1Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der HERR geboten hatte. (5Mo 4,5; Apg 20,27; 1Kor 15,3; Hebr 3,2)2Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der HERR geboten hat: (4Mo 1,4)3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. (1Mo 21,23; 1Mo 24,3; 1Mo 28,20; 1Mo 31,53; 3Mo 27,2; 5Mo 6,13; 5Mo 23,22; Ri 11,30; 2Sam 19,13; 2Sam 21,7; Ps 15,4; Ps 50,14; Ps 66,13; Ps 76,12; Ps 116,14; Pred 5,3; Mt 14,7; Apg 23,22)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, (1Sam 1,11; 1Sam 1,21; 1Sam 1,27)5und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (Eph 5,22; 1Tim 2,11)6Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat. (Mt 15,4; Mk 7,10; Eph 6,1; Kol 3,20)7Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11; 1Sam 1,23)8und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. (1Sam 1,19)9Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. (1Kor 11,3; 1Kor 14,34; Eph 5,22)10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. (Lk 2,37; Röm 7,2)11Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, (4Mo 30,3)12und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (4Mo 30,8)13Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der HERR wird es ihr vergeben. (4Mo 15,25; 4Mo 15,28; 4Mo 30,6; 4Mo 30,9; 1Kor 11,3)14Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. (4Mo 29,7; 1Kor 11,3)15Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. (4Mo 30,8)16Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen. (3Mo 5,1)17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist. (3Mo 11,46; 3Mo 13,59; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 5,29)
4.Mose 30
Lutherbibel 2017
1Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
Über Gelübde
2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.