1Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, (5Mo 3,18)2dann sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und ⟨die Strecke⟩ zu den Städten hin abmessen, die im Umkreis des Erschlagenen ⟨liegen⟩.3Und es soll geschehen: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ⟨liegt⟩ – die Ältesten jener Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat, (4Mo 19,2; 5Mo 10,8)4und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach[1] hinabführen, wo nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen dem Kalb dort im Bach das Genick brechen.5Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herantreten. Denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, seinen Dienst zu verrichten und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll man bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Gewalttat[2] verfahren. (3Mo 9,22; 5Mo 17,8; 2Chr 19,10)6Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen über dem Kalb, dem das Genick im Bach gebrochen wurde, ihre Hände waschen (Ps 26,6; Mt 27,24)7und sollen bezeugen und sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.8Vergib[3], HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in die Mitte deines Volkes Israel[4]! So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. (3Mo 17,4; Jon 1,14)9Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was in den Augen des HERRN recht ist. (5Mo 12,25; 5Mo 19,13)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst11und du unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, siehst und hängst an ihr und nimmst ⟨sie⟩ dir zur Frau,12dann sollst du sie in das Innere deines Hauses bringen. Und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleidung ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat lang beweinen. Danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten[5], sodass sie dir zur Frau wird.14Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen ⟨mehr⟩ an ihr hast, dann sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen[6]. Aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln[7], weil du ihr Gewalt angetan hast. (2Mo 21,8)
Erbrecht des erstgeborenen Sohnes
15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste[8], und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten, (1Mo 29,30)16dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben lässt, was ihm gehört, dass er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen kann gegen den Sohn der gehassten, ⟨der doch⟩ der Erstgeborene ⟨ist⟩, (2Chr 11,21)17vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, anerkennen, dass er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1Mo 25,31; 1Mo 49,3; 1Chr 5,2; 2Chr 21,3)
Ein unverbesserlicher Sohn
18Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter nicht hört, und sie züchtigen ihn, er aber hört ⟨weiterhin⟩ nicht auf sie, (2Mo 20,12; 5Mo 27,16; Spr 19,18)19dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes.20Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer! (Spr 23,19)21Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, dass er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (2Mo 21,17; 3Mo 20,2; 5Mo 13,12; 5Mo 17,7; Spr 30,17)
Bestattung Hingerichteter
22Und wenn bei einem Mann eine Sünde geschieht, ⟨auf die⟩ das Todesurteil ⟨steht⟩, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz[9], (1Mo 40,19; 4Mo 25,4; 2Sam 4,12; 2Sam 21,9; Apg 2,36; Apg 5,30)23dann darf seine Leiche nicht über Nacht an dem Holz[10] bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt am selben Tag begraben. Denn ein Aufgehängter ist ein Fluch Gottes. So sollst du dein Land nicht unrein machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (4Mo 35,34; 5Mo 4,21; 5Mo 25,19; Jos 8,29; Jos 10,26; Mk 15,43; Joh 19,31; Gal 3,13)
5.Mose 21
Lutherbibel 2017
Sühnung eines Mordes von unbekannter Hand
1Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen, und er liegt auf freiem Felde und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und den Weg abmessen von dem Erschlagenen bis zu den umliegenden Städten.3Welche Stadt am nächsten liegt, deren Älteste sollen eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,4und sollen sie hinabführen in einen Talgrund, der weder bearbeitet noch besät ist, und dort im Talgrund ihr das Genick brechen.5Und die Priester, die Söhne Levi, sollen herzutreten, denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Urteil sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. (5Mo 17,8)6Und alle Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der im Talgrund das Genick gebrochen ist. (Mt 27,24)7Und sie sollen anheben und sagen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben’s nicht gesehen.8Entsühne dein Volk Israel, das du, der HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldig vergossene Blut auf dein Volk Israel! So wird für sie die Blutschuld gesühnt sein.9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegtun, dass du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. (4Mo 35,33)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Wenn du in einen Krieg ziehst gegen deine Feinde und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, dass du Gefangene von ihnen wegführst,11und siehst unter den Gefangenen eine schöne Frau und gewinnst sie lieb, dass du sie zur Frau nimmst,12so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleider ablegen, in denen sie gefangen genommen wurde, und lass sie in deinem Hause sein und einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter beweinen. Danach geh zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie deine Frau sein.14Wenn du aber kein Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will; du sollst sie aber nicht um Geld verkaufen oder als Sklavin behandeln, weil du zu ihr eingegangen bist.
Vom Recht des Erstgeborenen
15Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er nicht lieb hat, und beide ihm Kinder gebären, die Frau, die er lieb hat, und die ungeliebte, und der Erstgeborene ist von der ungeliebten Frau (1Mo 29,30)16und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der Frau, die er lieb hat, zum erstgeborenen Sohn machen vor dem erstgeborenen Sohn der ungeliebten;17sondern er soll den Sohn der ungeliebten Frau als den ersten Sohn anerkennen und ihm zwei Teile geben von allem, was vorhanden ist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und sein ist das Recht der Erstgeburt. (1Mo 49,3)
Todesstrafe für ungeratene Söhne
18Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, (2Mo 20,12; 5Mo 27,16)19und wenn ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Ortes20und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Prasser und Trunkenbold,21dann sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe, und du sollst so das Böse aus deiner Mitte wegtun, dass ganz Israel aufhorche und sich fürchte.
Bestattung eines Hingerichteten
22Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet und du hängst ihn an ein Holz, (4Mo 25,4; Jos 8,29; Jos 10,26; 1Sam 31,10; 2Sam 4,12; 2Sam 21,6; 2Sam 21,9)23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn am selben Tage begraben – denn ein Aufgehängter ist verflucht bei Gott –, auf dass du dein Land nicht unrein machst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt. (Jos 8,29; Jos 10,27; Joh 19,31; Gal 3,13)
5.Mose 21
Neue Genfer Übersetzung
Vorgehen bei einem ungeklärten Mord
1Angenommen, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum bleibenden Besitz geben will, wird auf freiem Feld ein Ermordeter gefunden, ohne dass man weiß, wer ihn getötet hat.2Dann sollen eure führenden Männer und Richter zum Fundort gehen und die Entfernung zu den umliegenden Städten feststellen.3In der Stadt, die dem Fundort am nächsten liegt, sollen die führenden Männer eine junge Kuh auswählen, mit der man noch nicht gearbeitet hat und die noch nie in ein Joch gespannt wurde.4Sie bringen die Kuh zu einem Bach, der das ganze Jahr Wasser führt. An einer Stelle, wo keine Äcker sind und nichts gesät wurde, brechen sie ihr das Genick.5Danach treten die Priester aus dem Stamm Levi dazu. Denn der HERR, euer Gott, hat sie dazu erwählt, in seinem Dienst zu stehen und in seinem Namen zu segnen. Ihr Urteilsspruch entscheidet bei strittigen Rechtsfällen und Gewaltverbrechen.6In ihrer Gegenwart waschen die führenden Männer der Stadt über der toten Kuh ihre Hände7und erklären stellvertretend für die ganze Stadt: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben diesen Mord nicht gesehen.8HERR, vergib deinem Volk Israel, das du aus Ägypten befreit hast. Lege uns nicht das unschuldig vergossene Blut dieses Ermordeten zur Last.[1]« Auf diese Weise wird Sühnung für die Blutschuld erwirkt, und sie wird den Einwohnern der Stadt nicht angerechnet.[2]9Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] Wenn ihr euch danach richtet, handelt ihr, wie es in den Augen des HERRN richtig ist.
Ehe mit einer kriegsgefangenen Frau
10Angenommen, ihr zieht gegen eure Feinde in den Kampf und der HERR, euer Gott, gibt sie in eure Hand und ihr macht Gefangene.11Vielleicht sieht jemand von euch unter ihnen eine schöne Frau, verliebt sich in sie und will sie heiraten.12Er darf sie mit in sein Haus nehmen. Dort muss sie sich den Kopf kahlscheren, die Nägel schneiden13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene getragen hat. Einen Monat lang darf sie in seinem Haus um ihren Vater und ihre Mutter trauern. Erst danach darf er sie zur Frau nehmen und mit ihr schlafen, und sie ist von nun an seine rechtmäßige Ehefrau.14Wenn sie ihm später nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten. Denn er hat sie zur Ehe gezwungen[4].
Das Recht des Erstgeborenen darf nicht angetastet werden
15Angenommen, ein Mann hat zwei Frauen und er liebt die eine mehr als die andere. Beide haben ihm einen Sohn geboren, und der älteste Sohn stammt von der weniger geliebten[5] Frau. (5Mo 5,9)16Wenn dieser Mann später sein Erbe unter seinen Söhnen aufteilt, darf er nicht dem Sohn der geliebten Frau das Erstgeburtsrecht zusprechen. Denn der Sohn der weniger geliebten Frau ist der Erstgeborene.17Er muss diesen Sohn als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel vererben wie seinen anderen Söhnen. Ihn hat er als ersten gezeugt, und darum steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.
Der Umgang mit einem rebellischen Sohn
18Angenommen, jemand hat einen rebellischen und ungehorsamen Sohn, der sich weder von seinem Vater noch von seiner Mutter etwas sagen lässt. Sie versuchen es mit Strafen, aber er hört nicht auf sie.19Dann müssen ihn seine Eltern vor die führenden Männer zum Gerichtsplatz beim Stadttor bringen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist rebellisch und ungehorsam und nicht bereit, auf unsere Ermahnungen zu hören. Er verprasst alles und ist ein Säufer.«21Daraufhin sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Entfernt das Böse aus eurer Mitte! Alle in Israel müssen davon erfahren, damit sie gewarnt sind.
Bestattet einen am Pfahl Aufgehängten noch am selben Tag
22Angenommen, jemand hat ein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht, und wird nach der Hinrichtung an einen Pfahl[6] gehängt.23Dann dürft ihr ihn nicht über Nacht hängen lassen. Ihr müsst ihn unbedingt noch am selben Tag begraben, sonst verunreinigt ihr das Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben will. Denn verflucht ist jeder, der am Pfahl endet[7].