5.Mose 25 | Menge Bibel Schlachter 2000

5.Mose 25 | Menge Bibel
1 »Wenn es zwischen Männern zu einem Rechtsstreit kommt und sie vor Gericht getreten sind und man das Urteil über sie gesprochen hat, indem man den Unschuldigen freigesprochen und den Schuldigen verurteilt hat, 2 so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner* Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen* nach Maßgabe seiner Verschuldung geben. 3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. – 4 Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden*.« 5 »Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen; 6 der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt. 7 Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: ›Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!‹ 8 Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: ›Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!‹, 9 so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: ›So soll es dem Mann* ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!‹ 10 Mit einem Spottnamen soll dann sein Haus in Israel die ›Barfüßerfamilie‹ heißen.« 11 »Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen faßt, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! – 13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine, einen größeren und einen kleineren, haben; 14 du sollst in deinem Hause nicht zweierlei Hohlmaße, ein größeres und ein kleineres, haben: 15 volle und richtige Gewichte und volle und richtige Maße sollst du haben, damit du lange in dem Lande lebst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird; 16 denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, ist jeder, der solches tut, jeder, der Unredlichkeit übt.« 17 »Denke daran, was die Amalekiter dir unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten angetan haben: 18 daß sie dich, während du müde und matt warst, auf der Wanderung ohne Furcht vor Gott überfallen und alle die niedergehauen haben, welche bei dir vor Ermattung zurückgeblieben waren (2.Mose 17,8-16). 19 Wenn dir also der HERR, dein Gott, Ruhe vor allen deinen Feinden ringsum geschafft hat in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbgut zu seiner Besetzung geben wird, so sollst du das Andenken an die Amalekiter unter dem ganzen Himmel austilgen: vergiß es nicht!«

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Schlachter 2000

Streitigkeiten

1 Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. 2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld. 3 Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen. 4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt.

Die Schwagerpflicht

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. 6 Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,* damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten! 8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!, 9 so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!« 10 Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen. 11 Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen.

Volles Gewicht und rechtes Maß

13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! 14 In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! 15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt. 16 Denn jeder, der so etwas tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut.

Die Vertilgung Amaleks

17 Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid; 18 wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. 19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht!