4.Mose 35 | Neue Genfer Übersetzung

4.Mose 35 | Neue Genfer Übersetzung

Städte für die Leviten

1 Im moabitischen Steppengebiet in der Jordanebene gegenüber von Jericho sagte der HERR zu Mose: 2 »Befiehl den Israeliten, den Leviten von ihrem Stammesgebiet Städte zu überlassen, in denen sie wohnen können. Auch das Weideland ringsum soll den Leviten gehören. 3 Sie sollen sich in den Städten niederlassen und die Weiden für ihre Rinder-, Schaf- und Ziegenherden und all ihre anderen Tiere nutzen. 4 Die Weidefläche soll sich von der Stadtmauer aus in alle Richtungen fünfhundert Meter* weit erstrecken. 5 Wenn man also die Weidefläche auf einer Seite der Stadt mit der Weidefläche auf der gegenüberliegenden Seite zusammenzählt, dann ist das Weideland insgesamt tausend Meter breit – das gilt in alle Richtungen.* 6 Von den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs als Zufluchtsstädte dienen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat. Darüber hinaus sollt ihr ihnen 42 weitere Städte zuweisen, 7 sodass die Leviten von euch insgesamt 48 Städte mit dem dazugehörigen Weideland erhalten. 8 Dabei soll die Anzahl der Städte, die jeder Stamm abgibt, der Größe seines Gebiets entsprechen: Die Stämme mit einem großen Gebiet müssen mehr Städte an die Leviten abtreten als die Stämme mit einem kleinen Gebiet.«

Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache

9 Weiter sagte der HERR zu Mose: 10 »Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ihr den Jordan überquert und in das Land Kanaan kommt, 11 dann sollt ihr Zufluchtsstädte bestimmen. Dorthin kann jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hat, 12 um Schutz vor dem Bluträcher* zu finden. Er darf nicht getötet werden, bevor sein Fall in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung untersucht wurde. 13 Insgesamt sollt ihr sechs Zufluchtsstädte aussuchen – 14 drei auf der Ostseite des Jordans und drei auf der Westseite im Land Kanaan. 15 Sie sollen jedem, der in eurem Land lebt, Schutz bieten, wenn er unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat – den Ausländern, die bei euch Zuflucht gesucht oder sich bei euch niedergelassen haben, genauso wie euch Israeliten. 16 Wenn aber jemand einen Menschen mit einem Gegenstand aus Eisen erschlägt, dann ist er ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 17 Auch wer einen Stein als Waffe benutzt und jemand damit erschlägt, ist ein Mörder und muss mit dem Tod bestraft werden. 18 Dasselbe gilt bei einem tödlichen Hieb mit einem Gegenstand aus Holz. 19 Der nächste Verwandte des Opfers* soll den Mörder töten, sobald er ihn findet. 20 Auch wer einen anderen tötet, indem er ihn aus Hass umstößt, in böser Absicht einen Gegenstand nach ihm wirft 21 oder ihm aus Feindschaft einen Faustschlag versetzt, muss mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder, und der nächste Verwandte des Opfers soll ihn töten, sobald er ihn findet. 22 Anders sieht es aus, wenn jemand versehentlich und ohne feindliche Absicht einen anderen umstößt, ihn mit einem Wurfgeschoss trifft 23 oder einen großen Stein* auf ihn fallen lässt, ohne ihn bemerkt zu haben. Wenn der Täter allem Anschein nach mit dem Getöteten nicht verfeindet war und ihm keinen Schaden zufügen wollte, 24 dann sollen die führenden Männer aus seiner Stadt in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung den Anspruch des Bluträchers prüfen und darüber urteilen, ob der Täter schuldig ist oder nicht*. Wird seine Unschuld festgestellt, muss Folgendes Gesetz angewandt werden: 25 Die führenden Männer der Stadt müssen* den Totschläger vor dem Bluträcher* schützen und ihn zurück in die Zufluchtsstadt bringen, in die er geflohen war. Dort soll er bleiben bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters*. 26 Verlässt der Totschläger jedoch das Gebiet der Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet und tötet ihn, dann gilt seine Rache nicht als Mord und er lädt keine Blutschuld auf sich. 28 Denn der Totschläger muss bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst danach darf er zu seinem Grund und Boden zurückkehren. 29 Diese Ordnung gilt für euch in allen Generationen, wo immer ihr auch wohnt. 30 Ein Mörder* muss zum Tod verurteilt werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn mindestens zwei Zeugen gegen ihn aussagen. Ein einzelner Zeuge reicht nicht aus, um ein Todesurteil zu fällen. 31 Ein Mörder, der schuldig gesprochen wurde, kann sich nicht freikaufen. Ihr dürft kein Lösegeld von ihm annehmen. Er muss hingerichtet werden! 32 Auch von jemand, der in eine Zufluchtsstadt geflohen ist, dürft ihr kein Lösegeld dafür annehmen, dass er bereits vor dem Tod des amtierenden Hohenpriesters nach Hause zurückkehren kann. 33 Entweiht nicht das Land, in dem ihr lebt! Entweiht wird es durch das Blut eines Ermordeten, und es kann nur wieder rein werden durch das Blut dessen, der den Mord begangen hat. 34 Lasst also nicht zu, dass das Land, in dem ihr wohnt, unrein wird. Denn ich, der HERR, wohne mitten unter euch Israeliten.‹«