1Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet und findet dann etwas an der Frau, das ihm zuwider ist, stellt ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie weg. (Mt 5,31)2Wenn nun ein zweiter Mann die Frau heiratet3und sie ebenfalls mit einer Scheidungsurkunde wegschickt oder auch stirbt,4darf ihr erster Mann sie nicht wieder zur Frau nehmen; sie ist für ihn unberührbar geworden. Sonst tut er etwas, was der HERR verabscheut. Ihr dürft das Land, das der HERR, euer Gott, euch geben wird, nicht durch solch ein Vergehen entweihen.
Verschiedene Schutzbestimmungen
5Wenn ein Mann heiratet, wird er ein Jahr lang vom Kriegsdienst und von allen Arbeitsleistungen für öffentliche Belange befreit. Er soll sich ungestört seiner Frau widmen können. (5Mo 20,7)6Wenn ihr ein Pfand nehmt, dürfen es nicht die Mühlsteine sein, mit denen das Korn zum Brotbacken gemahlen wird. Denn dann würdet ihr das Lebensnotwendige, ja das Leben selbst zum Pfand nehmen.7Wenn jemand einen anderen Israeliten, einen von seinen Brüdern, raubt und ihn als Sklaven hält oder verkauft, muss er getötet werden. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (2Mo 20,15)8Wenn jemand unter euch von Aussatz befallen wird, müsst ihr genau die Anweisungen der Priester aus dem Stamm Levi befolgen. Der HERR selbst hat ihnen diese Anweisungen gegeben. (3Mo 13,1; 3Mo 14,1; 5Mo 31,9)9Denkt daran, wie es Mirjam erging, die der HERR, euer Gott, nach eurem Auszug aus Ägypten für ihren Ungehorsam mit Aussatz bestrafte. (4Mo 12,1)
Schutz der Schwachen
10Wenn du einem anderen Israeliten ein Darlehen gibst, sollst du nicht in sein Haus gehen, um dir selbst ein Pfand auszusuchen.11Du musst draußen warten, bis er dir das Pfand herausbringt.12Wenn der andere so arm ist, dass er sein Obergewand verpfänden muss, darfst du das Pfand nicht über Nacht behalten, (2Mo 22,25)13sondern musst es bei Sonnenuntergang zurückbringen, damit er darin schlafen kann. Wenn du so handelst, wird er dir Gutes wünschen und du wirst vor dem HERRN, deinem Gott, als gerecht dastehen.14Wenn ein armer, völlig mittelloser Mann um Tageslohn für dich arbeitet, darfst du ihn nicht ausbeuten, gleichgültig, ob er einer von deinen Brüdern ist oder ein Fremder, der bei euch lebt. (3Mo 19,13)15Gib ihm seinen Lohn, bevor die Sonne untergeht; denn er braucht ihn dringend. Sonst beklagt er sich beim HERRN über dich und du wirst vor dem HERRN als schuldig dastehen.16Wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, auf das die Todesstrafe steht, darf nur er selbst dafür bestraft werden, nicht seine ganze Familie. Die Eltern sollen nicht für die Schuld ihrer Kinder sterben und die Kinder nicht für die Schuld ihrer Eltern. Jeder soll nur für seine eigene Schuld bestraft werden. (2Kön 14,6; Jer 31,30; Hes 18,4; Hes 18,20)17Verweigert Fremden und Waisen[1] nicht ihr Recht und nehmt nicht das Oberkleid einer Witwe zum Pfand. (5Mo 10,18)18Denkt daran, dass auch ihr in Ägypten Sklaven gewesen seid und der HERR, euer Gott, euch von dort freigekauft hat. Deshalb sollt ihr euch um die Schwachen kümmern. (5Mo 5,15)19Wenn ihr bei der Ernte eine Garbe auf dem Feld vergessen habt, dann geht nicht zurück, um sie zu holen. Sie soll den Fremden, den Waisen und Witwen gehören. Dafür wird der HERR euch segnen bei allem, was ihr tut. (3Mo 19,9)20Wenn ihr die Oliven von euren Ölbäumen schüttelt, dann sucht nicht hinterher noch die Zweige ab. Lasst den Rest für die Fremden, die Waisen und Witwen.21Wenn ihr in eurem Weinberg die Trauben erntet, dann haltet keine Nachlese. Lasst den Rest für die Fremden, die Waisen und Witwen.22Denkt daran, dass ihr in Ägypten Sklaven gewesen seid, und handelt danach!
5.Mose 24
Lutherbibel 2017
Weitere Ehegesetze
1Wenn jemand eine Frau zur Ehe nimmt und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, und er einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt (Mt 5,31)2und wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Frau3und dieser andere Mann ihrer auch überdrüssig wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entlässt oder wenn dieser andere Mann stirbt, der sie sich zur Frau genommen hatte,4so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wieder zur Frau nehmen, nachdem sie unrein geworden ist – denn solches ist ein Gräuel vor dem HERRN –, auf dass du nicht Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.5Wenn jemand sich kurz vorher eine Frau genommen hat, soll er nicht mit dem Heer ausziehen, und man soll ihm nichts auferlegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seiner Frau, die er genommen hat. (5Mo 20,7)
Das Recht der Schwachen und Armen
6Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7Wenn jemand ergriffen wird, der von seinen Brüdern, den Israeliten, einen Menschen raubt und ihn gewalttätig behandelt oder ihn verkauft: Solch ein Dieb soll sterben, dass du das Böse aus deiner Mitte wegtust. (2Mo 21,16)8Hüte dich beim Auftreten von Aussatz, dass du alles genau hältst und tust, was euch die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr’s halten und danach tun. (3Mo 13,1)9Bedenke, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. (4Mo 12,10)10Wenn du deinem Nächsten irgendetwas borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,11sondern du sollst draußen stehen und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber bedürftig, so sollst du dich nicht schlafen legen mit seinem Pfand,13sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafe und dich segne. So wird das deine Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott. (2Mo 22,25; 5Mo 6,25; Hi 22,6; Am 2,8)14Dem Tagelöhner, der bedürftig und arm ist, sollst du seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Land und in deinen Städten sind, (3Mo 19,13; Jak 5,4)15sondern du sollst ihm seinen Lohn am selben Tage geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe – denn er ist bedürftig und verlangt danach –, damit er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir zur Sünde werde.16Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2Kön 14,6)17Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2Mo 22,20; 2Mo 22,21; 2Mo 23,6; 2Mo 23,9)18Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust. (5Mo 5,15)19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen, sondern sie soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3Mo 19,9)20Wenn du deine Ölbäume geschüttelt hast, so sollst du nicht die Zweige absuchen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.21Wenn du deinen Weinberg abgelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll dem Fremdling, der Waise und der Witwe zufallen.22Denn du sollst daran denken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist. Darum gebiete ich dir, dass du solches tust.