2.Mose 22 | Schlachter 2000 Menge Bibel

2.Mose 22 | Schlachter 2000
1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; 2 ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen. 6 Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! — so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht, 10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht. 13 Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; 14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

Sittengesetze

15 Wenn ein Mann eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und er liegt bei ihr, so muss er sie sich durch Bezahlung des Brautpreises zur Ehefrau nehmen. 16 Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen! 18 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben. 19 Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen.

Schutz der Schwachen

20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. 21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrücken. 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören, 23 und dann wird mein Zorn entbrennen, sodass ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Frauen zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen! 24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du an ihm nicht handeln wie ein Wucherer; du sollst ihm keinen Zins auferlegen. 25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; 26 denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! 28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deiner Kelter sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!* 29 Dasselbe sollst du tun mit deinem Rind und deinem Schaf; sieben Tage darf es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! 30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld [von wilden Tieren] zerrissen worden ist, sondern ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Menge Bibel
1 Wird ein Dieb beim Einbruch betroffen und totgeschlagen, so ist dies für den Täter nicht als Mord* anzusehen; 2 wenn aber die Sonne zur Zeit der Tat über ihm schon aufgegangen war, so soll ein Mord* für ihn als vorliegend angenommen werden. Ersatz muß er unbedingt leisten; wenn er nichts besitzt, so soll er zum Ersatz für das von ihm Gestohlene verkauft werden. 3 Wird das gestohlene Tier, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, noch lebend in seinem Besitz vorgefunden, so soll er nur doppelten Ersatz leisten; 4 Läßt jemand ein Feld oder einen Baumgarten abweiden und sein Vieh dabei frei laufen, so daß es auf dem Felde eines andern weidet, so hat er mit dem besten Ertrage seines Feldes und mit dem besten Ertrage seines Baumgartens Ersatz zu leisten. – 5 Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.«

Veruntreuung, Verlust oder Beschädigung anvertrauten Gutes

6 »Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten. 7 Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! – 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, daß es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. – 9 Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut* übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne daß jemand es gesehen hat, 10 so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muß dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten. 11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten. 12 Ist es dagegen (von einem Raubtier) zerrissen worden, so mag er das zerrissene Tier zum Beweis beibringen: für das Zerrissene braucht er keinen Ersatz zu leisten. – 13 Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich* Ersatz leisten; 14 war jedoch der Eigentümer zugegen, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Wenn das Tier (um Geld) gemietet war, so ist der Schaden in dem Mietgeld eingeschlossen.«

Mannigfache Vorschriften betreffend Gott, Sittlichkeit und Nächstenliebe

15 »Wenn jemand eine Jungfrau verführt, die noch nicht verlobt ist, und ihr beiwohnt, so muß er sie sich durch Erlegung der Heiratsgabe zur Ehefrau erkaufen. 16 Wenn ihr Vater sich aber durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er das als Heiratsgabe für Jungfrauen übliche Kaufgeld bezahlen.« 17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. – 18 Wer einem Tiere beiwohnt, soll mit dem Tode bestraft werden. – 19 Wer den Göttern opfert außer dem HERRN allein, soll dem Bann verfallen. 20 Einen Fremdling sollst du nicht übervorteilen und nicht bedrücken; denn ihr selbst seid Fremdlinge im Land Ägypten gewesen. – 21 Keine Witwe oder Waise sollt ihr bedrücken. 22 Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie dann zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien gewißlich erhören, 23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch durch das Schwert sterben lassen, so daß eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. – 24 Wenn du jemandem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld leihst, so sollst du dich nicht als Wucherer gegen ihn benehmen: ihr sollt keine Zinsen von ihm fordern. – 25 Wenn du dir von einem andern den Mantel als Pfand geben läßt, so sollst du ihm diesen bis zum Sonnenuntergang zurückgeben; 26 denn das ist seine einzige Decke, die einzige Hülle für seinen Leib: worauf soll er sonst beim Schlafen liegen? Wenn er zu mir schriee, so würde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig. – 27 Gott sollst du nicht lästern und einem Fürsten in deinem Volk nicht fluchen (Apg 23,5). – 28 Mit der Abgabe von dem Überfluß deiner Tenne und von dem Abfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern und deinem Kleinvieh halten! Sieben Tage soll (das Erstgeborene) bei seiner Mutter bleiben, und am achten Tage sollst du es mir darbringen. – 30 Heilige Männer sollt ihr mir sein und Fleisch von einem auf dem Feld zerrissenen Tiere nicht essen: den Hunden sollt ihr es vorwerfen.«