus dem Lager gehen und feststellen, dass die kranke Stelle am Aussätzigen heil geworden ist,4und soll gebieten, dass man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige Vögel nehme, reine Tiere, und Zedernholz und Karmesin und Ysop, (4Mo 19,6)5und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.6Und er soll den lebendigen Vogel nehmen zusammen mit dem Zedernholz, dem Karmesin und dem Ysop und sie in das Blut des Vogels tauchen, der über dem fließenden Wasser geschlachtet wurde,7und siebenmal den besprengen, der vom Aussatz zu reinigen ist, und ihn so reinigen und den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen lassen. (3Mo 16,22)8Der aber, der sich reinigt, soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser abwaschen, so ist er rein. Danach gehe er ins Lager; doch soll er sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4Mo 8,7)9Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Kopf, am Bart, an den Augenbrauen, alle Haare soll er abscheren, und soll seine Kleider waschen und seinen Leib mit Wasser abwaschen, so ist er rein.10Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, männliche Tiere ohne Fehler, und ein einjähriges Schaf ohne Fehler und drei Zehntel feines Mehl zum Speisopfer, mit Öl vermengt, und einen Becher Öl.11Und der Priester soll den, der sich reinigt, mit all dem vor den HERRN treten lassen an den Eingang der Stiftshütte.12Und er soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer darbringen mit dem Becher Öl und soll beides vor dem HERRN als Schwingopfer schwingen13und danach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester; es ist ein Hochheiliges. (3Mo 7,7)14Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (2Mo 29,20; 3Mo 8,23)15Danach soll er von dem Becher Öl nehmen und es in seine eigene linke Hand gießen16und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und etwas vom Öl mit seinem Finger siebenmal sprengen vor dem HERRN. (3Mo 4,6; 3Mo 4,17)17Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes.18Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf den Kopf dessen tun, der sich reinigt, und ihn entsühnen vor dem HERRN.19Dann soll er das Sündopfer zurichten und den, der sich reinigt, von seiner Unreinheit entsühnen und soll danach das Brandopfer schlachten20und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn entsühnen, so ist er rein.21Ist er aber arm und vermag nicht so viel aufzubringen, so nehme er ein männliches Lamm zum Schuldopfer als Schwingopfer zu seiner Entsühnung und ein Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zum Speisopfer und einen Becher Öl22und zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, die er aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer, (3Mo 5,7)23und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester an den Eingang der Stiftshütte vor den HERRN.24Da soll der Priester das Lamm des Schuldopfers nehmen und den Becher Öl und soll alles schwingen als ein Schwingopfer vor dem HERRN25und das Lamm des Schuldopfers schlachten, von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes26und soll von dem Öl in seine eigene linke Hand gießen27und mit seinem rechten Finger von dem Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN.28Auf das Blut des Schuldopfers aber soll er von dem übrigen Öl in seiner Hand dem, der sich reinigt, auf das Läppchen seines rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.29Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der sich reinigt, auf den Kopf tun, um ihn zu entsühnen vor dem HERRN,30und danach die eine Turteltaube oder andere Taube, wie er sie hat aufbringen können,31zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer bereiten samt dem Speisopfer. So soll der Priester den, der sich reinigt, entsühnen vor dem HERRN.32Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der nicht so viel aufbringen kann zu seiner Reinigung. (3Mo 13,47)
Aussatz an Häusern
33Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:34Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgendeinem Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen,35so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause. (3Mo 13,2)36Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen.37Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an den Wänden des Hauses grünliche oder rötliche Stellen sind, die tiefer aussehen als sonst die Wand, (3Mo 13,3)38so soll er aus dem Hause herausgehen, an die Tür treten und das Haus für sieben Tage verschließen.39Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an den Wänden des Hauses,40so soll er die Steine ausbrechen lassen, an denen der Ausschlag ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen.41Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten42und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und andern Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen.43Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat,44so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein.45Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und allen Lehm am Hause, und soll es hinausbringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.46Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3Mo 11,24)47Und wer darin schläft oder darin isst, der soll seine Kleider waschen.48Wenn aber der Priester hineingeht und sieht, dass der Ausschlag nicht weiter am Hause gefressen hat, nachdem es neu beworfen ist, so soll er es rein sprechen; denn der Ausschlag ist heil geworden.49Und er soll für das Haus zur Entsündigung zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop50und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über fließendem Wasser.51Und er soll nehmen das Zedernholz, das Karmesin, den Ysop und den lebendigen Vogel und sie in des geschlachteten Vogels Blut und in das fließende Wasser tauchen und das Haus siebenmal besprengen52und soll so das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem fließenden Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit dem Ysop und mit dem Karmesin53und soll den lebendigen Vogel hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen lassen und das Haus entsühnen, so ist es rein.54Das ist das Gesetz über alle Arten des Aussatzes und der Flechte,55über den Aussatz an Kleidern und Häusern,56über Erhöhungen, Ausschlag und weiße Flecken,57damit man Weisung habe, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz über den Aussatz.