Hesekiel 45 | Hoffnung für alle Menge Bibel

Hesekiel 45 | Hoffnung für alle

Der Anteil des Herrn am Land Israel

1 Weiter sagte der Herr zu mir: »Wenn ihr das Land unter den Stämmen Israels durch das Los aufteilt, sollt ihr für mich ein Gebiet zurückbehalten. In seinem ganzen Umfang soll es mir geweiht sein und darum als heilig gelten. Es muss 12,5 Kilometer lang und 10 Kilometer* breit sein. 2 Von diesem Gebiet sollt ihr noch einmal die Hälfte – also 12,5 mal 5 Kilometer – abteilen. Darin wird mein Tempel mit dem Allerheiligsten stehen. Der Tempel selbst wird einen 250 Meter langen und ebenso breiten Bezirk einnehmen, um den wiederum ein Streifen brachliegendes Land von 25 Metern Breite führt. 4 Das ganze 12,5 mal 5 Kilometer große Gebiet sollt ihr als heilig betrachten und den Priestern überlassen. Sie dürfen in unmittelbarer Nähe des Tempels ihre Häuser bauen, weil sie mir, dem HERRN, in meinem Heiligtum dienen. 5 Die andere Hälfte des Gebiets, das ihr für mich zurückbehalten sollt, ist für die Leviten bestimmt, die am Tempel ihren Dienst versehen. Sie dürfen dieses Stück von 12,5 Kilometern Länge und 5 Kilometern Breite in Besitz nehmen und darauf ihre Städte errichten*. 6 An das mir geweihte Gebiet grenzt im Süden das Umland der Stadt Jerusalem. Es ist 12,5 Kilometer lang und 2,5 Kilometer breit. Hier dürfen Menschen aus ganz Israel wohnen.«

Das Gebiet für die Herrscher

7 »Auch eure Herrscher sollen eigenes Land bekommen. Es grenzt auf der Ost- und Westseite an das mir geweihte Gebiet und an den Bezirk um Jerusalem; es ist daher genauso breit wie die beiden zusammen. Das Land des Herrschers erstreckt sich so weit nach Westen und nach Osten, wie die Gebiete eurer Stämme reichen. 8 Dies und nicht mehr ist der Grundbesitz eurer Herrscher. Sie sollen das restliche Land den Stämmen überlassen und euch nicht länger unterdrücken.«

Ihr Herrscher von Israel, seid gerecht!

9 »Ich, Gott, der HERR, sage zu den Herrschern von Israel: Schluss mit euren Betrügereien! Beseitigt Gewalt und Unterdrückung! Tretet ein für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben! Das befehle ich, Gott, der HERR! 10 Wenn ihr Israeliten etwas abwiegt, dann benutzt Waagen, die richtig eingestellt sind! Eure Maße und Gewichte sollen nicht gefälscht sein. 11 Das Getreidemaß Efa soll genauso viel umfassen wie das Bat, das Hohlmaß für Flüssiges. Beide, Efa und Bat, müssen ein Zehntel eines Homer betragen. Das Homer ist die Norm für alle anderen Hohlmaße. 12 Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen und eine Mine 60 Schekeln. 13 Für die regelmäßigen Opfer sollt ihr folgende Abgaben festsetzen: von Weizen und Gerste jeweils den 60. Teil 14 und vom Öl den 100. Teil. Das Maß für Öl ist das Bat; 10 Bat entsprechen einem Homer oder einem Kor. 15 Aus euren Herden sollt ihr von 200 Tieren eines aussuchen. Diese Abgaben sind für die Speise-, Brand- und Friedensopfer bestimmt, mit denen eure Schuld gesühnt werden soll. Ich, Gott, der HERR, ordne es so an. 16 Alle Bewohner Israels müssen diese Abgaben an den Herrscher des Landes entrichten. 17 Euer Herrscher soll an den Neumondfeiern, den Sabbaten und allen übrigen Festen für die Opfer sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass mir die Brandopfer, die Speise- und Trankopfer, die Sündopfer und die Friedensopfer dargebracht werden. Dann werde ich euch Israeliten eure Schuld vergeben.«

Die Opfer an den großen Festen

18 »Ich, Gott, der HERR, sage euch: Am 1. Tag des 1. Monats sollt ihr* einen fehlerlosen jungen Stier aussuchen. Bringt ihn mir am Heiligtum als Sündopfer dar, um es von aller Schuld zu reinigen. 19 Der Priester soll mit dem Blut des Stieres die Türrahmen des Tempels, die vier Ecken der Altarsockel und die Türrahmen der Tore bestreichen, die zum inneren Vorhof führen. 20 Das Gleiche sollt ihr nochmals am 7. Tag des 1. Monats tun, damit all denen vergeben wird, die unbeabsichtigt oder unwissentlich gesündigt haben. So reinigt ihr den Tempel von aller Schuld. 21 Am 14. Tag des 1. Monats soll das Passahfest beginnen. Feiert es sieben Tage lang und esst in dieser Zeit nur Brot, das ohne Sauerteig gebacken wurde! 22 Am ersten Tag soll euer Herrscher für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darbringen. 23 Während der sieben Tage des Festes muss er täglich sieben junge Stiere und sieben Schafböcke, die ohne jeden Fehler sind, als Opfer für mich verbrennen und mir einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen. 24 Als Speiseopfer kommen zu jedem Stier und jedem Schafbock 12 Kilogramm Mehl und 4 Liter Öl. 25 Am 15. Tag des 7. Monats beginnt das Laubhüttenfest. Sieben Tage lang soll euer Herrscher täglich die gleichen Opfer darbringen wie beim Passahfest: die Sündopfer, Brandopfer, Speiseopfer und das Öl.«

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Überweisung eines heiligen Bezirks an die Priester und die Leviten sowie eines Landanteils an die Stadt und den Fürsten

1 »Wenn ihr dann das Land zum Erbbesitz verlost, sollt ihr für den HERRN ein Hebopfer* vorwegnehmen, eine Weihegabe, nämlich einen Landstrich von 25000 Ellen Länge und 20000 Ellen Breite: das soll in seinem ganzen Umfange ein heiliger Bezirk sein. 2 Von diesem Gebiet soll auf den Tempel entfallen ein Geviert* von 500 Ellen Seitenlänge; und rings um dieses soll ein freier Raum von fünfzig Ellen gelassen werden. 3 Weiter sollst du von jenem abgemessenen Bezirk ein Stück von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite abmessen, auf welches das Heiligtum als Hochheiliges zu stehen kommt. 4 Dies soll der heilige Teil vom Lande sein: den Priestern, die den Dienst im Heiligtum zu verrichten haben und die dem HERRN nahen, um ihm zu dienen, soll er gehören und als Platz für Häuser von ihnen verwandt werden und als heiliger Raum zum Heiligtum gehören. – 5 Ferner soll ein Bezirk von 25000 Ellen Länge und 10000 Ellen Breite den Leviten, den Tempeldienern, als Eigentum überwiesen werden, für Ortschaften zum Bewohnen. – 6 Ferner sollt ihr der Stadt ein Gebiet von 5000 Ellen Breite und 25000 Ellen Länge als Eigentum überweisen; es soll sich zur Seite des heiligen Weihebezirks erstrecken und dem ganzen Hause Israel gehören. – 7 Dem Fürsten endlich sollt ihr Landbesitz zuweisen auf beiden Seiten des heiligen Weihebezirks und des Eigentums der Stadt, längs dieser beiden Bezirke sowohl auf der Westseite westwärts als auch auf der Ostseite ostwärts und in der Länge entsprechend jedem einzelnen* der (Stammes-) Anteile von der Westgrenze bis zur Ostgrenze 8 des Landes. Das soll ihm als Eigentum in Israel gehören, damit meine Fürsten hinfort mein Volk nicht mehr bedrücken, sondern das (übrige) Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen.«

Die Pflicht des Fürsten, Gerechtigkeit zu üben und für Gerechtigkeit zu sorgen

9 So hat Gott der HERR gesprochen: »Laßt es nun genug sein, ihr Fürsten Israels! Steht ab von Gewalttätigkeit und Bedrückung, übt vielmehr Recht und Gerechtigkeit und laßt mein Volk nicht mehr unter euren Besitzräubereien leiden!« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN. 10 »Richtige Waage, richtiges Epha und richtiges Bath sollt ihr führen. 11 Das Epha und das Bath sollen gleichen Gehalt* haben, so daß das Bath den zehnten Teil eines Chomers beträgt* und das Epha ebenfalls den zehnten Teil eines Chomers: nach dem Chomer soll ihre Maßbestimmung erfolgen. 12 Weiter soll der Schekel zwanzig Gera betragen; fünf Schekel sollen fünf Schekel sein, und zehn Schekel sollen zehn Schekel sein, und fünfzig Schekel soll bei euch die Mine gelten.«

Die an den Fürsten zu entrichtenden Abgaben und die von ihm darzubringenden Opfer

13 »Folgendes ist die Hebe*, die ihr entrichten sollt: ein Sechstel Epha von jedem Chomer Weizen und ein Sechstel Epha von jedem Chomer Gerste. 14 Sodann soll die Gebühr beim Öl ein Zehntel Bath von jedem Kor betragen [denn zehn Bath machen ein Kor aus]. 15 Ferner: ein Stück Kleinvieh aus einer Herde von zweihundert Stück, als Hebe von allen Geschlechtern Israels zum Speis- und zum Brandopfer und zum Heilsopfer, um euch Sühne zu erwirken« – so lautet der Ausspruch Gottes des HERRN. 16 »Das ganze Volk des Landes soll zu dieser Abgabe an den Fürsten in Israel verpflichtet sein. 17 Dem Fürsten dagegen sollen das Brandopfer, das Speis- und das Trankopfer an den Festen sowie an den Neumonden und Sabbaten (und) bei allen Festversammlungen des Hauses Israel obliegen. Er hat das Sündopfer, das Speis- und Brandopfer und die Heilsopfer auszurichten, um dem Hause Israel Sühne zu erwirken.«

Die Feste und Opfer

18 So hat Gott der HERR gesprochen: »Im ersten Monat, am ersten Tage des Monats, sollt ihr einen fehllosen jungen Stier zur Entsündigung des Heiligtums nehmen. 19 Der Priester soll dann etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Tempelhauses und an die vier Ecken der Umfriedigung* des Altars und an die Pfosten des Tores zum inneren Vorhof tun; 20 und ebenso sollt ihr es am ersten Tage des siebten Monats machen mit Rücksicht auf die, welche sich unabsichtlich oder unwissentlich versündigt haben, und so sollt ihr Sühne für den Tempel erwirken. 21 Am vierzehnten Tage des ersten Monats sollt ihr das Passah feiern, das siebentägige Fest, während dessen Dauer ungesäuertes Brot gegessen werden soll. 22 Der Fürst aber hat an diesem Tage für sich selbst und für das gesamte Volk des Landes einen Stier als Sündopfer darzubringen 23 und soll an den sieben Tagen des Festes dem HERRN sieben Stiere und sieben Widder, fehllose Tiere, täglich während der sieben Tage als Brandopfer darbringen, und als Sündopfer täglich einen Ziegenbock. 24 Als Speisopfer aber soll er je ein Epha Feinmehl zu jedem Stier und je ein Epha zu jedem Widder opfern und an Öl je ein Hin auf jedes Epha. 25 Am fünfzehnten Tage des siebten Monats, am Feste*, soll er die sieben Tage hindurch die gleichen Opfergaben herrichten, sowohl Sündopfer als auch Brand- und Speisopfer und Öl.«