Hesekiel 48 | Hoffnung für alle Menge Bibel

Hesekiel 48 | Hoffnung für alle

Die Aufteilung des Landes unter die Stämme

1 »Es folgt eine Liste der Stämme Israels mit ihren jeweiligen Gebieten. Im nördlichsten Teil des Landes liegt das Gebiet des Stammes Dan. Seine Nordgrenze verläuft vom Mittelmeer ostwärts in Richtung der Stadt Hetlon, dann weiter über Lebo-Hamat bis nach Hazar-Enan. Nördlich dieser Linie liegt der Herrschaftsbereich von Damaskus, direkt neben dem von Hamat. Dans Anteil erstreckt sich von West nach Ost über die ganze Breite des Landes. 2 Darauf folgen in südlicher Richtung die Stämme Asser, Naftali, Manasse, Ephraim, Ruben und Juda. Auch ihr Land reicht jeweils von der West- bis zur Ostgrenze. 8 Südlich an den Grundbesitz von Juda grenzt das Gebiet, das ihr für mich zurückbehalten sollt. Es erstreckt sich – wie auch die Stammesgebiete – vom Mittelmeer bis zur Ostgrenze des Landes; von Norden nach Süden ist es 12,5 Kilometer breit. In seiner Mitte steht das Heiligtum. 9 Der Teil, der mir besonders geweiht ist, hat von Westen nach Osten eine Länge von 12,5 Kilometern und von Norden nach Süden eine Breite von 10 Kilometern.* 10 Die eine Hälfte dieses heiligen Bezirks steht den Priestern, den Nachkommen von Zadok, zu. Denn sie haben sich nicht wie die Leviten von mir abgewandt, als die Israeliten mir den Rücken kehrten. Sie allein sind mir treu geblieben und haben den Tempeldienst gewissenhaft ausgeübt. Darum bekommen sie von dem mir geweihten Land den Teil, der besonders heilig ist, weil dort der Tempel steht. Dieser Bereich ist 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. 13 Die Leviten erhalten die andere Hälfte des heiligen Gebiets. Es ist wie das Stück der Priester 12,5 Kilometer lang und 5 Kilometer breit. 14 Der ganze Bezirk, der mir, dem HERRN, gehört, ist der beste Teil des Landes. Weil er heilig ist, dürft ihr ihn nicht verkaufen oder gegen ein anderes Gebiet eintauschen. Er soll nicht an einen anderen Besitzer übergehen. 15 Südlich des heiligen Bezirks, auf dem der Tempel steht, bleibt noch ein 2,5 mal 12,5 Kilometer großes Gebiet übrig. Es gilt nicht als heilig. Hier können sich die Einwohner von Jerusalem ansiedeln und Weideplätze für ihre Herden anlegen. Die Stadt Jerusalem soll in der Mitte dieses Bereichs liegen. 16 Ihr Grundriss ist quadratisch mit einer Seitenlänge von jeweils 2,25 Kilometern. 17 Rundherum verläuft ein Streifen Weideland von 125 Metern Breite. 18 Daran grenzt nach Westen und nach Osten je ein 5 Kilometer langes Gebiet. Die Nordseite des gesamten Bereichs ist genauso lang wie der mir geweihte Bezirk und schließt sich direkt daran an. Hier können alle, die in Jerusalem arbeiten, Felder bebauen und die Ernte einbringen. 19 Wer in der Stadt wohnt, darf dort die Felder bestellen, ganz gleich, aus welchem Stamm er kommt. 20 Der ganze Bezirk, den ihr für mich zurückbehaltet, soll zusammen mit dem Gebiet um Jerusalem ein Quadrat von 12,5 mal 12,5 Kilometern bilden. 21 Westlich und östlich an das mir geweihte Land und an das Gebiet um Jerusalem grenzt der Grundbesitz des Herrschers. Er ist von Norden nach Süden 12,5 Kilometer breit – genauso wie die beiden heiligen Bezirke und das Stadtgebiet von Jerusalem zusammen. Nach Westen erstreckt er sich bis zum Mittelmeer und nach Osten bis zum Jordan, wie die Gebiete der Stämme. Er nimmt den ganzen Bereich zwischen dem Gebiet von Juda im Norden und dem Grundbesitz von Benjamin im Süden ein, ausgenommen das Mittelstück, das für die Priester und die Leviten bestimmt ist und auf dem die Stadt Jerusalem und der Tempel stehen. 23 Daran schließen sich in südlicher Richtung – jeweils von der Westgrenze bis zur Ostgrenze – die Gebiete der Stämme Benjamin, Simeon, Issachar, Sebulon und Gad an. 28 Südlich des Grundbesitzes von Gad verläuft die Grenze Israels von Tamar zu der Quelle Meriba bei Kadesch und von dort weiter zu dem Bach, der die Grenze nach Ägypten bildet und ins Mittelmeer mündet. 29 Teilt den einzelnen Stämmen ihr Gebiet durch das Los zu. Sie sollen es für immer besitzen und an ihre Nachkommen weitervererben. Das sage ich, Gott, der HERR.«

Die Tore von Jerusalem

30 »Rings um Jerusalem verläuft eine Mauer, die auf jeder Seite 2,25 Kilometer lang ist. In die Stadt führen zwölf Tore, die nach den Stämmen Israels benannt sind, und zwar auf jeder Seite drei: nach Norden das Ruben-Tor, das Juda-Tor und das Levi-Tor, 32 nach Osten das Josef-Tor, das Benjamin-Tor und das Dan-Tor, 33 nach Süden das Simeon-Tor, das Issachar-Tor und das Sebulon-Tor 34 und nach Westen das Gad-Tor, das Asser-Tor und das Naftali-Tor. 35 Der Gesamtumfang der Stadt beträgt 9 Kilometer. Von nun an soll sie den Namen tragen: ›Hier wohnt der HERR.‹«

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Die sieben Stämme nördlich vom heiligen Weihebezirk

1 »Dies sind nun die Namen der Stämme: Im äußersten Norden, vom Meere an in der Richtung nach Hethlon bis dahin, wo es nach Hamath hineingeht, und bis hin nach Hazar-Enon – das Gebiet von Damaskus aber bleibt nordwärts liegen, seitwärts von Hamath –, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Dan ein Stammgebiet. 2 Neben dem Gebiet Dans, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Asser ein Stammgebiet. 3 Neben dem Gebiet Assers, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Naphthali ein Stammgebiet. 4 Neben dem Gebiete Naphthalis, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Manasse ein Stammgebiet. 5 Neben dem Gebiet Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ephraim ein Stammgebiet. 6 Neben dem Gebiet Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Ruben ein Stammgebiet. 7 Neben dem Gebiet Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Juda ein Stammgebiet.«

Der heilige Weihebezirk

8 »Neben dem Gebiete Judas aber, von der Ostseite bis zur Westseite, soll der Weiheteil liegen, den ihr abzugeben habt. 25000 Ellen an Breite und so lang wie jeder Stammesanteil von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll mitten darin liegen. 9 Der Weiheteil, den ihr für den HERRN abzugeben habt, soll 25000 Ellen lang und 20000 Ellen breit sein; 10 und folgenden Besitzern soll der heilige Weihebezirk gehören: den Priestern ein Stück* nach Norden 25000 (Ellen) an Länge, nach Westen 10000 Ellen an Breite, nach Osten 10000 Ellen an Breite und nach Süden 25000 Ellen an Länge; und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin liegen. 11 Den geweihten Priestern, den Nachkommen Zadoks, die meinen Dienst verrichtet haben und die nicht irregegangen sind, als die Israeliten zusammen mit den Leviten von mir abfielen, 12 ihnen soll es als ein geweihtes Stück von dem Weiheteil des Landes gehören, als Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten aber sollen neben* dem Gebiet der Priester ein Gebiet von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite erhalten; im ganzen soll also die Länge 25000 und die Breite 20000 Ellen betragen. 14 Davon dürfen sie jedoch nichts verkaufen und nichts vertauschen und den wertvollsten Teil des Landes nicht in fremden Besitz übergehen lassen, denn er ist dem HERRN heilig. 15 Die 5000 Ellen aber, die an der Breitseite längs der 25000 Ellen noch übrig sind, sollen nichtheiliger Gemeinbesitz der Stadt sein und zum Bewohnen* und als Gemeindetrift dienen; und die Stadt soll mitten darin liegen. 16 Deren Maße sollen folgende sein: die Nordseite 4500 Ellen, die Südseite 4500, die Ostseite 4500 und die Westseite 4500 Ellen; 17 und die Gemeindetrift der Stadt soll im Norden 250 Ellen, im Süden 250, im Osten 250 und im Westen 250 Ellen betragen. 18 Was dann von der Länge noch übrig ist längs dem heiligen Weihebezirk, nämlich 10000 Ellen nach Osten und 10000 nach Westen, dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Ernährung dienen; 19 die Arbeiter der Stadt aber sollen Leute aus allen Stämmen Israels sein. 20 Insgesamt sollt ihr (also) als Weihegabe 25000 Ellen ins Geviert* abgeben, nämlich den heiligen Weihebezirk nebst dem der Stadt gehörigen Grundbesitz. 21 Was dann noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, (nämlich das Gebiet) auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des der Stadt gehörigen Grundbesitzes (ostwärts) längs der 25000 Ellen bis zur Ostgrenze und westwärts längs der 25000 Ellen bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammesanteilen: dem Fürsten soll es gehören, und der heilige Weihebezirk mit dem Tempelheiligtum soll mitten darin liegen. 22 [Und vom Grundbesitz der Leviten und vom städtischen Grundbesitz an, die mitten zwischen dem liegen, was dem Fürsten gehört, soll alles, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin liegt, dem Fürsten gehören.]«

Die fünf Stämme südlich vom heiligen Weihebezirk

23 »Was sodann die übrigen Stämme betrifft, so erhält von der Ostseite bis zur Westseite Benjamin ein Stammgebiet. 24 Neben dem Gebiet Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Simeon ein Stammgebiet. 25 Neben dem Gebiet Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Issaschar ein Stammgebiet. 26 Neben dem Gebiet Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Sebulon ein Stammgebiet. 27 Neben dem Gebiet Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite, erhält Gad ein Stammgebiet. 28 Neben dem Gebiet Gads aber, auf der Südseite, nach Mittag zu, da soll die Grenze von Thamar an bis zum Haderwasser bei Kades nach dem Bach Ägyptens hin (und diesem entlang) bis an das große Meer gehen. 29 Dies ist das Land, das ihr als Erbbesitz unter die Stämme Israels verlosen sollt, und dies sollen ihre Anteile sein« – so lautet der Ausspruch Gottes, des HERRN. 30 »Dies sollen aber die Ausgänge der Stadt sein – und zwar sollen die Tore der Stadt nach den Stämmen Israels benannt sein –: 31 Auf der Nordseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, sollen drei Tore liegen: das Rubentor, das Judator, das Levitor; 32 auf der Ostseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Josephtor, das Benjamintor, das Dantor; 33 auf der Südseite, die eine Länge von 4500 Ellen hat, drei Tore: das Simeontor, das Issaschartor, das Sebulontor; 34 auf der Westseite, die 4500 Ellen lang ist, drei Tore: das Gadtor, das Assertor, das Naphthalitor. 35 Der ganze Umfang beträgt 18000 Ellen, und der Name der Stadt soll fortan lauten ›Gottesheim‹.«