3.Mose 12

Neue Genfer Übersetzung

1 Der HERR sagte zu Mose:2 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn eine Frau einen Sohn zur Welt bringt, ist sie sieben Tage lang unrein wie bei ihrer monatlichen Blutung.3 Am achten Tag soll der Junge beschnitten werden.4 Anschließend soll die Mutter noch 33 Tage zu Hause bleiben, bis ihre Reinheit, die mit den Blutungen verloren ging, wiederhergestellt ist.[1] Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis diese Zeit um ist und sie wieder rein ist[2].5 Bringt sie ein Mädchen zur Welt, ist sie vierzehn Tage lang unrein wie bei ihrer monatlichen Blutung. Anschließend soll sie noch 66 Tage zu Hause bleiben, bis ihre Reinheit, die mit den Blutungen verloren ging, wiederhergestellt ist.[3]6 Wenn die 33 oder 66 Tage um sind[4], soll sie ein einjähriges Lamm für ein Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube für ein Sündopfer besorgen und am Begegnungszelt beim Priester abgeben.7 Der Priester bringt die Opfer dem HERRN dar und erwirkt Sühne für die Frau. Damit ist ihre Reinheit, die mit dem Beginn der Blutungen verloren ging, wiederhergestellt.[5] Dies sind die Anweisungen für Frauen, die einen Jungen oder ein Mädchen bekommen haben.8 Kann die Frau den Preis für ein Lamm nicht bezahlen, soll sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben nehmen – eine für das Brandopfer, die andere für das Sündopfer. Der Priester erwirkt Sühne für sie, und so wird ihre Reinheit wiederhergestellt.‹«

3.Mose 12

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. (3Mo 15,19)3 Und am achten Tage soll man seine Vorhaut beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 2,21; Joh 7,22)4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben wegen des Blutes ihrer Reinigung.6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor den Eingang der Stiftshütte.7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8 Vermag sie aber nicht ein Lamm aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde. (3Mo 5,7; Lk 2,24)