2.Mose 21 | Schlachter 2000 圣经当代译本修订版

2.Mose 21 | Schlachter 2000

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Und das sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden. 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen. 4 Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!, 6 so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem* durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten. 7 Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden. 8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln. 10 Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung. 11 Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben. 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt! 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll unbedingt sterben. 16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft oder dass man ihn noch in seiner Hand findet, der soll unbedingt sterben. 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unbedingt sterben. 18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, aber im Bett liegen muss: 19 Wenn er so weit wiederhergestellt wird, dass er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen. 20 Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist. 22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, sodass eine Frühgeburt eintritt, aber sonst kein Schaden entsteht, so muss [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge. 27 Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben. 29 Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben. 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele so viel geben, wie man ihm auferlegt. 31 Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln. 32 Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [Rind] auch teilen. 36 Wusste man aber, dass das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten. 37 Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines.

Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

圣经当代译本修订版

如何对待奴仆

1 “你要向百姓颁布下列法令。 2 你若买一个希伯来人当奴仆,他必须服侍你六年,到第七年便可以获得自由,不用支付任何赎金。 3 倘若买他的时候,他是单身,那么期满的时候,他可以单身离开。如果他跟妻子一同被买,就可以带妻子一起离开。 4 倘若主人给他娶了妻,妻子生了儿女,那么期满的时候,他只能单独离开,他的妻儿要归主人。 5 倘若奴仆说,‘我爱我的主人和我的妻子儿女,我不愿意离开他们做自由人。’ 6 主人就要带他到审判官面前,让他靠着门或门框,用锥子为他穿耳洞。这样,他就要永远服侍主人。 7 倘若有人把女儿卖为奴婢,她不可像男仆那样离开。 8 倘若买她的主人本想把她留在身边,后来却不喜欢她,就应当让她赎身。主人无权把她转卖给外族人,因为是主人对她不守信用。 9 倘若是买来给自己的儿子,就要把她当作自己的女儿一般看待。 10 倘若有人娶了奴婢为妻,后来又另娶,他还是要照常供给她饭食和衣服,并履行同房的义务。 11 倘若主人不履行以上的三个条件,奴婢就可以随时离开,不用缴付任何赎金。

如何处理人身伤害

12 “打人致死的,必须被处死。 13 倘若不是故意杀人,而是上帝许可那人死在他手里,他就可以逃往我指定的地方。 14 倘若是蓄意杀人,就算他逃到我的祭坛那里,也要把他拉出来处死。 15 殴打父母的,必须被处死。 16 绑架他人贩卖或自用的,必须被处死。 17 咒骂父母的,必须被处死。 18 倘若斗殴时一方用拳头或石块致另一方受伤、躺卧在床,但不至于死, 19 日后能起床扶着拐杖走路,伤人者便不算有罪,但要赔偿受伤者停工期间的损失,并要负责医好他。 20 “倘若有人用棍子打他的仆婢,导致他们当场死亡,他必须受惩罚。 21 倘若伤者过了一两天才死去,主人就可免刑,因为死者是他的财产。 22 倘若有人彼此斗殴,伤了孕妇,导致早产,但未造成其他伤害,伤人者要按她丈夫所要求的金额,经审判官判定以后,如数赔偿。 23 倘若孕妇身体其他部位也受了伤,伤人者就要以命偿命, 24 以眼还眼,以牙还牙,以手还手,以脚还脚, 25 以烧伤还烧伤,以创伤还创伤,以殴打还殴打。 26 “主人若打坏仆婢的一只眼睛,就要因仆婢眼睛受伤而使仆婢得自由。 27 同样,倘若他打掉了仆婢的一颗牙齿,也要因此而释放他。 28 “倘若有牛抵死了人,要用石头打死那头牛,并且不可吃它的肉,牛的主人可算无罪。 29 但倘若牛常常用角伤人,并且已经有人向牛的主人投诉,他却不拴好牛,以致牛抵死了人,就要用石块打死牛,并处死主人。 30 若判他以罚款抵命,不论金额多少,他都得照付。 31 牛若抵死了别人的儿女,也要照以上的条例办理。 32 牛若抵死了别人的仆婢,牛的主人要赔三百三十克银子*给那仆婢的主人,并要用石头打死牛。 33 倘若有人打开井盖或挖了井后不把井口盖好,以致有牛或驴掉进井里, 34 井的主人就要赔偿牲畜的主人,死牲畜则归井的主人。 35 倘若某人的牛抵死了别人的牛,两家的主人就要卖掉活牛,平分所得,同时也要平分那头死掉的牛。 36 倘若素知牛好抵,主人却没有拴好它,他就要以牛还牛,死牛则归他。