1Folgende Anweisungen gelten für das Schuldopfer: Das Fleisch des Opfertieres[1] ist besonders heilig.2Das Schuldopfer soll an derselben Stelle geschlachtet werden wie das Brandopfer. Dies geschieht vor dem HERRN. Der Priester sprengt das Blut des Tieres von allen Seiten an den Altar.3Alles Fett bringt er dem HERRN dar: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide umschließt, und das Fett an den Eingeweiden selbst,4die beiden Nieren mit ihren Fetthüllen, das Fett an den Lenden sowie den Fettlappen über der Leber, den man dort abtrennen soll, wo er an den Nieren ansetzt.5Der Priester verbrennt diese Fettstücke auf dem Altar als Gabe für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Mitglieder einer Priesterfamilie dürfen vom Fleisch des Opfertieres essen. Sie sollen es im Hof vor dem Heiligtum verzehren, denn es ist besonders heilig.
Der Anteil der Priester an verschiedenen Opfern
7Für das Fleisch des Sündopfers und des Schuldopfers gilt das Gleiche: Es steht dem Priester zu, der mit diesen Opfern Sühne erwirkt.8Bringt der Priester für einen Einzelnen ein Brandopfer dar, dann bekommt er das Fell des Opfertieres.9Auch alle verarbeiteten Speiseopfer, die im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder über dem Feuer auf einer Metallplatte zubereitet wurden, gehören dem Priester, der sie darbringt.10Die übrigen Speiseopfer jedoch, bei denen nur Mehl dargebracht wird, ob mit oder ohne Öl, werden unter allen Priestern[2] aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für das Gemeinschaftsopfer
11Folgende Anweisungen gelten für das Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN dargebracht wird:12Handelt es sich dabei um ein Dankopfer, dann soll man dem Opfertier drei verschiedene Arten von ungesäuerten Broten beilegen: mit Olivenöl zubereitete Ringbrote, mit Olivenöl bestrichene Fladenbrote sowie aus öldurchtränktem Weizenmehl hergestellte Ringbrote.13Zusätzlich können bei diesem Gemeinschaftsopfer, das zugleich ein Dankopfer ist, auch Brote aus Sauerteig dargebracht werden.14Von jeder Art Brot wird dem HERRN je ein Laib als heilige Gabe[3] dargebracht. Sie fallen dem diensthabenden Priester zu, der das Blut des Opfertieres versprengt. (2Mo 29,27)15Das Fleisch des Dankopfers muss noch am selben Tag gegessen werden, an dem das Tier geschlachtet wird. Nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso möglichst am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen.17Am dritten Tag jedoch müssen alle Fleischreste verbrannt werden.18Isst jemand am dritten Tag noch etwas von dem Fleisch, dann findet der HERR keinen Gefallen mehr an seinem Opfer, und es wird ihm nicht angerechnet. Das Fleisch wird unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19Kommt das Opferfleisch mit etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden. Man muss es verbrennen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der rein ist, darf vom Fleisch des Opfertieres essen.20Wenn jemand unrein ist und Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, verzehrt, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.21Dasselbe gilt, wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen Menschen, ein Tier oder sonst etwas Unreines[4]: Isst er Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.«
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Weiter sagte der HERR zu Mose:23»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder von Rindern noch von Schafen noch von Ziegen.24Das Fett eines verendeten oder von wilden Tieren gerissenen Tieres könnt ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25Wer das Fett einer Tierart isst, die man dem HERRN als Opfergabe darbringen kann, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.26Ihr dürft kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch von anderen Tieren[5]. Das gilt für euch, wo immer ihr wohnt.27Jeder, der Blut verzehrt, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.‹«
Der Anteil der Priester am Gemeinschaftsopfer
28Der HERR sagte zu Mose:29»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wer dem HERRN ein Gemeinschaftsopfer darbringt, muss einen Teil des Opfertiers an ihn abgeben,30nämlich die Fettstücke und das Bruststück. Er soll diese Gaben eigenhändig zum Altar des HERRN bringen. Das Bruststück bietet er dem HERRN als Schwingopfer[6] dar, (2Mo 29,24)31und die Fettstücke verbrennt der Priester auf dem Altar. Anschließend wird das Bruststück der Priesterschaft[7] übergeben. Es ist ihr Anteil am Gemeinschaftsopfer.32Die rechte Hinterkeule soll man dem diensthabenden Priester als Abgabe überlassen,33denn sie steht dem zu, der das Blut und das Fett des Gemeinschaftsopfers darbringt.34Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem diensthabenden Priester überlassen wird, hat der HERR für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit.35Seit Aaron und seine Nachkommen als Priester eingesetzt wurden, stehen ihnen diese beiden Fleischstücke zu. Es ist ihr Anteil an den Opfergaben, die dem HERRN dargebracht werden.36Der HERR hat den Israeliten befohlen, diesen Anteil den Priestern zu geben, sobald sie in ihren Dienst eingesetzt sind. Das ist eine bleibende Ordnung für alle Generationen.‹«37Dies sind die Anweisungen für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Einsetzungsopfer und Gemeinschaftsopfer.38Der HERR gab sie Mose in der Wüste auf dem Berg Sinai. Damals forderte er die Israeliten auf, ihm ihre Gaben darzubringen.
3.Mose 7
Lutherbibel 2017
Weitere Bestimmungen für Schuld- und Dankopfer
1Und dies ist die Ordnung für das Schuldopfer. Es ist ein Hochheiliges. (3Mo 5,14)2An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3Mo 1,3; 3Mo 1,5)3Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt, (3Mo 3,9)4die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; zusammen mit den Nieren soll er ihn ablösen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.7Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.8Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat. (3Mo 1,6)9Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert. (3Mo 2,4; 3Mo 2,7)10Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern. (3Mo 2,1)11Und dies ist die Ordnung für das Dankopfer, das man dem HERRN opfert. (3Mo 3,1)12Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feines Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt. (3Mo 19,5; 3Mo 22,29)13Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,14und zwar sollen sie je ein Teil als Abgabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.15Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übrig gelassen werden bis zum Morgen.16Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrig bleibt, darf man’s am andern Tage essen.17Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.18Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird untauglich sein; und wer davon isst, der lädt eine Schuld auf sich.19Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.20Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.21Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst abscheulich und unrein ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers isst, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Rede mit den Israeliten und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen. (3Mo 3,17)24Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen, aber essen dürft ihr’s nicht. (2Mo 22,30; Apg 15,29)25Denn wer das Fett isst von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.26Ihr sollt auch kein Blut essen, weder von Vögeln noch vom Vieh, überall, wo ihr wohnt.27Jeder, der Blut isst, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.28Und der HERR redete mit Mose und sprach:29Rede mit den Israeliten und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.30Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN. (2Mo 29,24)31Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.32Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben als Hebopfer von euren Dankopfern. (3Mo 9,21)33Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.34Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Israeliten, von ihren Dankopfern, und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Israeliten.35Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,36der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, dass er ihnen gegeben werden sollte von den Israeliten als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.37Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,38wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Israeliten befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.