1Wenn jemand eine Frau nimmt und sie heiratet, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Haus entlässt, (5Mo 19,7; Jes 50,1; Jer 3,8; Mt 5,31)2und sie verlässt dann sein Haus und geht hin und wird [die Ehefrau ] eines anderen Mannes, (3Mo 21,7; 3Mo 21,14; Hes 44,22; 1Kor 7,15)3aber der andere Mann verschmäht sie und schreibt ihr [auch] einen Scheidebrief und gibt ihn ihr in die Hand und entlässt sie aus seinem Haus; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Gräuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt. (Jer 3,1)
Verordnungen für das Leben des Volkes
5Wenn jemand kürzlich eine Frau [zur Ehe] genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auferlegen; er soll ein Jahr lang frei sein für sein Haus und sich an seiner Frau erfreuen, die er genommen hat. (5Mo 20,7; Spr 5,18; Lk 14,20; Eph 5,25)6Man soll niemals die Handmühle[1] oder [auch nur] den oberen Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfand. (5Mo 24,17)7Wird jemand ertappt, dass er einen von seinen Brüdern unter den Söhnen Israels stiehlt und ihn zum Sklaven macht und ihn verkauft, so soll jener Dieb sterben, und du sollst das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (2Mo 21,16; 5Mo 13,6; 1Tim 1,10; Offb 18,11)8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, indem du eifrig alles befolgst und tust, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich es ihnen geboten habe, so sollt ihr es befolgen und tun! (3Mo 13,1)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid! (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, um ihm ein Pfand abzunehmen. (2Mo 22,26; 3Mo 19,13; 5Mo 15,7)11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand[2] nicht schlafen legen; (Hi 22,6; Am 2,8)13sondern du sollst ihm sein Pfand unbedingt wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Gewand schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (1Mo 15,6; 2Mo 22,26; 5Mo 6,25; Hi 24,7; Hi 29,13; Hi 31,19; Ps 106,31; Ps 112,9; Jak 2,21)14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Land und in deinen Toren sind. (3Mo 25,40; Hi 24,9; Hi 31,13; Am 4,1; Lk 10,7)15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich danach; damit er nicht deinetwegen den HERRN anruft und es dir zur Sünde wird. (3Mo 19,13; Spr 3,27; Jer 22,13; Mal 3,5; Jak 5,4)16Die Väter sollen nicht für die Kinder getötet werden und die Kinder sollen nicht für die Väter getötet werden, sondern jeder soll für seine Sünde getötet werden. (2Kön 14,6; Jer 31,29; Hes 18,20)17Du sollst das Recht eines Fremdlings [und] einer Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfand nehmen. (2Mo 22,21; 2Mo 22,26; 5Mo 27,19; Hi 24,3; Hi 24,9; Spr 22,22; Jer 22,3; Hes 22,29; Sach 7,10; Mal 3,5)18Und du sollst bedenken, dass du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du dies tust. (5Mo 15,15)
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19Wenn du auf deinem Feld geerntet und eine Garbe auf dem Feld vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören, damit dich der HERR, dein Gott, segnet in allem Werk deiner Hände. (3Mo 19,9; 3Mo 23,22; 5Mo 15,10; Rut 2,15)20Wenn du deine Oliven abgeschlagen hast, so sollst du danach nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. (3Mo 19,9)21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du danach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe gehören. (5Mo 24,19)22Und du sollst bedenken, dass du [selbst] ein Knecht gewesen bist im Land Ägypten; darum gebiete ich dir, dies zu tun. (5Mo 24,18; 5Mo 26,6)
5.Mose 24
Lutherbibel 2017
Weitere Ehegesetze
1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt (Mt 5,31)2und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau3und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Das Recht der Schwachen und Armen
6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust. (2Mo 21,16)8Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun. (3Mo 13,1)9Bedenke, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,11sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 22,6; Am 2,8)14Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)15sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2Kön 14,6)17Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 22,21; 2Mo 23,6; 2Mo 23,9)18Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.21Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.22Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.