1Du sollst nicht zusehen, wie das Rind oder Schaf deines Bruders irregeht, und du sollst dich ihnen nicht entziehen; sondern du sollst sie deinem Bruder unbedingt wieder zurückbringen. (2Mo 23,4; Spr 24,12)2Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, dass sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. (Mt 7,12)3Ebenso sollst du es auch mit seinem Esel machen, und so sollst du es mit seinem Gewand machen, und so sollst du es mit allem Verlorenen machen, das dein Bruder verliert und das du findest; du kannst dich [ihm] nicht entziehen.4Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Weg fallen, und du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen unbedingt aufhelfen. (2Mo 23,5; 3Mo 19,18)
Gebote gegen ungöttliche Vermischung
5Eine Frau soll keine Männersachen auf sich haben, und ein Mann soll keine Frauenkleider anziehen; denn jeder, der dies tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel. (5Mo 18,12; 1Kor 11,3; 1Kor 14,33; 1Kor 14,40; 1Petr 3,3)6Wenn du zufällig auf dem Weg ein Vogelnest antriffst, auf irgendeinem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht samt den Jungen nehmen; (1Mo 8,17; 1Mo 32,11; Spr 12,10; Hos 10,14)7sondern du sollst die Mutter auf jeden Fall fliegen lassen, und die Jungen kannst du dir nehmen, damit es dir gut geht und du lange lebst. (3Mo 22,28; 5Mo 6,3; 5Mo 6,18; 5Mo 6,24; 5Mo 10,13; 5Mo 12,25)8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, falls jemand von ihm herunterfällt. (1Sam 9,25; 2Sam 11,2; Neh 8,16; Jer 19,13; Mt 10,27; Apg 10,9)9Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfällt, der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht zugleich mit einem Rind und einem Esel pflügen. (2Kor 6,14)11Du sollst keine Kleidung aus verschiedenartigen Garnen anziehen, die aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3Mo 19,19)12Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, mit dem du dich bedeckst. (4Mo 15,38; Mt 23,5)
Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Wenn jemand eine Frau nimmt und zu ihr eingeht, danach aber verschmäht er sie, (Eph 5,25)14und er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, und bringt sie in einen schlechten Ruf, indem er spricht: Ich habe diese Frau genommen; als ich ihr aber nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden!, (2Mo 20,16; 2Mo 23,1; 5Mo 22,19; Spr 18,8; Spr 18,21; 1Tim 5,14)15so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau sie nehmen und die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau zu den Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. (1Mo 23,10; Rut 4,1)16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben, aber er verschmäht sie,17und siehe, er legt ihr Dinge zur Last, die sie ins Gerede bringen, indem er spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden — aber dies sind doch die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter! Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn bestrafen; (2Mo 18,21; 5Mo 1,15)19und sie sollen ihm eine Strafe von 100 Schekel Silber auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie als Frau behalten, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5Mo 22,29; Spr 22,1; Mt 19,8)20Wenn aber diese Sache wahr ist und die Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau nicht gefunden worden sind, (5Mo 17,4)21so soll man die junge Frau vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen hat, indem sie Unzucht trieb im Haus ihres Vaters. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (1Mo 34,7; 3Mo 21,9; 5Mo 21,21; 5Mo 23,18)22Wenn jemand ertappt wird, dass er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide zusammen sterben, der Mann, der bei der Frau gelegen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten. (3Mo 20,10; Hes 23,45; Hes 23,47; Joh 8,4; Hebr 13,4)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, mit einem Mann verlobt ist, und ein anderer Mann trifft sie in der Stadt an und liegt bei ihr, (Mt 1,18)24so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie in der Stadt nicht geschrien hat; den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (5Mo 13,6; 5Mo 13,11; 5Mo 21,21; 5Mo 22,22; 5Mo 24,7; Gal 3,13)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld antrifft und sie ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. (2Sam 13,14)26Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.27Denn er fand sie auf dem Feld, das verlobte Mädchen schrie; es gab aber niemand, der sie retten konnte. (5Mo 22,24)28Wenn jemand ein Mädchen, eine Jungfrau, antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, (2Mo 22,16)29so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen hat, dem Vater des Mädchens 50 [Schekel] Silber geben, und er soll sie zur Frau haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (1Mo 34,12; 5Mo 22,19)
5.Mose 22
Lutherbibel 2017
Verschiedene Vorschriften
1Wenn du deines Bruders Rind oder Schaf irregehen siehst, so sollst du dich ihrer annehmen und sie wieder zu deinem Bruder führen. (2Mo 23,4)2Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir wohnt und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, dass sie bei dir bleiben, bis sie dein Bruder sucht, und sollst sie ihm dann wiedergeben.3So sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du darfst dich dem nicht entziehen.4Wenn du deines Bruders Esel oder Rind unterwegs fallen siehst, so sollst du dich ihrer annehmen und ihnen aufhelfen.5Eine Frau soll nicht Männersachen tragen und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn wer das tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.6Wenn du unterwegs ein Vogelnest findest auf einem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen,7sondern du darfst die Jungen nehmen, aber die Mutter sollst du fliegen lassen, auf dass dir’s wohlgehe und du lange lebest.8Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.9Du sollst deinen Weinberg nicht mit Zweierlei bepflanzen, damit dem Heiligtum nicht das Ganze verfalle: der Same, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinbergs. (3Mo 19,19)10Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Rind und einem Esel.11Du sollst nicht anziehen ein Kleid, das aus Wolle und Leinen zugleich gemacht ist.12Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst. (4Mo 15,38)
Schutz der Verleumdeten und Vergewaltigten
13Wenn jemand eine Frau heiratet, zu ihr eingeht und ihrer überdrüssig wird14und legt ihr etwas Schändliches zur Last und bringt ein böses Gerücht über sie auf und spricht: Diese Frau hab ich geheiratet, und als ich zu ihr ging, fand ich sie nicht als Jungfrau,15so sollen Vater und Mutter der jungen Frau die Zeichen ihrer Jungfräulichkeit nehmen und vor die Ältesten der Stadt im Tor bringen.16Und der Vater der jungen Frau soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zur Frau gegeben; nun ist er ihrer überdrüssig geworden17und legt ihr Schändliches zur Last und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau gefunden. Hier aber sind die Zeichen der Jungfräulichkeit meiner Tochter. Und sie sollen die Decke vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.18Und die Ältesten der Stadt sollen den Mann nehmen und züchtigen19und ihm eine Buße von hundert Silberstücken auferlegen und sie ihrem Vater geben, weil der Mann über eine Jungfrau in Israel ein böses Gerücht aufgebracht hat. Und er soll sie als Frau behalten und darf sie sein Leben lang nicht entlassen. (5Mo 29,1)20Ist’s aber die Wahrheit, dass sie nicht mehr Jungfrau war,21so soll man sie heraus vor die Tür des Hauses ihres Vaters führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Hurerei getrieben hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun. (1Mo 34,7)22Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er bei einer Frau schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, bei der er geschlafen hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. (3Mo 20,10; 2Sam 11,4)23Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und schläft bei ihr,24so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.25Wenn aber jemand ein verlobtes Mädchen auf freiem Felde trifft und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat,26aber dem Mädchen sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde getan, die des Todes wert ist; sondern dies ist so, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten erhöbe und ihn totschlüge.27Denn er fand sie auf freiem Felde, und das verlobte Mädchen schrie, und niemand war da, der ihr half.28Wenn jemand eine Jungfrau trifft, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr und wird dabei betroffen, (2Mo 22,15)29so soll der, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberstücke geben und soll sie zur Frau haben, weil er ihr Gewalt angetan hat; er darf sie nicht entlassen sein Leben lang.