1Wenn der HERR, euer Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er euch geben will, wenn ihr das Land in Besitz genommen und euch in ihren Städten und Häusern niedergelassen habt,2dann sollt ihr drei Städte zu Zufluchtsstädten erklären.3Sie sollen gleichmäßig verteilt in drei verschiedenen Bezirken eures Landes liegen und auf gut ausgebauten Wegen erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unabsichtlich getötet hat.4Er ist in diesen Zufluchtsstädten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich getötet und den anderen nicht gehasst hat.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass zwei Männer in den Wald gehen, um Bäume zu fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Zufluchtsstädte fliehen, um sein Leben zu retten.6Wäre die Entfernung zur nächsten Zufluchtsstadt zu groß, dann könnte der aufgebrachte Bluträcher ihm nachjagen und ihn umbringen – obwohl der Betreffende keinen Mord aus Hass begangen und den Tod nicht verdient hat.7Darum ordne ich an, dass ihr drei gut erreichbare Zufluchtsstädte bestimmen sollt.8Später wird der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern, so wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat. Er wird euch das ganze Land geben, das er ihnen damals versprochen hat.9Er tut dies, wenn ihr alle Gebote, die ich euch heute verkünde, genau befolgt, und wenn ihr den HERRN liebt und jeden Tag nach seinem Willen lebt[1]. In eurem erweiterten Gebiet sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen, zusätzlich zu den anderen drei.10So verhindert ihr, dass unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz gibt. Andernfalls würde auf dem ganzen Volk[2] Blutschuld lasten.11Angenommen jedoch, jemand lauert einem anderen aus Hass auf und überfällt und erschlägt ihn. Danach sucht er Zuflucht in einer dieser Städte.12In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet.13Habt kein Mitleid mit ihm! Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] Wenn ihr euch daran haltet, wird es euch gut gehen.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann dürft ihr eurem Nachbarn nicht seinen Grund und Boden streitig machen. Achtet die Grundstücksgrenzen, die eure Vorfahren gezogen haben!
Gültige und falsche Zeugenaussagen
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen reicht niemals aus, um jemand für ein Verbrechen oder Vergehen gleich welcher Art zu verurteilen. Jede Sache soll erst aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden.16Wenn ein einzelner Zeuge fälschlicherweise einen anderen beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben,17dann sollen die beiden mit ihrem Rechtsstreit zum Heiligtum des HERRN gehen und ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen, die gerade im Amt sind.18Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen und den anderen bewusst falsch beschuldigt hat,19dann müsst ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hatte. Entfernt so das Böse aus eurer Mitte!20Alle in Israel sollen davon hören, damit sie gewarnt sind[4] und so eine Bosheit nie wieder vorkommt.21Habt kein Mitleid mit dem falschen Zeugen. Es gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
5.Mose 19
Lutherbibel 2017
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, dass du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen. (5Mo 4,41)3Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat.4Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Hass gegen ihn gehabt,5etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen löse sich vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;6auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er vorher keinen Hass gegen ihn gehabt hat.7Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.8Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben –9wenn du dieses ganze Gebot halten wirst, dass du danach tust, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,10auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.11Wenn aber jemand Hass trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte,12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.13Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, dass dir’s wohlgehe. (5Mo 21,8)
Gegen falsches Zeugnis
14Du sollst deines Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, es einzunehmen. (5Mo 27,17)15Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Joh 8,17; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)16Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17so sollen die beiden Männer, die den Streit miteinander haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden,18und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat,19dann sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,20auf dass die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte.21Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,23)