3.Mose 22 | Schlachter 2000 Einheitsübersetzung 2016

3.Mose 22 | Schlachter 2000

Bestimmungen über das Essen der Opfergaben

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen, dass sie sich enthalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Kinder Israels,* die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der HERR. 3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israels dem HERRN geheiligt haben, während er eine Unreinheit an sich hat — eine solche Seele soll ausgerottet werden von meinem Angesicht hinweg; ich bin der HERR! 4 Ist irgendjemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluss behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer irgendeinen durch einen Toten Verunreinigten anrührt oder einen Mann, der einen Samenerguss hat, 5 oder wer irgendein Gewürm anrührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er sich verunreinigen kann wegen irgendetwas, was unrein macht; 6 wer so etwas anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, es sei denn, er badet zuvor seinen Leib im Wasser. 7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein, und danach mag er von dem Heiligen essen; denn es ist sein Brot. 8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, damit er davon nicht unrein wird; ich bin der HERR! 9 Und sie sollen meine Anordnungen halten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie es entheiligen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein Fremdling darf von dem Heiligen essen. Weder der Gast* noch der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges essen. 11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so darf diese davon essen. Und seine Sklaven, die in seinem Haus geboren sind, dürfen auch von seinem Brot essen. 12 Wenn aber die Tochter des Priesters die Frau eines fremden Mannes wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen. 13 Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen. 14 Und wenn irgendjemand aus Versehen von dem Geheiligten isst, der soll den fünften Teil dazufügen und es dem Priester mit dem Geheiligten erstatten, 15 und sie sollen die heiligen Gaben der Kinder Israels nicht entheiligen, die diese dem HERRN als Hebopfer darbringen, 16 dass sie sich nicht mit einer Sünde des Frevels beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der HERR, heilige sie.

Die Opfertiere müssen makellos sein

17 Weiter redete der HERR zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Jeder, der vom Haus Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringt — sei es, dass sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem HERRN zum Brandopfer darbringen —, 19 der opfere, damit es für euch wohlgefällig angenommen wird, ein makelloses männliches [Tier] von den Rindern, Schafen oder Ziegen. 20 Ihr sollt nichts opfern, woran ein Gebrechen ist; denn es würde euch nicht wohlgefällig angenommen werden. 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben. 22 Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des HERRN bringen. 23 Einen Stier oder ein Schaf, das ein zu langes oder zu kurzes Glied hat, kannst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht wohlgefällig. 24 Ihr sollt auch dem HERRN kein Tier darbringen, das zerquetschte oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat; ihr sollt auch in eurem Land so etwas gar nicht tun. 25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr nichts dergleichen eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht wohlgefällig angenommen. 26 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den HERRN. 28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen schächten am gleichen Tag. 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, dann opfert es so, dass es euch wohlgefällig angenommen wird. 30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übrig lassen bis zum Morgen; ich bin der HERR. 31 Ihr aber sollt meine Gebote halten und sie tun; ich bin der HERR! 32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden in der Mitte der Kinder Israels, ich, der HERR, der euch heiligt, 33 der ich euch aus dem Land Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin der HERR.

Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Einheitsübersetzung 2016

Die heiligen Gaben

1 Der HERR sprach zu Mose: 2 Sag zu Aaron und seinen Söhnen, sie sollen die heiligen Opfergaben der Israeliten ehrfürchtig behandeln, um meinen heiligen Namen nicht zu entweihen; sie müssen für mich heilig gehalten werden. Ich bin der HERR. 3 Sag zu ihnen: Jeder aus euren Nachkommen, auch in den kommenden Generationen, der sich im Zustand der Unreinheit den heiligen Opfergaben nähert, die die Israeliten dem HERRN weihen, wird ausgemerzt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin der HERR. 4 Keiner aus den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder einen Ausfluss hat, darf von den heiligen Gaben essen, ehe er rein ist. Wer irgendjemanden berührt hat, der durch eine Leiche unrein wurde oder der einen Samenerguss hatte, 5 wer irgendein Kleingetier berührt hat und sich damit verunreinigte oder einen Menschen, der sich durch irgendeine Unreinheit verunreinigte, 6 jeder, der solche Berührungen hatte, ist bis zum Abend unrein und darf von den heiligen Gaben erst essen, nachdem er seinen Körper in Wasser gebadet hat. 7 Mit Sonnenuntergang soll er wieder rein sein und darf danach von den heiligen Gaben essen; denn sie sind sein Lebensunterhalt. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen; er würde sich dadurch verunreinigen. Ich bin der HERR. 9 Sie sollen auf meine Anordnungen achten, damit sie keine Sünde auf sich laden und deswegen sterben, wenn sie meinen heiligen Namen entweihen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.* 10 Kein Unbefugter darf Heiliges essen; weder der Beisasse eines Priesters noch sein Lohnarbeiter darf etwas Heiliges essen.* 11 Aber wenn ein Priester eine Person mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, darf sie davon essen ebenso wie einer, der in seinem Haus geboren ist; sie dürfen von seiner Speise essen. 12 Wenn eine Priestertochter einen Unbefugten heiratet, darf sie vom Anteil des Hebeopfers, von den heiligen Gaben nicht essen; 13 aber wenn sie verwitwet oder verstoßen ist und keine Kinder hat und deshalb in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie wie in ihrer Jugend vom Lebensunterhalt ihres Vaters essen; kein Unbefugter aber darf davon essen. 14 Wenn einer ohne Vorsatz etwas Heiliges isst, soll er es dem Priester ersetzen und ein Fünftel des Wertes hinzufügen. 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie dem HERRN darbieten, nicht entweihen. 16 Sie würden den Israeliten Schuld aufladen, die zu einem Schuldopfer verpflichtet, wenn sie so ihre heiligen Gaben äßen; denn ich bin der HERR, der diese Gaben geheiligt hat. 17 Der HERR sprach zu Mose: 18 Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Jeder aus dem Haus Israel oder von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe wegen eines Gelübdes oder freiwillig bringt und sie für den HERRN als Brandopfer darbringt, 19 muss, damit ihr Wohlgefallen findet, ein fehlerloses, männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen darbringen. 20 Ihr dürft kein Tier mit einem Gebrechen darbringen, denn ihr würdet damit kein Wohlgefallen finden. 21 Wenn jemand ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, sei es, um ein Gelübde zu erfüllen, oder sei es als freiwillige Gabe, so soll es ein fehlerloses Rind oder Schaf oder eine fehlerlose Ziege sein, um Wohlgefallen zu finden; es darf kein Gebrechen haben. 22 Ihr dürft dem HERRN kein Tier opfern, das blind ist oder zerbrochene Gliedmaßen hat, das verstümmelt ist oder einen Auswuchs, einen Ausschlag oder eine Flechte hat. Kein Stück von solchen Tieren dürft ihr auf den Altar als ein Feueropfer für den HERRN legen. 23 Ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege, die entstellt oder verstümmelt sind, kannst du als freiwillige Opfergabe verwenden, aber als Einlösung eines Gelübdes wird es nicht wohlgefällig angenommen werden. 24 Ihr dürft dem HERRN kein Tier darbringen, das zerdrückte, zerschlagene, ausgerissene oder abgeschnittene Hoden hat. Ihr dürft das in eurem Land nicht tun 25 und ihr dürft kein solches Tier aus der Hand eines Fremden erwerben, um es als Speise eures Gottes darzubringen. Ein Schaden ist an ihnen; sie haben ein Gebrechen; sie würden für euch nicht wohlgefällig angenommen werden. 26 Der HERR sprach zu Mose: 27 Wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an ist es als Feueropfer für den HERRN annehmbar. 28 Ein Rind oder Schaf oder eine Ziege sollt ihr nicht an einem Tag zugleich mit seinem Jungen schlachten. 29 Wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer darbringt, opfert es für euer Wohlgefallen vor Gott. 30 Man soll es noch am selben Tag essen, ohne etwas davon bis zum Morgen übrig zu lassen. Ich bin der HERR. 31 Ihr sollt meine Gebote bewahren und sie befolgen; ich bin der HERR. 32 Ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde; ich bin der HERR, der euch heiligt. 33 Ich, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der HERR.