21Und er[1] soll den Stier hinausbringen, nach draußen vor das Lager, und ihn verbrennen, ebenso wie er[2] den ersten Stier verbrannt hat: ein Sündopfer der Versammlung ist es. (2Mo 29,14; 3Mo 6,23; 3Mo 8,17; 3Mo 16,27; Hes 45,22; Hebr 13,11)
21Was von dem Stier übrig bleibt, muss – wie beim Sündopfer für den Hohenpriester – aus dem Lager gebracht und verbrannt werden. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinschaft der Israeliten.«
21Und man soll den Jungstier außerhalb des Lagers schaffen und ihn verbrennen, wie man den ersten Jungstier verbrannt hat. Er ist ein Sündopfer der Gemeinde. (3Mo 4,12; 3Mo 16,15; Esr 8,35; Mt 20,28; 1Tim 2,5)
16-21Mit dem Blut, dem Fett und dem übrigen Opfertier verfährt der Oberste Priester genauso wie bei dem Sühneopfer für sich selbst. Auf diese Weise bringt er die Sache wieder ins Reine und der HERR vergibt der ganzen Gemeinde ihre Schuld.
21Was von dem Stier übrig bleibt[1], wird – genauso wie beim Sündopfer für den Hohenpriester – draußen vor das Lager gebracht und dort verbrannt. Dies ist das Sündopfer für die ganze Gemeinschaft der Israeliten.
21Den Stier soll man nach draußen vor das Lager bringen und dort verbrennen, wie beim Sündopfer für den Hohen Priester. Dies ist das Sündopfer für die ganze Gemeinschaft der Israeliten. (3Mo 4,12)
21Dann soll man den Stier nach draußen vor das Lager bringen und ihn verbrennen, wie man es mit dem ersten Stier getan hat. Es ist ein Sündopfer der Versammlung.
21Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.«