1Wird der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, so dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor. (Jer 2,34)2Ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, so ist es Blutschuld. - Der Dieb muss vollen Ersatz leisten. Besitzt er nichts, so wird er für den Wert des von ihm Gestohlenen verkauft.3Findet sich das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seiner Hand, muss er doppelten Ersatz leisten. (2Mo 21,37; Jes 40,2)4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh frei laufen lässt, so dass es das Feld eines anderen abweidet, muss er den besten Ertrag seines Feldes und den besten Ertrag seines Weinbergs als Ersatz geben.5Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erfasst und dabei ein Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder das Feld verzehrt wird, dann muss der, der den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.6Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt und es aus dem Haus dieses Mannes gestohlen wird, muss der Dieb, wenn er gefunden wird, doppelten Ersatz leisten.7Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, um zu bezeugen, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat.8Bei jedem Fall von Veruntreuung, es handle sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, einen Mantel oder sonst etwas, das abhanden gekommen ist - wenn einer sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Der, den Gott schuldig spricht, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Tier in Obhut gibt, und es stirbt oder bricht sich ein Glied oder wird weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10soll ein Schwur beim HERRN zwischen den beiden entscheiden, ob der eine sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat. Und der Besitzer muss es hinnehmen, und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.11Wird es ihm aber gestohlen, so muss er dem Besitzer Ersatz leisten.12Wird es von einem Raubtier gerissen, so soll er es als Beweis beibringen. Das Gerissene braucht er nicht zu ersetzen. (1Mo 31,39)13Wenn jemand von einem anderen ein Tier entleiht und es bricht sich ein Glied oder stirbt, ohne dass sein Besitzer dabei ist, so muss er vollen Ersatz leisten.14Ist der Besitzer dabei, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Ist er Tagelöhner, so geht es auf seinen Lohn[1].
Verführung einer Jungfrau
15Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, soll er das Brautgeld für sie entrichten und sie zur Frau nehmen. (1Mo 34,12; 5Mo 22,28)16Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld bezahlen in der Höhe des Brautgeldes für Jungfrauen.
Verbrechen mit Todesstrafe
17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18Jeder, der mit einem Tier schläft, muss getötet werden. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19Wer den Göttern opfert, und nicht dem HERRN allein, wird der Vernichtung geweiht. (2Mo 20,3)
Schutz der Schwachen
20Einen Fremden sollst du nicht bedrängen und nicht quälen, seid ihr doch selbst Fremde gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 24,17)21Eine Witwe oder eine Waise sollt ihr nicht erniedrigen. (5Mo 24,17; Sach 7,10)22Wenn du sie erniedrigst und sie zu mir schreien, werde ich ihr Schreien hören, (2Mo 22,26; 5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 34,7)23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch töten mit dem Schwert, so dass eure Frauen Witwen und eure Söhne Waisen werden.24Leihst du Geld dem Armen aus meinem Volk, der bei dir ist, so sei nicht wie ein Wucherer zu ihm. Ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,21; Spr 28,8; Hes 22,12)25Nimmst du den Mantel deines Nächsten zum Pfand, sollst du ihm diesen vor Sonnenuntergang zurückgeben. (5Mo 24,13; Hi 22,6; Hes 18,7; Hes 33,15)26Denn er ist seine einzige Decke, die Hülle für seine nackte Haut. Worin sonst soll er sich schlafen legen? Wenn er zu mir schreit, werde ich es hören; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,22)
Pflichten gegenüber Gott
27Gott sollst du nicht schmähen, und einen Fürsten in deinem Volk sollst du nicht verfluchen. (3Mo 24,16; 2Sam 16,5; 1Kön 21,10; Pred 10,20; Apg 23,5)28Die Fülle deiner Tenne und den Überfluss deiner Kelter[2] sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (2Mo 13,2; Spr 3,9)29Ebenso sollst du es mit deinem Rind und deinen Schafen halten. Sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30Heilige Männer sollt ihr mir sein. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, dürft ihr nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (2Mo 21,28)
2.Mose 22
Lutherbibel 2017
Eigentumsvergehen
1Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.
20Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Gebote der Gottesfurcht
27Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)