Josua 20 | Schlachter 2000 Einheitsübersetzung 2016

Josua 20 | Schlachter 2000

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, 3 dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Bergland Naphtali, und Sichem im Bergland Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Bergland Juda. 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamm Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamm Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Manasse. 9 Dies waren die festgelegten Städte für alle Kinder Israels, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat.

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Einheitsübersetzung 2016

Asylstädte

1 Damals sagte der HERR zu Josua: 2 Sag den Israeliten: Bestimmt die Asylstädte bei euch, von denen ich zu euch durch Mose gesprochen habe! 3 Dorthin kann jeder fliehen, der getötet hat, das heißt, der versehentlich, ohne Vorsatz, einen Menschen erschlagen hat. Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen. 4 Wenn jemand in eine von diesen Städten flieht, soll er am Eingang des Stadttors stehen bleiben und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft geben, damit er bei ihnen bleiben kann. 5 Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den, der getötet hat, nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten versehentlich erschlagen und ohne ihn vorher gehasst zu haben. 6 Er soll in dieser Stadt bleiben, bis er vor die Gemeinde zur Gerichtsverhandlung treten kann, bis zum Tod des Hohepriesters, der in jenen Tagen im Amt ist. Dann darf der, der getötet hat, wieder in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren - in die Stadt, aus der er geflohen ist. 7 Man wählte also Kedesch in Galiläa, im Gebirge Naftali, aus, ferner Sichem im Gebirge Efraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda. 8 Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamm Ruben, Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan im Baschan vom Stamm Manasse. 9 Das waren die Asylstädte für alle Israeliten und für die Fremden, die sich bei ihnen aufhielten. Dorthin konnte jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hatte, fliehen, um nicht durch die Hand des Bluträchers zu sterben, bevor er vor der Gemeinde gestanden hätte.