5.Mose 21 | Schlachter 2000 King James Version

5.Mose 21 | Schlachter 2000

Die Sühnung von Blutvergießen

1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen. 3 Und die Ältesten der Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde [und] die noch an keinem Joch gezogen hat. 4 Und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und sollen dort der jungen Kuh bei dem Bach das Genick brechen. 5 Dann sollen die Priester herzutreten, die Söhne Levis, denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und in dem Namen des HERRN segnen; und nach ihrem Ausspruch soll jede Streitigkeit und jede Körperverletzung geschlichtet werden. 6 Und alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bach das Genick gebrochen worden ist, 7 und sie sollen das Wort ergreifen und sprechen: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsere Augen nicht gesehen. 8 Vergib deinem Volk Israel, das du, o HERR, erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht verantwortlich für das unschuldige Blut, das in seiner Mitte vergossen wurde!« So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. 9 Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen;* denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des HERRN.

Ehen mit kriegsgefangenen Frauen

10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt, sodass du von ihnen Gefangene heimführst, 11 und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und dich in sie verliebst und sie zur Frau nimmst, 12 so führe sie in dein Haus und lass sie ihre Haare abschneiden und sich die Nägel schneiden 13 und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei. 14 Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.

Das Recht des Erstgeborenen

15 Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist 16 und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen; 17 sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.

Widerspenstige Kinder

18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes, 20 und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer! 21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet.

Wer am Holz hängt, ist verflucht

22 Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und du hängst ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt.

Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

King James Version
1 If one be found slain in the land which the LORD thy God giveth thee to possess it, lying in the field, and it be not known who hath slain him: 2 Then thy elders and thy judges shall come forth, and they shall measure unto the cities which are round about him that is slain: 3 And it shall be, that the city which is next unto the slain man, even the elders of that city shall take an heifer, which hath not been wrought with, and which hath not drawn in the yoke; 4 And the elders of that city shall bring down the heifer unto a rough valley, which is neither eared nor sown, and shall strike off the heifer' neck there in the valley: 5 And the priests the sons of Levi shall come near; for them the LORD thy God hath chosen to minister unto him, and to bless in the name of the LORD; and by their word shall every controversy and every stroke be tried : 6 And all the elders of that city, that are next unto the slain man , shall wash their hands over the heifer that is beheaded in the valley: 7 And they shall answer and say, Our hands have not shed this blood, neither have our eyes seen it . 8 Be merciful, O LORD, unto thy people Israel, whom thou hast redeemed, and lay not innocent blood unto thy people of Israel' charge. And the blood shall be forgiven them. 9 So shalt thou put away the guilt of innocent blood from among you, when thou shalt do that which is right in the sight of the LORD. 10 When thou goest forth to war against thine enemies, and the LORD thy God hath delivered them into thine hands, and thou hast taken them captive, 11 And seest among the captives a beautiful woman, and hast a desire unto her, that thou wouldest have her to thy wife; 12 Then thou shalt bring her home to thine house; and she shall shave her head, and pare her nails; 13 And she shall put the raiment of her captivity from off her, and shall remain in thine house, and bewail her father and her mother a full month: and after that thou shalt go in unto her, and be her husband, and she shall be thy wife. 14 And it shall be, if thou have no delight in her, then thou shalt let her go whither she will; but thou shalt not sell her at all for money, thou shalt not make merchandise of her, because thou hast humbled her. 15 If a man have two wives, one beloved, and another hated, and they have born him children, both the beloved and the hated; and if the firstborn son be hers that was hated: 16 Then it shall be, when he maketh his sons to inherit that which he hath, that he may not make the son of the beloved firstborn before the son of the hated, which is indeed the firstborn: 17 But he shall acknowledge the son of the hated for the firstborn, by giving him a double portion of all that he hath: for he is the beginning of his strength; the right of the firstborn is his. 18 If a man have a stubborn and rebellious son, which will not obey the voice of his father, or the voice of his mother, and that , when they have chastened him, will not hearken unto them: 19 Then shall his father and his mother lay hold on him, and bring him out unto the elders of his city, and unto the gate of his place; 20 And they shall say unto the elders of his city, This our son is stubborn and rebellious, he will not obey our voice; he is a glutton, and a drunkard. 21 And all the men of his city shall stone him with stones, that he die: so shalt thou put evil away from among you; and all Israel shall hear, and fear. 22 And if a man have committed a sin worthy of death, and he be to be put to death, and thou hang him on a tree: 23 His body shall not remain all night upon the tree, but thou shalt in any wise bury him that day; (for he that is hanged is accursed of God;) that thy land be not defiled, which the LORD thy God giveth thee for an inheritance.