2.Mose 21 | Hoffnung für alle English Standard Version

2.Mose 21 | Hoffnung für alle

Die Rechte israelitischer Sklaven und Sklavinnen

1 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter: 2 Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss. 3 Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen. 4 Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei. 5 Doch wenn er an seinem HERRN hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will, 6 soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben. 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave. 8 Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten. 9 Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen. 10 Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen. 11 Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«

Strafen für schwere Verbrechen

12 »Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden. 13 Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde. 14 Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten. 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden. 16 Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet. 17 Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«

Körperverletzungen

18 »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden. 19 Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte. 20 Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.* Dasselbe gilt für Sklavinnen. 22 Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt* hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden. 23 Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,* dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen. 27 Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«

Schadensersatz

28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus. 29 Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben. 30 Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen. 31 Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat. 32 Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden. 33 Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein, 34 dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm. 35 Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen. 36 Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«

Gesetze zum Schutz des Eigentums

37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.

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English Standard Version

Laws About Slaves

1 “Now these are the rules that you shall set before them. 2 When you buy a Hebrew slave,* he shall serve six years, and in the seventh he shall go out free, for nothing. 3 If he comes in single, he shall go out single; if he comes in married, then his wife shall go out with him. 4 If his master gives him a wife and she bears him sons or daughters, the wife and her children shall be her master’s, and he shall go out alone. 5 But if the slave plainly says, ‘I love my master, my wife, and my children; I will not go out free,’ 6 then his master shall bring him to God, and he shall bring him to the door or the doorpost. And his master shall bore his ear through with an awl, and he shall be his slave forever. 7 “When a man sells his daughter as a slave, she shall not go out as the male slaves do. 8 If she does not please her master, who has designated her* for himself, then he shall let her be redeemed. He shall have no right to sell her to a foreign people, since he has broken faith with her. 9 If he designates her for his son, he shall deal with her as with a daughter. 10 If he takes another wife to himself, he shall not diminish her food, her clothing, or her marital rights. 11 And if he does not do these three things for her, she shall go out for nothing, without payment of money. 12 “Whoever strikes a man so that he dies shall be put to death. 13 But if he did not lie in wait for him, but God let him fall into his hand, then I will appoint for you a place to which he may flee. 14 But if a man willfully attacks another to kill him by cunning, you shall take him from my altar, that he may die. 15 “Whoever strikes his father or his mother shall be put to death. 16 “Whoever steals a man and sells him, and anyone found in possession of him, shall be put to death. 17 “Whoever curses* his father or his mother shall be put to death. 18 “When men quarrel and one strikes the other with a stone or with his fist and the man does not die but takes to his bed, 19 then if the man rises again and walks outdoors with his staff, he who struck him shall be clear; only he shall pay for the loss of his time, and shall have him thoroughly healed. 20 “When a man strikes his slave, male or female, with a rod and the slave dies under his hand, he shall be avenged. 21 But if the slave survives a day or two, he is not to be avenged, for the slave is his money. 22 “When men strive together and hit a pregnant woman, so that her children come out, but there is no harm, the one who hit her shall surely be fined, as the woman’s husband shall impose on him, and he shall pay as the judges determine. 23 But if there is harm,* then you shall pay life for life, 24 eye for eye, tooth for tooth, hand for hand, foot for foot, 25 burn for burn, wound for wound, stripe for stripe. 26 “When a man strikes the eye of his slave, male or female, and destroys it, he shall let the slave go free because of his eye. 27 If he knocks out the tooth of his slave, male or female, he shall let the slave go free because of his tooth. 28 “When an ox gores a man or a woman to death, the ox shall be stoned, and its flesh shall not be eaten, but the owner of the ox shall not be liable. 29 But if the ox has been accustomed to gore in the past, and its owner has been warned but has not kept it in, and it kills a man or a woman, the ox shall be stoned, and its owner also shall be put to death. 30 If a ransom is imposed on him, then he shall give for the redemption of his life whatever is imposed on him. 31 If it gores a man’s son or daughter, he shall be dealt with according to this same rule. 32 If the ox gores a slave, male or female, the owner shall give to their master thirty shekels* of silver, and the ox shall be stoned.

Laws About Restitution

33 “When a man opens a pit, or when a man digs a pit and does not cover it, and an ox or a donkey falls into it, 34 the owner of the pit shall make restoration. He shall give money to its owner, and the dead beast shall be his. 35 “When one man’s ox butts another’s, so that it dies, then they shall sell the live ox and share its price, and the dead beast also they shall share. 36 Or if it is known that the ox has been accustomed to gore in the past, and its owner has not kept it in, he shall repay ox for ox, and the dead beast shall be his.