1Jahwe sagte zu Mose:2"Folgende Bestimmung gilt für einen Aussätzigen an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird: Er muss zum Priester gebracht werden.3Dazu muss der Priester nach draußen vor das Lager gehen und den Aussätzigen untersuchen. Wenn das Aussatzmal verheilt ist,4lasse der Priester für den, der sich reinigen lässt, zwei reine, lebende Vögel holen, dazu Zedernholz, Karmesin* und Ysop.*5Einen der beiden Vögel soll er dann über einem Tongefäß mit frischem Wasser schlachten lassen.6Anschließend soll er den lebenden Vogel nehmen, das Zedernholz, das Karmesinrot und den Ysopzweig und dies alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet wurde.7Nun besprenge er den, der vom Aussatz zu reinigen ist, sieben Mal damit und reinige ihn so. Den lebenden Vogel lasse er fortfliegen.8Der, der sich reinigen lässt, soll seine Kleidung waschen, alle seine Haare scheren und sich in Wasser baden. Dann ist er rein. Danach darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage außerhalb seines Zeltes zubringen.9Am siebten Tag soll er wieder sein Haar scheren, seinen Kopf, seinen Bart, seine Augenbrauen und all sein übriges Haar. Er soll seine Kleidung waschen und sich in Wasser baden. Dann ist er rein.10Am achten Tag soll er zwei makellose männliche Schaflämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm nehmen, dazu drei Liter Feinmehl, das mit Öl vermengt ist, und einen Becher* Öl.11Der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den Mann mit seinen Opfergaben an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen.12Dann soll der Priester das eine männliche Lamm nehmen und es zusammen mit dem Becher Öl als Schuldopfer darbringen. Er schwinge sie als Weihgabe vor Jahwe hin und her13und schlachte das Lamm an der Stelle, wo man das Sünd- und Brandopfer schlachtet, an heiligem Ort. Genau wie das Sündopfer gehört das Schuldopfer dem Priester. Es ist höchstheilig.14Der Priester nehme etwas von dem Blut des Schuldopfers und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist.15Dann gieße er sich etwas aus dem Becher mit Öl in die hohle linke Hand,16tauche seinen rechten Finger hinein und versprenge damit siebenmal etwas vor Jahwe.17Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist,18und streiche ihm das restliche Öl in seiner Hand auf den Kopf. So soll er Sühnung für ihn erwirken.19Dann soll der Priester das Sündopfer für ihn darbringen. Danach schlachte er das Brandopfer.20Das Brand- und Speisopfer bringe er auf den Altar. So erwirke er Sühne für den Betreffenden, dann ist er rein.21Wenn er arm ist und seine Mittel dafür nicht ausreichen, dann soll er nur ein Lamm als Schuldopfer nehmen, als Weihgabe, um Sühne für sich zu erwirken. Als Speisopfer bringe er auch nur einen halben Liter Feinmehl, das er mit Öl vermengt hat, und einen Becher Öl,22dazu zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, was er eben aufbringen kann, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer.23Er bringe dies alles zu seiner Reinigung am achten Tag vor den Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt und trete damit vor Jahwe.24Der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und den Becher mit Öl und schwinge es als Weihgabe vor Jahwe hin und her.25Dann schlachte er das Lamm für das Schuldopfer. Er nehme etwas von dessen Blut und betupfe damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist.26Dann gieße er sich etwas von dem Öl in die hohle linke Hand27und versprenge mit seinem rechten Finger siebenmal etwas davon vor Jahwe.28Dann betupfe er damit das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe von dem, der zu reinigen ist, dorthin, wo auch das Blut vom Schuldopfer kam.29Den Rest davon streiche er dem, der zu reinigen ist, auf den Kopf, um Sühne für ihn zu erwirken.30Dann soll dieser zusammen mit dem Speisopfer eine von den Turteltauben oder den Jungtauben, die er sich leisten konnte, bringen,31die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und der Priester erwirke Sühne für ihn.32Das ist die Anordnung für den, der ein Aussatzmal hat, wenn seine Mittel zur Reinigung nicht für mehr ausreichen."
Aussatz an Häusern
33Jahwe sagte zu Mose und Aaron:34"Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich ein Aussatzmal an ein Haus eures Landbesitzes kommen lasse,35dann muss der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: 'An meinem Haus zeigt sich etwas wie ein Aussatzmal.'36Der Priester muss das Haus ausräumen lassen, bevor er hineingeht, um das Mal zu untersuchen, damit nicht alles unrein wird, was sich im Haus befindet. Erst danach geht er hinein und sieht sich das Haus an.37Stellt er fest, dass an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken sind, die tiefer erscheinen als die übrige Wand,38dann soll er hinausgehen und das Haus für sieben Tage versperren.39Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Wenn sich das Mal an den Wänden des Hauses ausgebreitet hat,40soll er die befallenen Steine herausbrechen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Platz bringen lassen.41Dann muss das Haus innen vollständig abgekratzt werden. Den abgekratzten Lehm muss man ebenfalls vor die Stadt an den unreinen Platz bringen.42Dann soll man andere Steine anstelle der alten einsetzen und das Haus neu verputzen.43Wenn das Mal dann aber von neuem erscheint, obwohl man die alten Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,44muss der Priester wiederkommen. Wenn sich das Mal am Haus ausgebreitet hat, ist es ein bösartiger Aussatz am Haus. Es ist unrein45und muss niedergerissen werden. Steine, Holz und aller Lehmputz muss an einen unreinen Platz außerhalb der Stadt geschafft werden.46Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird dadurch unrein bis zum Abend.47Wer in dem Haus schläft oder isst, soll seine Kleidung waschen.48Wenn der Priester aber hineinkommt und feststellt, dass das Mal, nachdem der Putz erneuert wurde, nicht wieder aufgetreten ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn der Befall ist beseitigt.49Um das Haus zu entsündigen, soll er zwei Vögel, Zedernholz, Karmesin und Ysop herbeibringen.50Er schlachte den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser.51Dann soll er das Zedernholz nehmen, den Ysop, die Karmesinfarbe und den lebenden Vogel und alles zusammen in das Blut des geschlachteten Vogels und das frische Wasser tauchen und dann damit das Haus siebenmal besprengen.52So entsündigt er das Haus mit dem Blut des Vogels, mit dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin.53Dann soll er den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins offene Feld fliegen lassen. So erwirkt er Sühne für das Haus, und es wird rein.54Das ist die Weisung, die für jedes Aussatzmal und jede Flechte gilt,55für den Aussatz an Kleidung und Häusern,56für Schwellungen, den schuppigen Ausschlag und die hellen Flecken,57damit man beurteilen kann, wann etwas für rein oder unrein zu erklären ist. Das ist die Weisung für Aussatz."
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