Verordnungen in betreff der Verunreinigungen durch Tote, Trauergebräuche und Ehehindernisse
1Weiter gebot der HERR dem Mose: »Teile den Priestern, den Söhnen Aarons, folgende Verordnungen mit: (Ein Priester) darf sich unter seinen Volksgenossen an keiner Leiche verunreinigen;2nur an seinen nächsten Blutsverwandten, nämlich an seiner Mutter und seinem Vater, an seinem Sohn und seiner Tochter und seinem Bruder,3auch an seiner Schwester, wenn sie noch Jungfrau ist und ihm darum nahesteht und noch keinem Manne angehört hat – an dieser darf er sich verunreinigen.4Er darf sich nicht als Gatte unter seinen Volksgenossen verunreinigen, so daß er dadurch entweiht würde.5Sie* dürfen sich an ihrem Haupt keine Glatze scheren und den Rand ihres Bartes nicht stutzen und sich keine Einschnitte in ihren Leib machen.6Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie haben die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes, darzubringen; darum sollen sie heilig sein. –7Eine Buhldirne oder eine Entehrte dürfen sie nicht zur Ehefrau nehmen, ebensowenig eine von ihrem Manne verstoßene* Frau; denn (der Priester) ist seinem Gott geweiht.8Darum sollst du ihn für heilig achten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar: als heilig soll er dir gelten, denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt.9Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie dadurch ihren Vater: im Feuer soll sie verbrannt werden!10Der Priester aber, welcher der oberste unter seinen Amtsgenossen ist, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und den man in sein Amt eingesetzt hat, damit er die heiligen Kleider anziehe, darf sein Haupthaar (in der Trauer) nicht auflösen* und seine Kleider nicht zerreißen.11Er darf auch zu keiner Leiche hineingehen; sogar an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.12Aus dem Heiligtum darf er sich nicht entfernen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweiht; denn die Weihe des Salböls seines Gottes befindet sich auf ihm: ich bin der HERR.13Zur Ehefrau muß er sich eine Jungfrau nehmen;14eine Witwe oder eine verstoßene* Frau oder eine Entehrte oder eine Buhldirne – diese darf er nicht ehelichen; sondern eine Jungfrau aus seinen Volksgenossen muß er sich zur Frau nehmen,15damit er seine Nachkommenschaft unter seinen Volksgenossen nicht entweiht; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt.«
Die vom Priestertum ausschließenden Leibesfehler
16Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:17»Teile dem Aaron folgende Verordnungen mit: Wenn irgendeiner von deinen Nachkommen in ihren künftigen Geschlechtern einen Leibesfehler an sich hat, so darf er nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;18denn keiner, der ein leibliches Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht Entstellter oder einer, an dem ein Glied zu lang ist;19auch keiner, der einen Beinbruch oder einen Armbruch hat,20auch kein Buckliger und kein Zwerg*, keiner, der weiße Flecken im Auge hat oder der mit Krätze oder mit Flechten behaftet oder der entmannt ist.21Keiner von den Nachkommen des Priesters Aaron, der ein Gebrechen an sich hat, darf mir nahen, um die Feueropfer des HERRN darzubringen; hat er ein Gebrechen an sich, so darf er mir nicht nahen, um die Speise seines Gottes darzubringen.22Von der Speise seines Gottes, sowohl von den hochheiligen als auch von den heiligen Gaben, darf er essen;23doch zu dem (inneren) Vorhang darf er nicht hineingehen und an den Altar nicht treten, weil er ein Gebrechen an sich hat; sonst würde er meine Heiligtümer entweihen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.«24Mose teilte dies dann dem Aaron und dessen Söhnen und allen Israeliten mit.
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